Berechtigtenkreis. Berechtigt zur Nutzung der U21-Sommerferienkarte sind alle Personen bis einschließlich 20 Jahren. Die Berechtigung ist ab dem 15. Lebensjahr durch Schüleraus- weis, Kundenkarte gemäß Ziffer 3.6.1 oder andere geeignete Nachweise (z.B. Personalausweis, Führerschein) zu belegen. Die Gültigkeit ist nur bei vollständiger Eintragung der persönli- chen Angaben auf der Rückseite gegeben. Die U21-Karte ist personengebunden.
Berechtigtenkreis. Berechtigt zum Kauf des Deutschland-Ticket JugendBW sind: – alle Personen mit Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg bis zur Voll- endung des 21. Lebensjahrs ohne Ausbildungsnachweis sowie – alle Personen ab dem 22. Lebensjahr bis zur Vollendung des 27. Lebens- jahres, die sich in Ausbildung befinden und einen entsprechenden Aus- bildungsnachweis vorlegen. Hierbei handelt es sich um
a) Xxxxxxx*innen und Studierende öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater – allgemeinbildender Schulen, – berufsbildender Schulen, – Einrichtungen des zweiten Bildungsweges, – Akademien, Hochschulen und Universitäten mit Ausnahme der Ver- waltungsakademien, Volkshochschulen, Landvolkshochschulen;
b) Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter Buchstabe a) fallen, besuchen, sofern der Besuch dieser Schulen und sonstigen privaten Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist;
c) Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen Einrich- tung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb der Qua- lifikation der Berufsreife oder des qualifizierten Sekundarabschlus- ses I besuchen;
d) Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes stehen, sowie Perso- nen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsaus- bildung im Sinne des § 43 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes, § 36 Abs. 2 der Handwerksordnung, ausgebildet werden;
e) Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehr- gang besuchen;
f) Praktikant*innen und Volontär*innen, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariats vor, während oder im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung oder ein Studium an einer Hoch- schule nach den für Ausbildung und Studium geltenden Bestimmun- gen vorgesehen ist;
g) Beamtenanwärter*innen des einfachen und mittleren Dienstes so- wie Praktikant*innen und Personen, die durch Besuch eines Verwal- tungslehrgangs die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenan- wärter*innen des einfachen oder mittleren Dienstes erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrtkostenersatz von der Verwaltung erhalten;
h) Personen, die an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, des Bundesfreiwilligendienstes oder vergleichbaren sozialen Diensten teilnehmen.
i) Personen, die an Aufstiegsfortbildungen (z. X. Xxxxxxx*innen, Tech- ni...
Berechtigtenkreis. Berechtigt zur Nutzung der Senioren-Monatskarte sind alle Per- sonen ab dem vollendeten 65. Lebensjahr. Die Berechtigung ist durch einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass, Führerschein) zu belegen. Die Gültigkeit ist nur bei vollständiger Eintragung der persönli- chen Angaben auf der Karte gegeben. Die Senioren-Monatskarte ist personengebunden.
Berechtigtenkreis. Berechtigt zur Nutzung des Senioren-Abonnements sind alle Personen ab dem vollendeten 65. Lebensjahr. Maßgeblich ist das Alter zu Beginn des ersten Monats der Abo-Laufzeit. Die Berechtigung ist durch einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass, Führerschein) zu belegen. Fahrgäste, die bereits vor dem 1.1.2018 das Senioren-Abo beziehen, aber noch nicht 65 Jahre alt sind, können das Angebot weiterhin nut- zen. Das Senioren-Abo ist nicht übertragbar.
Berechtigtenkreis. Berechtigt zur Nutzung des U21-Abos sind alle Personen bis voll- endetem 21. Lebensjahr. Maßgeblich ist das Alter zu Beginn des ersten Monats der Abo-Laufzeit. Die Berechtigung ist ab dem 15. Lebensjahr durch Schüleraus- weis, Kundenkarte gemäß Ziffer 3.6.1 oder andere geeignete Nachweise (z. B. Personalausweis, Führerschein) zu belegen. Bei Minderjährigen ist der Antrag auf ein U21-Abo deutlich les- bar und in Druckschrift vom gesetzlichen Vertreter zu unter- schreiben. U21-Abonnements berechtigen den Inhaber zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des gesamten Verbundgebietes. Das Abonne- ment ist für den auf der Karte aufgedruckten Zeitraum gültig. U21-Abonnements werden personengebunden ausgegeben. Sie sind nicht übertragbar. Eine Mitnahmeregelung besteht nicht.
Berechtigtenkreis. 4.1 Zur Abnahme des Semestertickets Schleswig-Holstein sind grundsätzlich alle Studierenden berechtigt und verpflichtet, die an einer teilnehmenden Hoch- schule ordentlich immatrikuliert sind. Voraussetzung ist, dass die Studieren- den die nach der Beitragssatzung zu entrichtenden Beiträge, einschließlich der auf das Semesterticket Schleswig-Holstein entfallenden Beiträge, vollstän- dig gezahlt haben. 4.2 Ausgenommen sind Personengruppen, die nach Maßgabe der regionalen Se- mesterticket-Vereinbarung der jeweiligen Hochschule vom Berechtigtenkreis ausgenommen sind.
