Bestellformulare Musterklauseln

Bestellformulare. Der Kunde kann bestimmte Dienstleistungen von QuoVadis erwerben, indem er einen oder mehrere gemeinsam vereinbarte Angebote, Einkaufsvereinbarungen, Bestellungen oder Bestellformulare (online oder elektronisch) abschließt, in denen die spezifischen Dienstleistungen, die der Kunde im Rahmen dieses Vertrags erwirbt, die Frist, zu der die jeweiligen Dienstleistungen von QuoVadis erbracht werden sollen (die „Dienstleistungsfrist“) und die entsprechenden Zahlungsbedingungen für diese Dienstleistungen (jeweils ein „Bestellformular“) festgelegt sind. Die Bestellformulare gelten als „gegenseitig anerkannt“, entweder (i) wenn sie von beiden Parteien schriftlich vollzogen werden, (ii) wenn der Kunde seine elektronische Zustimmung zu einem Bestellformular erteilt, das QuoVadis dem Kunden auf elektronischem Wege (z. B. unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx/), oder (iii) wenn QuoVadis dem Kunden ein Bestellformular, das der Kunde durch Aufgabe einer Bestellung bestätigt, zur Verfügung gestellt hat. Der Kunde und QuoVadis erkennen an und vereinbaren, dass jedes Bestellformular den Bestimmungen dieses Vertrags unterliegt und durch Verweis in diesen Vertrag aufgenommen wird.
Bestellformulare. Der Kunde kann bestimmte Services von DigiCert kaufen, indem er eines oder mehrere gegenseitig vereinbarte Angebote, Kaufpläne, Kaufaufträge oder Bestellformulare (ob online oder elektronisch) annimmt, in denen die bestimmten Services, die vom Kunden gemäß diesem Agreement gekauft werden, sowie auch der Zeitraum, in dem diese Services jeweils von DigiCert bereitgestellt werden sollen (der „Service-Zeitraum“), und die maßgeblichen Zahlungsbedingungen für diesen Service (jeweils als „Bestellformular“ bezeichnet) spezifiziert sind. Bestellformulare gelten dann als „gegenseitig vereinbart“, (i) wenn sie entweder von beiden Parteien schriftlich unterzeichnet sind, (ii) wenn der Kunde ein Bestellformular elektronisch angenommen hat, das DigiCert dem Kunden elektronisch vorgelegt hat (z. B. unter xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xxx/xxxxx) oder (iii) wenn DigiCert dem Kunden ein Bestellformular vorlegt und der Kunde dessen Annahme durch Ausstellung eines Kaufauftrags bestätigt. Der Kunde und DigiCert bestätigen und vereinbaren, dass jedes Bestellformular diesem Agreement unterliegt und durch Bezugnahme in dieses eingeschlossen ist.
Bestellformulare. Der Kunde wird einen Auftrag für die Bereitstellung der Kommunikationsleistungen ausfüllen. In jedem Auftrag werden die zu erwerbenden oder zu mietenden Produkte aufgelistet. Die Überlassung von Software zusammen mit der Bereitstellung eines Produkts oder einer C:\Users\Xxxxx\Desktop\topdf\Sprint_MSA - Austria_German_00000000_with VoIP_clean_101111.doc Kommunikationsleistung ist in Ziffer 8.2. A geregelt.
Bestellformulare. Der Kunde wird einen Auftrag für die Bereitstellung der Kommunikationsleistungen aus- füllen. In jedem Auftrag werden die zu erwerbenden oder zu mietenden Produkte aufgelistet. Die Überlas- sung von Software zusammen mit der Bereitstellung eines Produkts oder einer Kommunikationsleistung ist in Ziffer 8.2. A geregelt.

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  • Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Zusammenarbeit Die Kommune und die Stadt arbeiten vertrauensvoll zusammen und informieren sich gegenseitig in vollem Umfang über alle wesentlichen Umstände, die mit der Aufgabenwahrnehmung zu­ sammenhängen. Auftretende Probleme sollen unverzüglich und einvernehmlich einer Lösung zugeführt werden. Die Kommune wird die Stadt bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Sie wird ihr insbeson­ dere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollstän­ dig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit. b) Abweichend von der betrieblichen Normalarbeitszeit wird folgende Lage der Normalarbeitszeit ver- einbart: ................................................................................................................................... .............................................................................................................................................. .............................................................................................................................................. c) Abweichende Vereinbarung über die Erbringung der Normalarbeitszeit: ....................................... .............................................................................................................................................. d) Die Normalarbeitszeit wird wie folgt zwischen betrieblicher und außerbetrieblicher Arbeitszeit aufge- teilt. Mehrarbeit: Überstunden und Mehrarbeit an der außerbetrieblichen Arbeitsstätte werden nur vergütet, wenn sie aus- drücklich angeordnet werden. Arbeitszeitaufzeichnungen: Alle geleisteten Arbeitszeiten sind vom Arbeitnehmer aufzuzeichnen, soweit die Arbeitszeit vom Arbeitneh- mer bestimmt wird. Privat bedingte Unterbrechungen der Arbeitszeit sind dabei festzuhalten. Der Arbeit- nehmer hat die Aufzeichnungen unmittelbar nach dem Monatsletzten vorzulegen.

  • Begriffsbestimmung Eine Lastschrift ist ein vom Kunden als Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvorgang zulasten des Xxxxxx des Zahlers bei dessen Zahlungs- dienstleister, bei dem die Höhe des jeweiligen Zahlungsbetrags vom Kunden angegeben wird.

  • Wechselkurs Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Begriffsbestimmungen 2.1 Für die Vereinbarung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert:

  • Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung) 9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitrags- rechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so hat der Versi- cherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war. Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. 9.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von Abschnitt A1 Ziff. 9.1 bis zu den vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. 9.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für (1) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen; (2) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen; (3) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen; (4) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind; (5) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.