Betrieb und Instandhaltung der Netzanschlussanlage Musterklauseln

Betrieb und Instandhaltung der Netzanschlussanlage. Der Betrieb und die Instandhaltung der Netzanschlussanlage umfasst alle technischen und organisatorischen Tätigkeiten, die erforderlich sind, damit diese in einem betriebs- und funktionssicheren Zustand erhalten bleiben. Zu den Tätigkeiten gehören sämtliche Arbeiten, wie sie in DIN VDE 0105 - Teil 100, BGV A 1 und BGV A 3 beschrieben sind. Die Anlagenverantwortung nach DIN VDE 0105 - Teil 100 liegt bei jedem Vertragspartner für die Anlagen und Anlagenteile, die in seinem Eigentum stehen oder an denen ihm ein Nut- zungsrecht zusteht. Er betreibt und unterhält sie in einem ordnungsgemäßen Zustand in eigener Verantwortung. Dabei werden die einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie die anerkannten Regeln der Technik beachtet. Befindet sich ein Betriebsmittel in einem nicht einwandfreien Zustand und ist dadurch eine Gefährdung von Personen und Anlagen absehbar, so wird dies dem Vertragspartner sofort mitgeteilt. Der jeweilige Eigentümer dieses Betriebsmittels wird dieses unverzüglich erneuern bzw. instand setzen oder dauerhaft bzw. vorübergehend außer Betrieb nehmen. Die Vertragspartner haben alle Maßnahmen zu unterlassen, die den Bestand der Anlagen des jeweils anderen Vertragspartners gefährden oder beeinträchtigen. Sollte dennoch eine Beschädigung oder Beeinträchtigung herbeigeführt worden sein, so unterrichten sich die Vertragspartner gegenseitig und unverzüglich. Die netzseitige Zu- und Abschaltung des Netzanschlusses erfolgt über den Leistungsschalter im Maschinenfeld der zugehörigen Netzschaltanlage. Die Betätigung dieses Leistungs- schalters (z.B. bei Synchronisation der Kraftwerksanlage mit dem Netz) erfolgt durch den Anschlussnehmer. Der Netzbetreiber gestattet und unterstützt die hierfür erforderlichen Eingriffe und technischen Maßnahmen und räumt dem Anschlussnehmer gleichzeitig das Recht ein, zur Durchführung von Arbeiten die Anlage zu betreten und zu befahren, soweit dies zur Wahrung der vertraglichen und betrieblichen Belange des Anschlussnehmers erforderlich ist. Die planmäßige Außerbetriebnahme der Netzanschlussanlage für Instandhaltungs- und Erneuerungsarbeiten erfolgt während der geplanten Stillstandszeiten der Kraftwerksanlage. Der Anschlussnehmer teilt die geplanten jährlichen Stillstandszeiten dem Netzbetreiber hierzu rechtzeitig (Anlage 4) mit. Sollte der verbindlich abgesprochene Zeitplan der Außerbe- triebnahme der Kraftwerksanlage und der Netzanschlussanlage auf Wunsch eines Vertrags- partners nachträglich geändert...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.