Bestellungen und Aufträge. 2.1 Der Lieferant hat sich bei der Erstellung genau an unsere Anfragen und die darin enthaltenen Vorgaben zu halten. Auf eventuelle Abweichungen hat er ausdrücklich hinzuweisen. Angebote des Lieferanten haben für uns kostenfrei zu erfolgen. 2.2 Unsere Bestellung gilt frühestens mit schriftlicher Abgabe oder Bestätigung als verbindlich. Auf offensichtliche Irrtümer (z. B. Schreib- und Rechenfehler) und Unvollständigkeiten der Bestellung einschließlich der Bestellunterlagen hat uns der Lieferant zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung vor Annahme hinzuweisen; ansonsten gilt der Vertrag als nicht geschlossen. 2.3 Der Lieferant ist gehalten, unsere Bestellung innerhalb einer Frist von 5 Tagen schriftlich ohne Änderungen zu bestätigen oder durch Versendung der Ware vorbehaltlos auszuführen (Annahme). 2.4 Eine verspätete Annahme gilt als neues Angebot und bedarf der Annahme durch uns. Stand: 02/2017 2.5 Wir sind berechtigt, Zeit und Ort der Lieferung sowie die Art der Verpackung jederzeit durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens 5 Kalendertagen vor dem vereinbarten Liefertermin zu ändern. Gleiches gilt für Änderungen von Produktspezifikationen, soweit diese im Rahmen des normalen Produktionsprozesses des Lieferanten ohne erheblichen Zusatzaufwand umgesetzt werden können, wobei in diesen Fällen die Anzeigefrist nach dem vor-stehenden Satz mindestens 10 Kalendertage beträgt. Wir werden dem Lieferanten die jeweils durch die Änderung entstehenden, nachgewiesenen und angemessenen Mehrkosten erstatten. Haben solche Änderungen Liefer- verzögerungen zur Folge, die sich nicht im normalen Produktions- und Geschäftsbetrieb des Lieferanten mit zumutbaren Anstrengungen vermeiden lassen, verschiebt sich der ursprünglich vereinbarte Liefertermin entsprechend. Der Lieferant wird uns die von ihm bei sorgfältiger Einschätzung zu erwartenden Mehrkosten oder Lieferverzögerungen rechtzeitig vor dem Liefertermin, mindestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen nach Zugang unserer Mitteilung gemäß Satz 1 schriftlich anzeigen.
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Bestellungen und Aufträge. 2.1 Der Lieferant hat sich 2.1. Soweit unsere Angebote nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist enthalten, halten wir uns hieran eine Woche nach dem Datum des Angebots gebunden. Maßgeblich für die rechtzeitige Annahme ist der Zugang der Annahmeerklärung bei der Erstellung genau an unsere Anfragen und die darin enthaltenen Vorgaben zu halten. Auf eventuelle Abweichungen hat er ausdrücklich hinzuweisen. Angebote des Lieferanten haben für uns kostenfrei zu erfolgenuns.
2.2 Unsere Bestellung gilt frühestens mit schriftlicher Abgabe oder Bestätigung als verbindlich2.2. Auf offensichtliche Irrtümer (z. B. Schreib- und Rechenfehler) und Unvollständigkeiten der Bestellung einschließlich der Bestellunterlagen hat uns der Lieferant zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung vor Annahme hinzuweisen; ansonsten gilt der Vertrag als nicht geschlossen.
2.3 Der Lieferant ist gehalten, unsere Bestellung innerhalb einer Frist von 5 Tagen schriftlich ohne Änderungen zu bestätigen oder durch Versendung der Ware vorbehaltlos auszuführen (Annahme).
