Betriebsnummer. Das Datenfeld Betriebsnummer des Verursachers im DSME ist mit der Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebes zu versorgen. Wurde bisher für einen Beschäftigungsbetrieb noch keine Betriebsnummer vergeben, ist sie vom Arbeitgeber beim BNS der BA unverzüglich zu beantragen. In den Ausnahmefällen des § 28h Absatz 3 SGB IV und des § 31 Absatz 1 DEÜV vergibt die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See die Betriebsnum- mern im Auftrag beziehungsweise im Einvernehmen mit der BA (vergleiche Ziffer 4.3). Nähere Hinweise zu den unterschiedlich zu versorgenden Datenfeldern Betriebsnummer in den Datensätzen und Datenbausteinen des DEÜV-Meldeverfahrens sind der Anlage 15 zu entnehmen. Es erfolgt eine Prüfung auf Vollständigkeit und numerische Zeichen. Die Betriebsnummer umfasst acht Ziffern. Die ersten drei Stellen müssen 001 bis 099 oder größer 110 sein. Die letzte Ziffer der Betriebsnummer ist die Prüfziffer; sie ist auf Richtigkeit zu prüfen. Die Prüfziffer der Betriebsnummer wird wie folgt gebildet: - Die Ziffern der Betriebsnummer (Stellen 1 bis 7) werden - an der ersten Stelle be- ginnend - mit den Faktoren 1, 2, 1, 2, 1, 2, 1 multipliziert. - Von den einzelnen Produkten werden die Quersummen gebildet. - Die Quersummen werden addiert. - Die Summe wird durch 10 dividiert. - Der verbleibende Rest ist die Prüfziffer. Als letzte Ziffer der Betriebsnummer ist sowohl die errechnete Prüfziffer als auch die letzte Stelle aus der Summe von Prüfziffer und der Konstanten 5 zulässig.
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Samples: Gemeinsames Meldeverfahren Zur Kranken , Pflege , Renten Und Arbeitslosenversicherung, Gemeinsames Meldeverfahren Zur Kranken , Pflege , Renten Und Arbeitslosenversicherung, Gemeinsames Meldeverfahren Zur Kranken , Pflege , Renten Und Arbeitslosenversicherung
Betriebsnummer. Das Datenfeld Betriebsnummer des Verursachers im DSME ist mit der Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebes zu versorgen. Wurde bisher für einen Beschäftigungsbetrieb noch keine Betriebsnummer vergeben, ist sie vom Arbeitgeber beim BNS bei der BA unverzüglich elektronisch zu beantragen. In den Ausnahmefällen des § 28h Absatz 3 18k SGB IV und des § 31 Absatz 1 DEÜV vergibt die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See die Betriebsnum- mern Betriebsnummern im Auftrag beziehungsweise im Einvernehmen mit der BA (vergleiche Ziffer 4.3). Nähere Hinweise zu den unterschiedlich zu versorgenden Datenfeldern Betriebsnummer in den Datensätzen und Datenbausteinen des DEÜV-Meldeverfahrens sind der den Gemeinsamen Grundsätzen für die Kommunikationsdaten nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB IV (Anlage 15 4) zu entnehmen. Es erfolgt eine Prüfung auf Vollständigkeit und numerische Zeichen. Die Betriebsnummer umfasst acht Ziffern. Die ersten drei Stellen müssen 001 bis 099 oder größer 110 sein. Die letzte Ziffer der Betriebsnummer ist die Prüfziffer; sie ist auf Richtigkeit zu prüfen. Die Prüfziffer der Betriebsnummer wird wie folgt gebildet: - Die Ziffern der Betriebsnummer (Stellen 1 bis 7) werden - an der ersten Stelle be- ginnend beginnend - mit den Faktoren 1, 2, 1, 2, 1, 2, 1 multipliziert. - Von den einzelnen Produkten werden die Quersummen gebildet. - Die Quersummen werden addiert. - Die Summe wird durch 10 dividiert. - Der verbleibende Rest ist die Prüfziffer. Als letzte Ziffer der Betriebsnummer ist sowohl die errechnete Prüfziffer als auch die letzte Stelle aus der Summe von Prüfziffer und der Konstanten 5 zulässig.
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Samples: Meldeverfahren Zur Sozialversicherung, Meldeverfahren Zur Sozialversicherung, Meldeverfahren Zur Sozialversicherung
Betriebsnummer. Das Datenfeld Betriebsnummer des Verursachers im DSME ist mit der Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebes zu versorgen. Wurde bisher für einen Beschäftigungsbetrieb noch keine Betriebsnummer vergeben, ist sie vom Arbeitgeber beim BNS der BA unverzüglich zu beantragen. In den Ausnahmefällen des § 28h Absatz 3 18k SGB IV und des § 31 Absatz 1 DEÜV vergibt die Deutsche Rentenversicherung Rentenversiche- rung Knappschaft-Bahn-See die Betriebsnum- mern Betriebsnummern im Auftrag beziehungsweise im Einvernehmen mit der BA (vergleiche Ziffer 4.3). Nähere Hinweise zu den unterschiedlich zu versorgenden Datenfeldern Betriebsnummer in den Datensätzen und Datenbausteinen des DEÜV-Meldeverfahrens sind der den Gemeinsamen Grundsätzen für die Kommunikationsdaten nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB IV (Anlage 15 4) zu entnehmen. Es erfolgt eine Prüfung auf Vollständigkeit und numerische Zeichen. Die Betriebsnummer umfasst acht Ziffern. Die ersten drei Stellen müssen 001 bis 099 oder größer 110 sein. Die letzte Ziffer der Betriebsnummer ist die Prüfziffer; sie ist auf Richtigkeit zu prüfen. Die Prüfziffer der Betriebsnummer wird wie folgt gebildet: - Die Ziffern der Betriebsnummer (Stellen 1 bis 7) werden - an der ersten Stelle be- ginnend - mit den Faktoren 1, 2, 1, 2, 1, 2, 1 multipliziert. - Von den einzelnen Produkten werden die Quersummen gebildet. - Die Quersummen werden addiert. - Die Summe wird durch 10 dividiert. - Der verbleibende Rest ist die Prüfziffer. Als letzte Ziffer der Betriebsnummer ist sowohl die errechnete Prüfziffer als auch die letzte Stelle aus der Summe von Prüfziffer und der Konstanten 5 zulässig.
