Besonderer Regelungsinhalt für die Versicherungsvermittlung Musterklauseln

Besonderer Regelungsinhalt für die Versicherungsvermittlung. Ausschluss einer laufenden Überprüfungspflicht von Verträgen des Kunden durch den Unternehmer. Zulässig ist, dass eine solche auf Wunsch des Kunden stattfindet. • Ausschluss einer Pflicht zur Unterstützung im Schadenfall. Zulässig ist, dass eine solche dann erfolgt, wenn ein Versicherungsfall vom Kunden beim Unternehmer gemeldet und von diesem beim Versicherer wird.