Common use of BESTIMMUNG DER VERFÜGBARKEIT Clause in Contracts

BESTIMMUNG DER VERFÜGBARKEIT. Es werden folgende Maßstäbe für die Verfügbarkeit der SCANACS-DIREKTABRECHNUNG vereinbart: • Systemlaufzeit: 24 h an 7 Tagen die Woche • Kernnutzungszeit: Montag bis Samstag zwischen 05.00 Uhr und 20.00 Uhr • Verfügbarkeitsgrad in % innerhalb der Kernnutzungszeit: 99,5 % • Bezugszeitraum für die Messung der Verfügbarkeit: Kalenderjahr Bei der Berechnung der tatsächlichen Verfügbarkeiten gelten nicht zurechenbare Ausfallzeiten (unschädliche Ausfallzeiten) sowie Zeiten, in denen die Tauglichkeit der SCANACS- DIREKTABRECHNUNG zum vertragsgemäßen Gebrauch nur ganz unerheblich gemindert ist, als verfügbare Zeiten. Unschädliche Ausfallzeiten sind insbesondere solche Ausfallzeiten, die • drauf beruhen, dass unvorhergesehen Wartungsarbeiten erforderlich werden, wenn diese Arbeiten nicht durch eine Verletzung der Pflichten von SCANACS zum Erbringen der SCANACS- DIREKTABRECHNUNG verursacht wurden (bspw. höhere Gewalt, insbesondere nicht vorhersehbare Hardwareausfälle, Streiks, Naturereignisse etc.); • auf Viren- oder Hackerangriffen beruhen, soweit SCANACS die vereinbarten, mangels Vereinbarung die üblichen und zumutbaren Schutzmaßnahmen getroffen hat; • auf Störungen oder Ereignissen beruhen, die nicht von SCANACS oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen (mit-)verursacht sind; darauf beruhen, dass dringend notwendige Sicherheitsupdates eingespielt werden müssen, wenn hiermit nicht bis zu den vereinbarten Zeiten geplanter Nichtverfügbarkeit zugewartet werden kann.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

BESTIMMUNG DER VERFÜGBARKEIT. Es werden folgende Maßstäbe für die Verfügbarkeit der SCANACS-DIREKTABRECHNUNG vereinbart: • Systemlaufzeit: 24 h an 7 Tagen die Woche • Kernnutzungszeit: Montag bis Samstag Freitag zwischen 05.00 Uhr und 20.00 Uhr • Verfügbarkeitsgrad in % innerhalb der Kernnutzungszeit: 99,5 % • Bezugszeitraum für die Messung der Verfügbarkeit: Kalenderjahr Bei der Berechnung der tatsächlichen Verfügbarkeiten gelten nicht zurechenbare Ausfallzeiten (unschädliche Ausfallzeiten) sowie Zeiten, in denen die Tauglichkeit der SCANACS- DIREKTABRECHNUNG zum vertragsgemäßen Gebrauch nur ganz unerheblich gemindert ist, als verfügbare Zeiten. Unschädliche Ausfallzeiten sind insbesondere solche Ausfallzeiten, die • drauf beruhen, dass unvorhergesehen Wartungsarbeiten erforderlich werden, wenn diese Arbeiten nicht durch eine Verletzung der Pflichten von SCANACS zum Erbringen der SCANACS- DIREKTABRECHNUNG verursacht wurden (bspw. höhere Gewalt, insbesondere nicht vorhersehbare Hardwareausfälle, Streiks, Naturereignisse etc.); • auf Viren- oder Hackerangriffen beruhen, soweit SCANACS die vereinbarten, mangels Vereinbarung die üblichen und zumutbaren Schutzmaßnahmen getroffen hat; • auf Störungen oder Ereignissen beruhen, die nicht von SCANACS oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen (mit-)verursacht sind; darauf beruhen, dass dringend notwendige Sicherheitsupdates eingespielt werden müssen, wenn hiermit nicht bis zu den vereinbarten Zeiten geplanter Nichtverfügbarkeit zugewartet werden kann.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