2.4 Eine verspätete Annahme gilt als neues Angebot und bedarf der Annahme durch uns. Stand: 02/2017
2.5 Wir sind berechtigt, Zeit und Ort der Lieferung sowie die Art der Verpackung jederzeit durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens 5 10 Kalendertagen vor dem vereinbarten Liefertermin zu ändern. Gleiches gilt für Änderungen von Produktspezifikationen, soweit diese im Rahmen des normalen Produktionsprozesses des Lieferanten ohne erheblichen Zusatzaufwand umgesetzt werden können, wobei in diesen Fällen die Anzeigefrist nach dem vor-stehenden vorstehenden Satz mindestens 10 14 Kalendertage beträgt. Wir werden dem Lieferanten die jeweils durch die Änderung entstehenden, nachgewiesenen und angemessenen Mehrkosten erstatten. Haben solche Änderungen Liefer- verzögerungen Lieferverzögerungen zur Folge, die sich nicht im normalen Produktions- und Geschäftsbetrieb des Lieferanten mit zumutbaren Anstrengungen vermeiden lassen, verschiebt sich der ursprünglich vereinbarte Liefertermin entsprechend. Der Lieferant wird uns die von ihm bei sorgfältiger Einschätzung zu erwartenden Mehrkosten oder Lieferverzögerungen rechtzeitig vor dem Liefertermin, mindestens jedoch innerhalb von 2 3 Werktagen nach Zugang unserer Mitteilung gemäß gem. Satz 1 1, schriftlich anzeigen.
2.3. Wir sind berechtigt, jederzeit durch schriftliche Erklärung unter Angabe des Grundes vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir die bestellten Produkte in unserem Geschäftsbetrieb aufgrund von nach Vertragsschluss eingetretenen, vom Lieferanten zu vertretenen Umständen (wie z.B. die fehlende Einhaltung von gesetzlichen Anforderungen) nicht mehr oder nur mit erheblichen Aufwendungen verwenden können oder sich die Vermögensverhältnisse des Lieferanten nach Vertragsschluss derart verschlechtern, dass mit einer vertragsgemäßen Lieferung nicht zu rechnen ist.
2.4. Wird der Lieferant als Subunternehmer der TERRITORY bei den für deren Kunden durchgeführten Projekten tätig, dann ist TERRITORY durch den Vertrag mit ihrem Kunden an bestimmte Vorgaben gebunden, die nicht verhandelbar sind. Der Kunde und dessen Anforderungen, etwa seine Einkaufsbedingungen, werden dem Lieferanten im Vorfeld einer Auftragserteilung bekannt gegeben. Im Rahmen des Vertragszwecks erhält TERRITORY vom Lieferanten dauerhaft, räumlich und zeitlich unbeschränkt sowie übertragbar alle Nutzungs- und Bearbeitungsrechte, die erforderlich sind, um die eigenen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber ihrem Kunden nach dessen Einkaufsbedingungen zu erfüllen.
2.5. Eine Beauftragung Dritter mit den dem Lieferanten obliegenden Leistungen durch diesen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von TERRITORY, wobei die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Sollen die Dritten prägende Leistungen der Einzelbeauftragung übernehmen, kann TERRITORY eine Zustimmung insbesondere dann verweigern, wenn die Dritten sich nicht unmittelbar zugunsten von TERRITORY (Vertrag zugunsten Dritter) der Vertraulichkeit und dem Kundenschutz entsprechend einer zwischen TERRITORY und dem Lieferanten getroffenen Regelung unterwirft. Der Lieferant stellt sicher, dass die von ihm eingesetzten Dritten die dem Lieferanten nach diesem Vertrag und den Einzelverträgen auferlegten Pflichten in der Weise zu erfüllen haben, dass TERRITORY die Erfüllung unmittelbar von den Dritten verlangen kann. Der Lieferant beauftragt Dritte ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
2.6. Vergünstigungen wie Rabatte, Ermäßigungen, Boni oder Rückvergütungen, die der Lieferant von Händlern, Verkäufern, Medien oder sonstigen Dritten auf Grund der Beauftragung durch TERRITORY gewährt werden, reicht er an TERRITORY weiter. Skonti werden nur dann weitergereicht, wenn diese vom Lieferanten tatsächlich gezogen wurden und TERRITORY an den Lieferanten innerhalb vereinbarter Fälligkeit gezahlt hat.
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Bestellungen und Aufträge. 2.1 Der 1. Vorbehaltlich einer abweichend mit dem Lieferanten vereinbarten Vorgehensweise, bedürfen unsere Bestellungen oder Lieferabrufe zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- form. Die Schriftform gilt auch dann als gewahrt, wenn die Bestellung oder der Lieferabruf vereinbarungsgemäß mittels elektronischem Datenaustauschverfahren (EDI) erfolgt.