4.3 Weitere Personen können sich nach Maßgabe der regionalen Semesterticket- Vereinbarung der jeweiligen Hochschule auf Antrag beim Allgemeinen Studie- rendenausschuss (AStA) der Hochschule, den Beitrag zum regionalen Semes- terticket rückerstatten lassen. Dieser Antrag gilt gleichzeitig für die Rücker- stattung des Beitrags zum Semesterticket Schleswig-Holstein. Eine Bearbei- tungsgebühr wird nicht erhoben. Der Studierende wird in eine Sperrliste auf- genommen. 4.4 Studierende, die sich im Rahmen von Austauschprogrammen, Seminaren und Kursen offiziell, aber befristet, an einer Hochschule nach Nr. 1 aufhalten, oh- ne immatrikuliert zu sein, können nach Maßgabe der regionalen Semesterti- cket-Vereinbarung der jeweiligen Hochschule auf Antrag beim AStA der Hoch- schule das regionale Semesterticket erwerben. Damit sind sie gleichzeitig zum Erwerb des Semestertickets Schleswig-Holstein verpflichtet. Für das Se- mesterticket Schleswig-Holstein ist der Fahrpreis nach Nr. 6 zu zahlen.
Berechtigtenkreis. Der Gesamtvertrag wird für den Bayerischen Trachtenverband e.V. (nachstehend „die Organisation“) und für folgende seiner Mitgliedsverbände und deren Vereine abgeschlossen. Gauverband!, Oberlander Gau, Bayerischer Inngau-Trachtenverband, Lechgauverband, Trachtengau München und Umgebung, Huosigau, Allgäuer Gauverband, Vereinigung links der Donau, Loisachtaler Gauverband, Isargau, Oberer Lechgauverband, Altbayrisch- Schwäbischer Gau, Trachtengau Niederbayern, Donaugau, Chiemgau- Alpenverband, Gauverband Oberpfalz, Trachtengauverband Oberfranken, Bayerischer Waldgau, Dreiflüssegau, Trachtenverband Unterfranken, Oberpfälzer Gauverband, Rhein-Main-Gauverband. Der Beitritt weiterer Mitgliedsverbände des Bayerischen Trachtenverbandes e.V. ist jeweils mit Wirkung zum 1.1. eines jeden Vertragsjahres möglich.
Berechtigtenkreis. Berechtigt zur Nutzung des U21-Abos sind alle Personen bis vollendetem 21. Lebensjahr. Maßgeblich ist das Alter zu Be- ginn des ersten Monats der Abo-Laufzeit. Die Berechtigung ist ab dem 15. Lebensjahr durch Schüleraus- weis, Kundenkarte gemäß Ziffer 3.6.1 oder andere geeignete Nachweise (z. B. Personalausweis, Führerschein) zu belegen. Bei Minderjährigen ist der Antrag auf ein U21-Abo deutlich lesbar und in Druckschrift vom gesetzlichen Vertreter zu un- terschreiben. U21-Abonnements berechtigen den Inhaber zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des gesamten Verbundgebietes. Das Abon- nement ist für den auf der Karte aufgedruckten Zeitraum gül- tig. U21-Abonnements werden personengebunden ausgegeben. Sie sind nicht übertragbar. Eine Mitnahmeregelung besteht nicht.
Berechtigtenkreis. Die Kulanzregelung kann von Personen ge- nutzt werden, die einen Abonnementvertrag für Fahrkarten im SH-Tarif (Abovertrag) ha- ben, sofern die folgenden Bedingungen ge- samthaft zutreffen:
1. Der Abovertrag lautet auf eine der fol- genden Fahrkarten im SH-Tarif: − allgemeine Monatskarte im 12er-Abo, − Schülermonatskarte im 12er-Abo, − Monatskarte im Firmenabo oder − Monatskarte im Firmenabo Auszubil- dende. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein persönliches oder übertragbares Abonnement handelt. Klarstellend wird festgehalten, dass Aboverträge für andere Fahrkarten oder Angebote, die einem Abo ähnlich sind, wie z.B. Seniorenmonatskarte im 12er- Abo im Raum Kiel, von Schulkostenträ- gern bereitgestellte Schülerjahreskarten (Schulkostenträgerzeitkarten) oder Se- mestertickets, nicht unter diese Kulanz- regelung fallen.
2. Der Abovertrag läuft mindestens seit dem 01. Xxxx 2020.
3. Das Abovertrag läuft mindestens bis zum 30. Juni 2020.
4. Die Person, auf deren Name die persönli- che Abokarte ausgestellt ist bzw. bei übertragbaren Abos, die den Abovertrag abgeschlossen hat, war im Zeitraum vom 16. Xxxx 2020 bis 30. Juni 2020 auf- grund der Corona-Pandemie mindestens 30 Tage (Mo.-So.) lang (i) von Kurzarbeit,
Berechtigtenkreis. Schülerwochenkarten und Schülermonatskar- ten werden an folgende Personengruppen ausgegeben: