Besonderer Regelungsinhalt die Gewerbliche Vermögensberatung. In die AGB ist aufzunehmen, dass für jeden Kunden vor einem Vertragsabschluss, unabhängig, ob es gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, ein Anlegerprofil anzufertigen ist. • Für jedes Kundengespräch ein Protokoll anzufertigen ist, in dem der wesentliche Gesprächsinhalt und insbesondere alle angebotenen Produkte samt den an den Kunden dazu übergebenen Unterlagen enthalten ist. Diese sind, wenn es zu einem Vertragsabschluss kom mt, dauerhaft aufzuheben.