2. Soweit unsere Bestellung nicht ausdrücklich eine andere Regelung benennt, gilt unsere Bestellung als angenommen, wenn der Lieferant hat sich bei nicht innerhalb von 7 Werktagen seit Zugang unserer Bestellung widerspricht.
3. Lieferabrufe im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung werden grundsätz- lich verbindlich, wenn der Erstellung genau Lieferant nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Zugang des Lieferabrufs widerspricht. Etwas anderes gilt, wenn mit dem Lieferanten aus- drücklich eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
4. Lieferpläne, Liefervorausschauen und vergleichbare Dokumente sind grundsätzlich rechtlich unverbindliche Mitteilungen an unsere Anfragen den Lieferanten, die ihn über unseren möglichen Bedarf informieren und die darin enthaltenen Vorgaben zu halten. Auf eventuelle Abweichungen hat er ausdrücklich hinzuweisen. Angebote Planung des Lieferanten haben vereinfachen sollen. Die hier angegebenen Mengen können sich ändern oder ganz entfallen. Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelfall und wenn wir den Lieferanten nicht zuvor über einen geänderten Bedarf informieren, werden die auf der Grundlage unserer unverbindlichen Lieferpläne und Liefervorausschauen avisierten Bedarfe im Fall von Rohmaterial maximal für uns kostenfrei die Dauer der letzten 4 Wochen und im Fall von Nichtrohmaterial maximal für die Dauer der letzten Woche zu erfolgenverbindlichen Bestellungen.
2.2 Unsere Bestellung gilt frühestens mit schriftlicher Abgabe oder Bestätigung als verbindlich5. Auf offensichtliche Irrtümer (z. B. Schreib- und Rechenfehler) und Unvollständigkeiten der Bestellung einschließlich der Bestellunterlagen hat uns der Lieferant zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung vor Annahme hinzuweisen; ansonsten gilt der Vertrag als nicht geschlossen.
2.3 Der Lieferant ist gehalten, unsere Bestellung innerhalb einer Frist von 5 Tagen schriftlich ohne Änderungen zu bestätigen oder durch Versendung der Ware vorbehaltlos auszuführen (Annahme).
2.4 Eine verspätete Annahme gilt als neues Angebot und bedarf der Annahme durch uns. Stand: 02/2017
2.5 Wir sind berechtigt, Zeit und Ort der Lieferung sowie die Art der Verpackung jederzeit jeder- zeit durch schriftliche Mitteilung mit einer angemessenen Frist von mindestens 5 Kalendertagen vor dem vereinbarten vereinbar- ten Liefertermin zu ändern. Gleiches gilt für Änderungen von ProduktspezifikationenProduktspezifikatio- nen, soweit diese im Rahmen des normalen Produktionsprozesses des Lieferanten ohne erheblichen Zusatzaufwand umgesetzt werden können, wobei in diesen Fällen die Anzeigefrist nach dem vor-stehenden Satz mindestens 10 Kalendertage beträgt. Wir werden dem Lieferanten die jeweils durch die Änderung entstehenden, nachgewiesenen und angemessenen Mehrkosten erstatten. Haben solche Änderungen Liefer- verzögerungen Lieferverzöge- rungen zur Folge, die sich nicht im normalen Produktions- und Geschäftsbetrieb des Lieferanten mit zumutbaren Anstrengungen vermeiden lassen, verschiebt sich der ursprünglich vereinbarte Liefertermin entsprechend. Der Lieferant wird uns die von ihm bei sorgfältiger Einschätzung zu erwartenden Mehrkosten oder Lieferverzögerungen Lieferver- zögerungen rechtzeitig vor dem Liefertermin, mindestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen Liefertermin nach Zugang unserer Mitteilung gemäß Satz 1 schriftlich anzeigen.
6. Änderungen des Liefergegenstandes in Bezug auf Menge, Konstruktion, Ausfüh- rung, Produktionsprozess und Produktionsort bedürfen stets unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Entsprechendes gilt für die Einbeziehung oder den Wechsel von Unterlieferanten bzw. Unterauftragnehmern.
