Durchführung von Arbeiten Musterklauseln

Durchführung von Arbeiten. Personen, die in Erfüllung des Vertrages Arbeiten im Werksgelände ausfüh- ren, haben die Bestimmungen der jeweiligen Betriebsordnung zu beachten. Die Haftung für Unfälle, die diesen Personen auf dem Werksgelände zusto- ßen, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehil- fen des Auftraggebers verursacht wurde.
Durchführung von Arbeiten. Das Betreten unseres Werks-/Betriebsgeländes ist rechtzeitig vorher anzumelden. Personen, die zur Erfüllung von Aufträgen auf unserem Werks-/Betriebsgelände Arbeiten ausführen, haben die Bestimmungen unserer jeweils gültigen Werksvorschriften für Fremdfirmen einzuhalten. Die beson- deren gesetzlichen, behördlichen und betrieblichen Vorschriften und Anordnungen sind ebenso einzuhalten. Den Anweisungen unseres Fachpersonals ist zu folgen. Die Haftung für Unfälle, die den Mitarbeitern des Lieferanten auf unserem Werksgelände zustoßen, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Ver- treter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
Durchführung von Arbeiten. 13.1 Der Lieferant sichert die Einhaltung unserer betrieblichen Vorschriften (z. B. Hausord- nung) zu, sofern er von diesen vor Ausführung seiner Lieferung / Leistung in zumutbarer Weise Kenntnis nehmen konnte. Der Lieferant wird betrieblichen Anordnungen Folge leisten.
Durchführung von Arbeiten. Mailtrans führt die Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes durch unter Gewährleistung des Datenschutzes. Mailtrans führt Aufträge nur mit schriftlicher Bestätigung oder Auftragserteilung durch. In allen Fällen, ob Beratung oder Versand und Service, muss der schriftlichen Auftragserteilung die Art, der Umfang sowie spezielle Vereinbarungen zu entnehmen sein. Die Auftragserteilung kann schriftlich per Post oder per Fax erfolgen, und muss die handschriftliche Unterschrift sowie den Firmenstempel enthalten. Eine Auftragserteilung per e-mail oder nur mündlich ist für Mailtrans nicht bindend. Tritt Mailtrans als Mittler zwischen einem Kunden von Mailtrans und einem Lieferanten oder sonstigen Dienstleister auf, so ist Mailtrans nicht für die Nichteinhaltung etwaiger Vereinbarungen, Verträge, Geschäftsbedingungen oder sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Kunden von Mailtrans und dem Lieferanten oder sonstigen Dienstleister haftbar zu machen. Auch dann nicht, wenn Mailtrans den Gegenstand des Vermittlungsgeschäftes auf eigenen Namen und Rechnung macht, nicht aber den Gegenstand des Vermittlungsgeschäftes im Sinne der üblichen Nutzung dieses Gegenstandes selbst nutzt, sondern seinem Kunden weitergibt. Dieser Umstand wird dem Kunden von Mailtrans sowie dem Lieferanten oder sonstigen Dienstleister vor Leistungserbringung zur Kenntnis gebracht. Übernimmt Mailtrans im Zuge eines Versand- und/oder Lettershopauftrages eine oder mehrere Abholungen und/oder Zustellungen von Waren so ist mindestens ein Transport (Abholung oder Zustellung) unentgeltlich, sofern der Gesamtauftrag einen Nettoumsatz von mindestens 1.456,46 Euro umfasst. Überschüssige Versandmittel werden nur auf Wunsch retourniert. Transporte (Abholungen oder Zustellungen) werden mit den ortsüblichen Transportpreisen separat in Rechnung gestellt. Verbleibt zu versendendes, bereits verarbeitetes Material oder Restmaterial auf unbestimmte Zeit bei Mailtrans oder dessen Beauftragten, so kann, falls nicht anders vereinbart, für diese Materialmengen Lagergebühr in Rechnung gestellt werden. Die Gebühr richtet sich dabei nach Anzahl an verbrauchten Palettenstellplätzen sowie der inhaltlichen Konsistenz der Paletten (sortenrein/ Mischpaletten) und beträgt zwischen 15,00 € und 30,00 € pro Monat und Palettenstellplatz. Die Lagergebühr ist im nachhinein zu verrechnen. Retoursendungen resultierend aus dem Mailingversand, gehen, falls nicht anders vereinbart als kostenpflichtige Sendungen direkt an den Kund...
Durchführung von Arbeiten. 8.1 Alle Arbeiten sind so durchzuführen, dass keine andere Person oder Sachen beschädigt, gefährdet oder mehr als den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Durchführung von Arbeiten. 10.1 In unseren Betrieben haben Sie Ihr Personal zu überwachen und zur Befolgung und Beachtung der für solche Betriebe erlassenen besonderen gesetzli- chen, behördlichen und betrieblichen Vorschriften und Anordnungen anzuhalten. Es darf in unseren Betrieben nur Personal beschäf- tigt werden, das in deutscher Sprache gegebene Anweisungen richtig auffassen und sich in deutscher Sprache verständlich machen kann. Ihr Personal untersteht während der Beschäftigung in unserem Betrieb der bei uns gültigen Arbeitsord- nung. Sie haben die bei uns geltenden Kontrollbe- stimmungen zu beachten.

Related to Durchführung von Arbeiten

  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und