BESTIMMUNG DER VERFÜGBARKEIT. Es werden folgende Maßstäbe für die Verfügbarkeit der SCANACS-DIREKTABRECHNUNG PORTALS vereinbart: • Systemlaufzeit: 24 h an 7 Tagen die Woche • Kernnutzungszeit: Montag bis Samstag Freitag zwischen 05.00 Uhr und 20.00 Uhr • Verfügbarkeitsgrad in % innerhalb der Kernnutzungszeit: 99,5 % • Bezugszeitraum für die Messung der Verfügbarkeit: Kalenderjahr Außerhalb der Kernnutzungszeit wird ein bestimmter Verfügbarkeitsgrad nicht garantiert. Bei der Berechnung der tatsächlichen Verfügbarkeiten gelten nicht zurechenbare Ausfallzeiten (unschädliche Ausfallzeiten) sowie Zeiten, in denen die Tauglichkeit der SCANACS- DIREKTABRECHNUNG des SCANACS-PORTALS zum vertragsgemäßen Gebrauch nur ganz unerheblich gemindert ist, als verfügbare Zeiten. Unschädliche Ausfallzeiten sind insbesondere solche Ausfallzeiten, die • auf mit dem Hersteller abgestimmten Wartungs- oder sonstigen Leistungen beruhen, durch die ein Zugriff auf die Anwendungssoftware nicht möglich ist • drauf beruhen, dass unvorhergesehen Wartungsarbeiten erforderlich werden, wenn diese Arbeiten nicht durch eine Verletzung der Pflichten von SCANACS zum Erbringen der SCANACS- DIREKTABRECHNUNG Leistung verursacht wurden (bspw. höhere Gewalt, insbesondere nicht vorhersehbare Hardwareausfälle, Streiks, Naturereignisse etc.); • auf Viren- oder Hackerangriffen beruhen, soweit SCANACS die vereinbarten, mangels Vereinbarung die üblichen und zumutbaren Schutzmaßnahmen getroffen hat; • auf Vorgaben des Herstellers, auf Nichtverfügbarkeiten der Ausstattung des Herstellers oder auf anderen durch den Hersteller verursachten Unterbrechungen (z.B. unterbleibende Mitwirkungsleistungen des Herstellers) beruhen; • auf Störungen oder Ereignissen beruhen, die nicht von SCANACS oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen (mit-)verursacht sind; darauf beruhen, dass dringend notwendige Sicherheitsupdates eingespielt werden müssen, wenn hiermit nicht bis zu den vereinbarten Zeiten geplanter Nichtverfügbarkeit zugewartet werden kann.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

BESTIMMUNG DER VERFÜGBARKEIT. Es werden folgende Maßstäbe für die Verfügbarkeit der SCANACS-DIREKTABRECHNUNG Services vereinbart: • Systemlaufzeit: 24 h an 7 Tagen die Woche • Kernnutzungszeit: Montag bis Samstag zwischen 05.00 Uhr und 20.00 Uhr • Verfügbarkeitsgrad in % innerhalb der Kernnutzungszeit: 99,5 % • Bezugszeitraum für die Messung der Verfügbarkeit: Kalenderjahr Außerhalb der Kernnutzungszeit wird ein bestimmter Verfügbarkeitsgrad nicht garantiert. Bei der Berechnung der tatsächlichen Verfügbarkeiten gelten nicht zurechenbare Ausfallzeiten (unschädliche Ausfallzeiten) sowie Zeiten, in denen die Tauglichkeit der SCANACS- DIREKTABRECHNUNG Services zum vertragsgemäßen Gebrauch nur ganz unerheblich gemindert ist, als verfügbare Zeiten. Unschädliche Ausfallzeiten sind insbesondere solche Ausfallzeiten, die • auf mit dem Apotheker abgestimmten Wartungs- oder sonstigen Leistungen beruhen, durch die ein Zugriff auf die Anwendungssoftware nicht möglich ist • drauf beruhen, dass unvorhergesehen Wartungsarbeiten erforderlich werden, wenn diese Arbeiten nicht durch eine Verletzung der Pflichten von SCANACS zum Erbringen der SCANACS- DIREKTABRECHNUNG Services verursacht wurden (bspw. höhere Gewalt, insbesondere nicht vorhersehbare Hardwareausfälle, Streiks, Naturereignisse etc.); • auf Viren- oder Hackerangriffen beruhen, soweit SCANACS die vereinbarten, mangels Vereinbarung die üblichen und zumutbaren Schutzmaßnahmen getroffen hat; • auf Vorgaben des Apothekers, auf Nichtverfügbarkeiten der Ausstattung des Apothekers oder auf anderen durch den Apotheker verursachten Unterbrechungen (z.B. unterbleibende Mitwirkungsleistungen des Apothekers) beruhen;auf Störungen oder Ereignissen beruhen, die nicht von SCANACS oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen (mit-)verursacht sind; darauf beruhen, dass dringend notwendige Sicherheitsupdates eingespielt werden müssen, wenn hiermit nicht bis zu den vereinbarten Zeiten geplanter Nichtverfügbarkeit zugewartet werden kann.

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