7. Kostenvoranschläge des Lieferanten sind verbindlich und nicht zu vergüten, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
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Bestellungen und Aufträge. 2.1 Der Lieferant hat sich Soweit unsere Angebote nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist enthalten, halten wir uns hieran eine Woche nach dem Datum des Angebots gebunden. Maßgeblich für die rechtzeitige Annahme ist der Zugang der Annahmeerklärung bei der Erstellung genau an unsere Anfragen und die darin enthaltenen Vorgaben zu halten. Auf eventuelle Abweichungen hat er ausdrücklich hinzuweisen. Angebote des Lieferanten haben für uns kostenfrei zu erfolgenuns.
2.2 Unsere Bestellung gilt frühestens mit schriftlicher Abgabe oder Bestätigung als verbindlichLieferungen finden „Delivery Duty Paid“ (DDP) gemäß den Bestimmungen der neuesten Aufla- ge der Incoterms statt. Auf offensichtliche Irrtümer (z. B. Schreib- Der Lieferant trägt alle Kosten des Transports einschließlich sämtlicher Ne- benkosten wie beispielsweise Maut, Verpackungen, Versicherungen, Steuern und Rechenfehler) und Unvollständigkeiten der Bestellung einschließlich der Bestellunterlagen hat uns der Lieferant zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung vor Annahme hinzuweisen; ansonsten gilt der Vertrag als nicht geschlossenZölle.
2.3 Der Lieferant ist gehalten, unsere Bestellung innerhalb einer Frist von 5 Tagen schriftlich ohne Änderungen Ergänzend zu bestätigen oder durch Versendung DDP gilt die Erweiterung der Ware vorbehaltlos auszuführen (Annahme)Lieferantenpflichten für Fälle des 4.7.
2.4 Eine verspätete Annahme gilt als neues Angebot und bedarf der Annahme durch uns. Stand: 02/2017
2.5 Wir sind berechtigt, Zeit und Ort der Lieferung sowie die Art der Verpackung den Vertrag jederzeit durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist Erklärung unter Angabe des Grun- des zu kündigen, wenn wir die bestellten Produkte in unserem Geschäftsbetrieb aufgrund von mindestens 5 Kalendertagen vor dem vereinbarten Liefertermin zu ändernnach Vertragsschluss eingetretenen Umständen nicht mehr verwenden können. Gleiches gilt für Änderungen Dem Lieferanten werden wir in diesem Fall die von Produktspezifikationenihm erbrachte Teilleistung vergüten.
2.5 Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unabwendbare Ereignisse berechtigen uns - unbeschadet sonstiger Rechte - ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, soweit diese im Rahmen des normalen Produktionsprozesses sie nicht von unerheblicher Dauer sind und eine erhebliche Verringerung unseres Bedarfs zur Folge haben.
2.6 Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Lieferanspruch wegen mangelnder Leistungs- fähigkeit des Lieferanten ohne erheblichen Zusatzaufwand umgesetzt werden könnengefährdet wird (z. B. Zwangsvollstreckung gegen den Lieferanten, wobei in diesen Fällen die Anzeigefrist nach dem vor-stehenden Satz mindestens 10 Kalendertage beträgt. Wir werden dem Lieferanten die jeweils durch die Änderung entstehendenInsol- venz), nachgewiesenen und angemessenen Mehrkosten erstatten. Haben solche Änderungen Liefer- verzögerungen zur Folgesind wir berechtigt, die sich nicht im normalen Produktions- und Geschäftsbetrieb des Lieferanten mit zumutbaren Anstrengungen vermeiden lassen, verschiebt sich der ursprünglich vereinbarte Liefertermin entsprechendvom Vertrag zurückzutreten. Der Lieferant wird ist verpflichtet, uns Gefähr- dungen unseres Lieferanspruchs unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Lieferant haftet für alle Schäden, die von ihm bei sorgfältiger Einschätzung zu erwartenden Mehrkosten aus einer verspäteten oder Lieferverzögerungen rechtzeitig vor dem Liefertermin, mindestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen nach Zugang unserer unterlassenen Mitteilung gemäß Satz 1 schriftlich anzeigenresultieren.
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Bestellungen und Aufträge. 2.1 Der Lieferant hat sich bei (1) Bestellungen und Lieferabrufe sowie deren Annahme, Änderung und Ergänzung bedürfen der Erstellung genau an unsere Anfragen und die darin enthaltenen Vorgaben zu haltenTextform, es sei denn, es ist eine strengere Form vereinbart oder zwingend vorgeschrieben. Auf eventuelle Abweichungen hat er ausdrücklich hinzuweisen. Angebote des Lieferanten haben für uns kostenfrei zu Die Übermittlung der jeweiligen Dokumente kann über Datenfernübertragung erfolgen.
2.2 Unsere (2) Mündliche Vereinbarungen jeder Ar t – einschließlich nachträglicher Änderungen und Ergänzungen dieser AEB – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch den Auftraggeber in Textform, es sei denn, es ist eine strengere Form vereinbar t. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(3) Die Annahme jeder Bestellung gilt frühestens mit schriftlicher Abgabe oder Bestätigung als verbindlichist vom Auftragnehmer unverzüglich nach Eingang, spätestens innerhalb von einer Woche ab Zugang zu bestätigen. Auf offensichtliche Irrtümer (z. B. Schreib- und Rechenfehler) und Unvollständigkeiten Erfolgt innerhalb der vorgenannten Ein-Wochen-Frist keine Annahme der Bestellung, ist der Auftraggeber nicht mehr an die Bestellung gebunden. Maßgeblich für die rechtzeitige Annahme der Bestellung einschließlich ist der Bestellunterlagen hat uns Zugang der Lieferant zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung vor Annahme hinzuweisen; ansonsten gilt der Vertrag als nicht geschlossenAnnahmeerklärung beim Auftraggeber.
2.3 Der Lieferant ist gehalten, unsere (4) Auf Irrtümer und Unklarheiten in der Bestellung innerhalb einer Frist des Auftraggebers hat der Auftragnehmer unverzüglich hinzuweisen. Jede Abweichung der Bestellannahme von 5 Tagen schriftlich ohne Änderungen zu bestätigen oder durch Versendung der Ware vorbehaltlos auszuführen (Annahme)Bestellung bedarf der ausdrücklichen Bestätigung des Auftraggebers.
2.4 Eine verspätete Annahme gilt als neues Angebot und bedarf der Annahme durch uns. Stand: 02/2017
2.5 Wir sind berechtigt, Zeit und Ort der Lieferung sowie die Art der Verpackung jederzeit durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens 5 Kalendertagen vor dem vereinbarten Liefertermin zu ändern. Gleiches gilt für Änderungen von Produktspezifikationen, soweit diese (5) Die Lieferabrufe des Auftraggebers im Rahmen des normalen Produktionsprozesses des Lieferanten ohne erheblichen Zusatzaufwand umgesetzt werden können, wobei in diesen Fällen die Anzeigefrist nach dem vor-stehenden Satz mindestens 10 Kalendertage beträgt. Wir werden dem Lieferanten die jeweils durch die Änderung entstehenden, nachgewiesenen einer Bestell- und angemessenen Mehrkosten erstatten. Haben solche Änderungen Liefer- verzögerungen zur Folge, die sich nicht Abrufplanung oder im normalen Produktions- Rahmen der bestehenden Rahmenliefervereinbarungen werden verbindlich, wenn der Auftragnehmer nicht binnen zwei Arbeitstagen seit Zugang widerspricht.
(6) Erfüllungsort für Lieferungen und Geschäftsbetrieb Leistungen ist der Ort der vom Auftraggeber genannten Lieferanschrift, wenn nichts Abweichendes vereinbart ist.
(7) Sofern die Parteien einen „Rahmenvertrag“ vereinbaren, begründet dieser noch keine wechselseitigen Pflichten aus § 433 Abs. 1 und 2 BGB und damit auch keine Abnahmepflicht oder Zahlungspflicht des Lieferanten mit zumutbaren Anstrengungen vermeiden lassenAuftraggebers. Solche Abnahmepflichten und Zahlungsansprüche entstehen erst, verschiebt sich wenn dieser Rahmenvertrag durch Einzelvertrag (Abruf) gemäß der ursprünglich vereinbarte Liefertermin entsprechendRahmenvereinbarung innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung konkretisiert worden ist. Der Lieferant wird uns Ein Rahmenvertrag hat lediglich unverbindliche Wirkung und sichert die von ihm bei sorgfältiger Einschätzung zu erwartenden Mehrkosten oder Lieferverzögerungen rechtzeitig vor dem Liefertermin, mindestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen nach Zugang unserer Mitteilung gemäß Satz 1 schriftlich anzeigenParteien gegen Preissteigerungen und Lieferengpässe ab.
