Common use of Bestellung durch Schulträger Clause in Contracts

Bestellung durch Schulträger. Sammel-Schülerzeitkarten werden nach dem mit der Gebiets- körperschaft oder dem Schulträger vereinbarten Verfahren aus- gegeben. Werden Sammel-Schülerzeitkarten von Schulträgern für Berechtigte, die den Voraussetzungen des § 114 des Nieder- sächsischen Schulgesetzes unterliegen, bestellt, werden mo- natliche Abschläge auf den ermittelten Jahresbeitrag verein- bart. Zum Schuljahresende erfolgt eine Endabrechnung.

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Bestellung durch Schulträger. Sammel-Schülerzeitkarten werden nach dem mit der Gebiets- körperschaft Gebietskörperschaft oder dem Schulträger vereinbarten Verfahren aus- gegebenausgegeben. Werden Sammel-Schülerzeitkarten von Schulträgern für Berechtigte, die den Voraussetzungen des § 114 des Nieder- sächsischen Niedersächsischen Schulgesetzes unterliegen, bestellt, werden mo- natliche monatliche Abschläge auf den ermittelten Jahresbeitrag verein- bartvereinbart. Zum Schuljahresende erfolgt eine Endabrechnung.

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Bestellung durch Schulträger. Sammel-Schülerzeitkarten werden nach dem mit der Gebiets- körperschaft oder dem Schulträger vereinbarten Verfahren aus- gegebenausgegeben. Werden SammelXxxxxx Xxxxxx-Schülerzeitkarten von Schulträgern Schulträ- gern für Berechtigte, die den Voraussetzungen des § 114 des Nieder- sächsischen Niedersächsischen Schulgesetzes unterliegen, bestellt, werden mo- natliche wer- den monatliche Abschläge auf den ermittelten Jahresbeitrag verein- bartvereinbart. Zum Schuljahresende erfolgt eine EndabrechnungEndabrech- nung.

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Bestellung durch Schulträger. Sammel-Schülerzeitkarten werden nach dem mit der Gebiets- körperschaft Gebietskörperschaft oder dem Schulträger vereinbarten vereinbar- ten Verfahren aus- gegebenausgegeben. Werden SammelXxxxxx Xxxxxx-Schülerzeitkarten Xxxxxxx- zeitkarten von Schulträgern für Berechtigte, die den Voraussetzungen des § 114 des Nieder- sächsischen Niedersächsischen Schulgesetzes unterliegen, bestellt, werden mo- natliche monatli- che Abschläge auf den ermittelten Jahresbeitrag verein- bartver- einbart. Zum Schuljahresende erfolgt eine EndabrechnungEndabrech- nung.

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Bestellung durch Schulträger. Sammel-Schülerzeitkarten werden nach dem mit der Gebiets- körperschaft oder dem Schulträger vereinbarten Verfahren aus- gegeben. Werden SammelXxxxxx Xxxxxx-Schülerzeitkarten von Schulträgern für Berechtigte, die den Voraussetzungen des § 114 des Nieder- sächsischen Schulgesetzes unterliegen, bestellt, werden mo- natliche Abschläge auf den ermittelten Jahresbeitrag verein- bart. Zum Schuljahresende erfolgt eine Endabrechnung.

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