Betriebliche Personalvorsorge. 1. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, für seine Arbeitnehmer die betriebliche Alters-, lnvaliden- und Hinterlassenenvorsorge zu verwirklichen, sofern diese Arbeit- nehmer nach dem Gesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung bei- tragspflichtig sind und sie die Voraussetzungen von Ziffer 2 dieses Artikels er- füllen. Zu diesem Zweck hat er seine Arbeitnehmer bei einer Vorsorgeeinrich- tung nach Massgabe der gesetzlichen Vorschriften zu versichern.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Betriebliche Personalvorsorge. 1. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, für seine Arbeitnehmer die betriebliche Alters-, lnvaliden- und Hinterlassenenvorsorge zu verwirklichen, sofern diese Arbeit- nehmer xxxxxx nach dem Gesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung bei- tragspflichtig sind und sie die Voraussetzungen von Ziffer 2 dieses Artikels er- füllen. Zu diesem Zweck hat er seine Arbeitnehmer bei einer Vorsorgeeinrich- tung nach Massgabe der gesetzlichen Vorschriften zu versichern.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Betriebliche Personalvorsorge. 1. Jeder Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für seine Arbeitnehmer die betriebliche Alters-, lnvaliden- und Hinterlassenenvorsorge zu verwirklichen, sofern diese Arbeit- nehmer Arbeitneh- mer nach dem Gesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung bei- tragspflichtig beitrags- pflichtig sind und sie die Voraussetzungen von Ziffer 2 dieses Artikels er- füllenerfüllen. Zu diesem Zweck hat er seine Arbeitnehmer bei einer Vorsorgeeinrich- tung Vorsorgeeinrichtung nach Massgabe Mas- sgabe der gesetzlichen Vorschriften zu versichern.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag