Common use of Besonderheiten bei HzV-Leistungen innerhalb von BAG/MVZ Clause in Contracts

Besonderheiten bei HzV-Leistungen innerhalb von BAG/MVZ. (1) Leistungen gemäß Anhang 1 zu dieser Anlage 3 sind im Umfang des Leistungsspektrums der BAG/des MVZ ebenfalls durch die Pauschalen abgegolten. Werden sie nicht vom Betreuarzt, sondern durch einen anderen Arzt innerhalb der BAG/des MVZ (Stellvertreterarzt) erbracht (unabhängig davon, ob dieser an der HZV teilnimmt) und zusätzlich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung abgerech- net, ist dies eine Doppelabrechnung im Sinne des § 11 Abs. 3 HZV-Vertrag.

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Besonderheiten bei HzV-Leistungen innerhalb von BAG/MVZ. (1) Leistungen gemäß Anhang 1 zu dieser Anlage 3 sind im Umfang des Leistungsspektrums der BAG/BAG / des MVZ ebenfalls durch die Pauschalen in der Anlage 3 aufgeführten Vergütungspositionen abgegolten. Werden sie nicht vom Betreuarzt, sondern durch einen anderen Arzt innerhalb der BAG/BAG / des MVZ (Stellvertreterarzt) erbracht (unabhängig davon, ob dieser an der HZV teilnimmt) und zusätzlich gegenüber der Kassenärztlichen Kassenärztli- chen Vereinigung abgerech- netabgerechnet, ist dies eine Doppelabrechnung im Sinne des § 11 12 Abs. 3 1 des HZV-VertragVertrages.

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Besonderheiten bei HzV-Leistungen innerhalb von BAG/MVZ. (1) Leistungen gemäß Anhang 1 zu dieser Anlage 3 sind im Umfang des Leistungsspektrums der BAG/des MVZ ebenfalls durch die Pauschalen abgegolten. Werden sie nicht vom Betreuarzt, sondern durch einen anderen Arzt innerhalb der BAG/des MVZ (Stellvertreterarzt) erbracht (unabhängig davon, ob dieser an der HZV teilnimmt) und zusätzlich gegenüber der Kassenärztlichen Kassen- ärztlichen Vereinigung abgerech- netabgerechnet, ist dies eine Doppelabrechnung im Sinne des § 11 Abs. 3 HZV-Vertrag.

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Besonderheiten bei HzV-Leistungen innerhalb von BAG/MVZ. (1) Leistungen gemäß Anhang 1 zu dieser Anlage 3 sind im Umfang des Leistungsspektrums der BAG/des MVZ ebenfalls durch die Pauschalen abgegolten. Werden sie nicht vom Betreuarzt, sondern durch einen anderen Arzt innerhalb der BAG/des MVZ (StellvertreterarztStellvertreter- arzt) erbracht (unabhängig davon, ob dieser an der HZV teilnimmt) und zusätzlich gegenüber gegen- über der Kassenärztlichen Vereinigung abgerech- netabgerechnet, ist dies eine Doppelabrechnung im Sinne des § 11 Abs. 3 12 Abs 2 des HZV-VertragVertrages.

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Besonderheiten bei HzV-Leistungen innerhalb von BAG/MVZ. (1) Leistungen gemäß Anhang 1 zu dieser Anlage 3 sind im Umfang des Leistungsspektrums der BAG/BAG / des MVZ ebenfalls durch die Pauschalen abgegolten. Werden sie nicht vom Betreuarzt, sondern durch einen anderen Arzt innerhalb der BAG/BAG / des MVZ (StellvertreterarztStellvertre- terarzt) erbracht (unabhängig davon, ob dieser an der HZV teilnimmt) und zusätzlich gegenüber ge- genüber der Kassenärztlichen Vereinigung abgerech- netabgerechnet, ist dies eine Doppelabrechnung im Sinne des § 11 12 Abs. 3 1 des HZV-VertragVertrages.

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Besonderheiten bei HzV-Leistungen innerhalb von BAG/MVZ. (1) Leistungen gemäß Anhang 1 zu dieser Anlage 3 sind im Umfang des Leistungsspektrums der BAG/BAG / des MVZ ebenfalls durch die Pauschalen abgegolten. Werden sie nicht vom BetreuarztBetreu- arzt, sondern durch einen anderen Arzt innerhalb der BAG/BAG / des MVZ (Stellvertreterarzt) erbracht er- bracht (unabhängig davon, ob dieser an der HZV teilnimmt) und zusätzlich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung abgerech- netabgerechnet, ist dies eine Doppelabrechnung im Sinne des § 11 12 Abs. 3 1 des HZV-VertragVertrages.

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Besonderheiten bei HzV-Leistungen innerhalb von BAG/MVZ. (1) Leistungen gemäß Anhang 1 zu dieser Anlage 3 sind im Umfang des Leistungsspektrums der BAG/BAG / des MVZ ebenfalls durch die Pauschalen abgegolten. Werden sie nicht vom BetreuarztBetreu- arzt, sondern durch einen anderen Arzt innerhalb der BAG/BAG / des MVZ (Stellvertreterarzt) erbracht er- bracht (unabhängig davon, ob dieser an der HZV teilnimmt) und zusätzlich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung abgerech- netabgerechnet, ist dies eine Doppelabrechnung im Sinne des § 11 a Abs. 3 1 des HZV-VertragVertrages.

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