Common use of Besonderheiten bei HzV-Leistungen innerhalb von BAG/MVZ Clause in Contracts

Besonderheiten bei HzV-Leistungen innerhalb von BAG/MVZ. (1) Leistungen gemäß Anhang 1 zu dieser Anlage 3 sind im Umfang des Leistungsspektrums der BAG / des MVZ ebenfalls durch die Pauschalen abgegolten. Werden sie nicht vom Be- treuarzt, sondern durch einen anderen Arzt innerhalb der BAG / des MVZ (Stellvertreterarzt) erbracht und zusätzlich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet, ist dies eine Doppelabrechnung im Sinne des § 12 Abs. 1 des HzV-Vertrages.

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Besonderheiten bei HzV-Leistungen innerhalb von BAG/MVZ. (1) Leistungen gemäß Anhang 1 zu dieser Anlage 3 sind im Umfang des Leistungsspektrums der BAG / des MVZ ebenfalls durch die Pauschalen in der Anlage 3 aufgeführten Vergütungspositionen abgegolten. Werden sie nicht vom Be- treuarztBetreuarzt, sondern durch einen anderen Arzt innerhalb der BAG / des MVZ (Stellvertreterarzt) erbracht und zusätzlich gegenüber der Kassenärztlichen Kassenärztli- chen Vereinigung abgerechnet, ist dies eine Doppelabrechnung im Sinne des § 12 Abs. 1 des HzV-Vertrages.

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Besonderheiten bei HzV-Leistungen innerhalb von BAG/MVZ. (1) Leistungen gemäß Anhang 1 zu dieser Anlage 3 sind im Umfang des Leistungsspektrums der BAG / BAG/des MVZ ebenfalls durch die Pauschalen HzV-Vergütung abgegolten. Werden sie nicht vom Be- treuarztBetreu- arzt, sondern durch einen anderen Arzt innerhalb der BAG / BAG/des MVZ (Stellvertreterarzt) erbracht er- bracht und zusätzlich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns abgerechnet, ist dies eine Doppelabrechnung des HAUSARZTES im Sinne des § 12 Abs. 1 des 11a HzV-VertragesVertrag.

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Besonderheiten bei HzV-Leistungen innerhalb von BAG/MVZ. (1) Leistungen gemäß Anhang 1 zu dieser Anlage 3 sind im Umfang des Leistungsspektrums der BAG / BAG/des MVZ ebenfalls durch die Pauschalen HzV-Vergütung abgegolten. Werden sie nicht vom Be- treuarztBetreuarzt, sondern durch einen anderen Arzt innerhalb der BAG / BAG/des MVZ (Stellvertreterarzt) erbracht er- bracht und zusätzlich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns abgerechnet, ist dies eine Doppelabrechnung des HAUSARZTES im Sinne des § 12 Abs. 1 des 11a HzV-VertragesVertrag.

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Besonderheiten bei HzV-Leistungen innerhalb von BAG/MVZ. (1) Leistungen gemäß Anhang 1 zu dieser Anlage 3 sind im Umfang des Leistungsspektrums der BAG / des MVZ ebenfalls durch die Pauschalen abgegolten. Werden sie nicht vom Be- treuarztBetreuarzt, sondern durch einen anderen Arzt innerhalb der BAG / des MVZ (Stellvertreterarzt) erbracht und zusätzlich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet, ist dies eine Doppelabrechnung im Sinne des § 12 Abs. 1 des HzV-Vertrages.

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Besonderheiten bei HzV-Leistungen innerhalb von BAG/MVZ. (1) Leistungen gemäß Anhang 1 zu dieser Anlage 3 sind im Umfang des Leistungsspektrums Leistungsspekt- rums der BAG / BAG/des MVZ ebenfalls durch die Pauschalen abgegolten. Werden sie nicht vom Be- treuarztBetreuarzt, sondern durch einen anderen Arzt innerhalb der BAG / BAG/des MVZ (StellvertreterarztStellver- treterarzt) erbracht (unabhängig davon, ob dieser an der HzV teilnimmt) und zusätzlich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet, ist dies eine Doppelabrechnung Doppelabrech- nung im Sinne des § 12 Abs. 1 2 des HzV-Vertrages.

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Besonderheiten bei HzV-Leistungen innerhalb von BAG/MVZ. (1) Leistungen gemäß Anhang 1 zu dieser Anlage 3 sind im Umfang des Leistungsspektrums Leistungs- spektrums der BAG / BAG/des MVZ ebenfalls durch die Pauschalen abgegolten. Werden sie nicht vom Be- treuarztBetreuarzt, sondern durch einen anderen Arzt innerhalb der BAG / BAG/des MVZ (Stellvertreterarzt) erbracht (unabhängig davon, ob dieser an der HzV teilnimmt) und zusätzlich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet, ist dies eine ei- ne Doppelabrechnung im Sinne des § 12 13 Abs. 1 2 des HzV-Vertrages.

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Besonderheiten bei HzV-Leistungen innerhalb von BAG/MVZ. (1) Leistungen gemäß Anhang 1 zu dieser Anlage 3 sind im Umfang des Leistungsspektrums Leistungsspekt- rums der BAG / BAG/des MVZ ebenfalls durch die Pauschalen abgegolten. Werden sie nicht vom Be- treuarztBetreuarzt, sondern durch einen anderen Arzt innerhalb der BAG / BAG/des MVZ (StellvertreterarztStell- vertreterarzt) erbracht (unabhängig davon, ob dieser an der HzV teilnimmt) und zusätzlich zu- sätzlich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet, ist dies eine Doppelabrechnung Dop- pelabrechnung im Sinne des § 12 13 Abs. 1 2 des HzV-Vertrages.

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Besonderheiten bei HzV-Leistungen innerhalb von BAG/MVZ. (1) Leistungen gemäß Anhang 1 zu dieser Anlage 3 sind im Umfang des Leistungsspektrums Leistungs- spektrums der BAG / BAG/des MVZ ebenfalls durch die Pauschalen abgegolten. Werden sie nicht vom Be- treuarztBetreuarzt, sondern durch einen anderen Arzt innerhalb der BAG / BAG/des MVZ (Stellvertreterarzt) erbracht (unabhängig davon, ob dieser an der HzV teil- nimmt) und zusätzlich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnetBayerns abge- rechnet, ist dies eine Doppelabrechnung im Sinne des § 12 Abs. 1 Abs 2 des HzV-HzV- Vertrages.

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Besonderheiten bei HzV-Leistungen innerhalb von BAG/MVZ. (1) Leistungen gemäß Anhang 1 zu dieser Anlage 3 sind im Umfang des Leistungsspektrums der BAG / BAG/des MVZ ebenfalls durch die Pauschalen abgegolten. Werden sie nicht vom Be- treuarztBetreu- arzt, sondern durch einen anderen Arzt innerhalb der BAG / BAG/des MVZ (Stellvertreterarzt) erbracht er- bracht (unabhängig davon, ob dieser an der HzV teilnimmt) und zusätzlich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg abgerechnet, ist dies eine Doppelabrechnung Doppelabrech- nung im Sinne des § 12 15 Abs. 1 2 des HzV-Vertrages.

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Besonderheiten bei HzV-Leistungen innerhalb von BAG/MVZ. (1) Leistungen gemäß Anhang 1 zu dieser Anlage 3 sind im Umfang des Leistungsspektrums der BAG / BAG/des MVZ ebenfalls durch die Pauschalen abgegolten. Werden sie nicht vom Be- treuarztBetreuarzt, sondern durch einen anderen Arzt innerhalb der BAG / BAG/des MVZ (StellvertreterarztStellvertreter- arzt) erbracht (unabhängig davon, ob dieser an der HzV teilnimmt) und zusätzlich gegenüber gegen- über der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns abgerechnet, ist dies eine Doppelabrechnung Doppelabrech- nung im Sinne des § 12 Abs. 1 11a des HzV-Vertrages.

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Besonderheiten bei HzV-Leistungen innerhalb von BAG/MVZ. (1) Leistungen gemäß Anhang 1 zu dieser Anlage 3 sind im Umfang des Leistungsspektrums der BAG / des MVZ ebenfalls durch die Pauschalen abgegolten. Werden sie nicht vom Be- treuarztBetreuarzt, sondern durch einen anderen Arzt innerhalb der BAG / des MVZ (StellvertreterarztStellvertreter- arzt) erbracht und zusätzlich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet, ist dies eine Doppelabrechnung im Sinne des § 12 Abs. 1 des HzV-Vertrages.

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Besonderheiten bei HzV-Leistungen innerhalb von BAG/MVZ. (1) Leistungen gemäß Anhang 1 zu dieser Anlage 3 sind im Umfang des Leistungsspektrums der BAG / des MVZ ebenfalls durch die Pauschalen abgegolten. Werden sie nicht vom Be- treuarztBetreuarzt, sondern durch einen anderen Arzt innerhalb der BAG / des MVZ (Stellvertreterarzt) erbracht (unabhängig da- von, ob dieser an der HzV teilnimmt) und zusätzlich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnetab- gerechnet, ist dies eine Doppelabrechnung im Sinne des § 12 11 a Abs. 1 des HzV-Vertrages.

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