Betriebseinstellung / Nachhaftung. Endet der Versicherungsvertrag allein aus Gründen der endgültigen und völligen Betriebs- und/oder Produktions- und Lieferungseinstellung, so besteht Versicherungsschutz im Umfange dieses Vertrages bis zu fünf Jahre nach Vertragsbeendigung.
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Samples: Spezial Haftpflichtversicherung, Spezial Haftpflichtversicherung, Spezial Haftpflichtversicherung