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Bestellungen und Aufträge. 2.1 Der Lieferant hat sich bei der Erstellung genau an unsere Anfragen und die darin enthaltenen Vorgaben zu halten. Auf eventuelle Abweichungen hat er ausdrücklich hinzuweisen. Angebote des Lieferanten haben für uns kostenfrei zu erfolgen.
2.2 Unsere Bestellung gilt frühestens mit schriftlicher Abgabe oder Bestätigung als verbindlich. Auf offensichtliche Irrtümer (z. z.B. Schreib- und Rechenfehler) und Unvollständigkeiten der Bestellung einschließlich der Bestellunterlagen hat uns der Lieferant Auftragnehmer zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung vor Annahme hinzuweisen; ansonsten gilt der Vertrag als nicht geschlossen.
2.3 . Der Lieferant Auftragnehmer ist gehalten, unsere Bestellung innerhalb einer Frist von 5 Tagen einer Woche schriftlich ohne Änderungen zu bestätigen oder insbesondere durch Versendung der Ware vorbehaltlos auszuführen (Annahme).
2.4 . Eine verspätete Annahme gilt als neues Angebot und bedarf der Annahme durch uns. Stand: 02/2017Lieferabrufe werden spätestens verbindlich, wenn der Auftragnehmer nicht innerhalb von 2 Kalendertagen seit Zugang schriftlich widerspricht.
2.5 2.2 Lieferungen finden „Delivery Duty Paid“ (DDP) gemäß den Bestimmungen der neuesten Auflage der Incoterms statt. Der Lieferant trägt alle Kosten des Transports einschließlich sämtlicher Nebenkosten wie beispielsweise Maut, Verpackungen, Versicherungen, Steuern und Zölle.
2.3 Ergänzend zu DDP gilt die Erweiterung der Lieferantenpflichten für Fälle des 4.7.
2.4 Wir sind berechtigt, Zeit und Ort der Lieferung sowie die Art der Verpackung den Vertrag jederzeit durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist Erklärung unter Angabe des Grundes zu kündigen, wenn wir die bestellten Produkte in unserem Geschäftsbetrieb aufgrund von mindestens 5 Kalendertagen vor dem vereinbarten Liefertermin zu ändernnach Vertragsschluss eingetretenen Umständen nicht mehr verwenden können. Gleiches gilt für Änderungen Dem Lieferanten werden wir in diesem Fall die von Produktspezifikationenihm erbrachte Teilleistung vergüten.
2.5 Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unabwendbare Ereignisse berechtigen uns - unbeschadet sonstiger Rechte – ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, soweit diese im Rahmen des normalen Produktionsprozesses sie nicht von unerheblicher Dauer sind und eine erhebliche Verringerung unseres Bedarfs zur Folge haben.
2.6 Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Lieferanspruch wegen mangelnder Leistungsfähigkeit des Lieferanten ohne erheblichen Zusatzaufwand umgesetzt werden könnengefährdet wird (z. B. Zwangsvollstreckung gegen den Lieferanten, wobei in diesen Fällen die Anzeigefrist nach dem vor-stehenden Satz mindestens 10 Kalendertage beträgt. Wir werden dem Lieferanten die jeweils durch die Änderung entstehendenInsolvenz), nachgewiesenen und angemessenen Mehrkosten erstatten. Haben solche Änderungen Liefer- verzögerungen zur Folgesind wir berechtigt, die sich nicht im normalen Produktions- und Geschäftsbetrieb des Lieferanten mit zumutbaren Anstrengungen vermeiden lassen, verschiebt sich der ursprünglich vereinbarte Liefertermin entsprechendvom Vertrag zurückzutreten. Der Lieferant wird ist verpflichtet, uns Gefährdungen unseres Lieferanspruchs unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Lieferant haftet für alle Schäden, die von ihm bei sorgfältiger Einschätzung zu erwartenden Mehrkosten aus einer verspäteten oder Lieferverzögerungen rechtzeitig vor dem Liefertermin, mindestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen nach Zugang unserer unterlassenen Mitteilung gemäß Satz 1 schriftlich anzeigenresultieren.
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Samples: General Terms and Conditions
Bestellungen und Aufträge. 2.1 Der Lieferant hat sich bei der Erstellung genau an unsere Anfragen und (1) Sofern nicht anderweitig vereinbart, gelten die darin enthaltenen Vorgaben zu haltenBestellungen des Käufers als verbindliche Angebote. Auf eventuelle Abweichungen hat er ausdrücklich hinzuweisen. Enthalten die Angebote des Lieferanten haben Käufers nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist, hält dieser sich hieran eine Woche nach dem Datum des Angebots gebunden. Maßgeblich für uns kostenfrei zu erfolgen.
2.2 Unsere Bestellung gilt frühestens mit schriftlicher Abgabe oder Bestätigung als verbindlichdie rechtzeitige Annahme ist der Zugang der Annahmeerklärung beim Käufer. Auf offensichtliche Irrtümer (z. z.B. Schreib- und Rechenfehler) und Unvollständigkeiten der Bestellung des Angebots einschließlich der Bestellunterlagen Be- stellunterlagen hat uns der Lieferant Verkäufer den Käufer zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung vor Annahme hinzuweisenhinzuwei- sen; ansonsten gilt der Vertrag als nicht geschlossen.
2.3 (2) Der Lieferant Käufer ist gehalten, unsere Bestellung innerhalb einer Frist von 5 Tagen schriftlich ohne Änderungen zu bestätigen oder durch Versendung der Ware vorbehaltlos auszuführen (Annahme).
2.4 Eine verspätete Annahme gilt als neues Angebot und bedarf der Annahme durch uns. Stand: 02/2017
2.5 Wir sind berechtigt, Zeit und Ort der Lieferung sowie die Art der Verpackung jederzeit durch schriftliche Mitteilung Mittei- lung mit einer Frist von mindestens 5 Kalendertagen fünf (5) Werktagen vor dem vereinbarten Liefertermin zu ändern, soweit diese Ände- rungen durch den Verkäufer ohne erheblichen Zusatzaufwand umgesetzt werden können. Gleiches gilt für Änderungen von Produktspezifikationen, soweit diese im Rahmen des normalen Produktionsprozesses des Lieferanten Verkäufers ohne erheblichen erhebli- chen Zusatzaufwand umgesetzt werden können, wobei in diesen Fällen die Anzeigefrist nach dem vor-stehenden vorstehenden Satz mindestens 10 Kalendertage zehn (10) Werktage beträgt. Wir werden Der Käufer wird dem Lieferanten Verkäufer die jeweils durch die Änderung entstehenden, nachgewiesenen und angemessenen Mehrkosten erstatten. Haben solche Änderungen Liefer- verzögerungen Lieferverzögerungen zur Folge, die sich nicht im normalen Produktions- und Geschäftsbetrieb des Lieferanten Verkäufers mit zumutbaren Anstrengungen vermeiden lassen, verschiebt sich der ursprünglich vereinbarte Liefertermin entsprechend. Der Lieferant Verkäufer wird uns dem Käufer die von ihm bei sorgfältiger Einschätzung zu erwartenden Mehrkosten oder Lieferverzögerungen rechtzeitig vor dem LieferterminLieferter- min, mindestens jedoch innerhalb von 2 zwei (2) Werktagen nach Zugang unserer der Mitteilung gemäß Satz 1 des Käufers schriftlich anzeigen.
(3) Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, sind die in den Bestellungen ausgewiesenen Preise bindend. Alle Preise verstehen sich als Netto-Preise ohne eventuell anfallende gesetzliche Umsatzsteuer.
(4) Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung schließt der Preis Lieferung und Transport an die im Vertrag ge- nannte Versandanschrift einschließlich Verpackung ein.
(5) Soweit nach der getroffenen Vereinbarung der Preis die Verpackung nicht einschließt und die Vergütung für die – nicht nur leihweise zur Verfügung gestellte – Verpackung nicht ausdrücklich bestimmt ist, ist diese zum nachweisbaren Selbstkostenpreis zu berechnen. Auf Verlangen des Käufers hat der Verkäufer die Verpackung auf seine Kosten zurück- zunehmen.
(6) Vergütungen oder Entschädigungen für Besuche oder die Ausarbeitung von Angeboten, Projekten usw. werden dem Verkäufer nicht gewährt.
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