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Betriebsnummer. Das Datenfeld Betriebsnummer des Verursachers im DSME ist mit der Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebes zu versorgen. Wurde bisher für einen Beschäftigungsbetrieb noch keine Betriebsnummer vergeben, ist sie vom Arbeitgeber beim BNS bei der BA unverzüglich elektro- nisch zu beantragen. In den Ausnahmefällen des § 28h Absatz 3 18k SGB IV und des § 31 Absatz 1 DEÜV vergibt die Deutsche Rentenversicherung Ren- tenversicherung Knappschaft-Bahn-See die Betriebsnum- mern Betriebsnummern im Auftrag beziehungsweise im Einvernehmen mit der BA (vergleiche Ziffer 4.3). Nähere Hinweise zu den unterschiedlich zu versorgenden Datenfeldern Betriebsnummer in den Datensätzen und Datenbausteinen des DEÜV-Meldeverfahrens sind der den Gemeinsamen Grundsätzen für die Kommunikationsdaten nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB IV (Anlage 15 4) zu entnehmen. Es erfolgt eine Prüfung auf Vollständigkeit und numerische Zeichen. Die Betriebsnummer umfasst acht Ziffern. Die ersten drei Stellen müssen 001 bis 099 oder größer 110 sein. Die letzte Ziffer der Betriebsnummer ist die Prüfziffer; sie ist auf Richtigkeit zu prüfen. Die Prüfziffer der Betriebsnummer wird wie folgt gebildet: - Die Ziffern der Betriebsnummer (Stellen 1 bis 7) werden - an der ersten Stelle be- ginnend - mit den Faktoren 1, 2, 1, 2, 1, 2, 1 multipliziert. - Von den einzelnen Produkten werden die Quersummen gebildet. - Die Quersummen werden addiert. - Die Summe wird durch 10 dividiert. - Der verbleibende Rest ist die Prüfziffer. Als letzte Ziffer der Betriebsnummer ist sowohl die errechnete Prüfziffer als auch die letzte Stelle aus der Summe von Prüfziffer und der Konstanten 5 zulässig.
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Betriebsnummer. Das Datenfeld Betriebsnummer des Verursachers im DSME ist mit der Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebes zu versorgen. Wurde bisher für einen Beschäftigungsbetrieb noch keine Betriebsnummer vergeben, ist sie vom Arbeitgeber beim BNS der BA unverzüglich zu beantragen. In den Ausnahmefällen des § 28h Absatz 3 18k SGB IV und des § 31 Absatz 1 DEÜV vergibt die Deutsche Rentenversicherung Rentenversiche- rung Knappschaft-Bahn-See die Betriebsnum- mern Betriebsnummern im Auftrag beziehungsweise im Einvernehmen mit der BA (vergleiche Ziffer 4.3). Nähere Hinweise zu den unterschiedlich zu versorgenden Datenfeldern Betriebsnummer in den Datensätzen und Datenbausteinen des DEÜV-Meldeverfahrens sind der den Gemeinsamen Grundsätzen für die Kommunikationsdaten nach § 28b Abs. 1 Nr. 4 SGB IV (Anlage 15 4) zu entnehmen. Es erfolgt eine Prüfung auf Vollständigkeit und numerische Zeichen. Die Betriebsnummer umfasst acht Ziffern. Die ersten drei Stellen müssen 001 bis 099 oder größer 110 sein. Die letzte Ziffer der Betriebsnummer ist die Prüfziffer; sie ist auf Richtigkeit zu prüfen. Die Prüfziffer der Betriebsnummer wird wie folgt gebildet: - Die Ziffern der Betriebsnummer (Stellen 1 bis 7) werden - an der ersten Stelle be- ginnend - mit den Faktoren 1, 2, 1, 2, 1, 2, 1 multipliziert. - Von den einzelnen Produkten werden die Quersummen gebildet. - Die Quersummen werden addiert. - Die Summe wird durch 10 dividiert. - Der verbleibende Rest ist die Prüfziffer. Als letzte Ziffer der Betriebsnummer ist sowohl die errechnete Prüfziffer als auch die letzte Stelle aus der Summe von Prüfziffer und der Konstanten 5 zulässig.
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Betriebsnummer. Das Datenfeld Betriebsnummer des Verursachers im DSME ist mit der Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebes zu versorgen. Wurde bisher für einen Beschäftigungsbetrieb noch keine Betriebsnummer vergeben, ist sie vom Arbeitgeber beim BNS bei der BA unverzüglich elektro- nisch zu beantragen. In den Ausnahmefällen des § 28h Absatz 3 18k SGB IV und des § 31 Absatz 1 DEÜV vergibt die Deutsche Rentenversicherung Ren- tenversicherung Knappschaft-Bahn-See die Betriebsnum- mern Betriebsnummern im Auftrag beziehungsweise im Einvernehmen mit der BA (vergleiche Ziffer 4.3). Nähere Hinweise zu den unterschiedlich zu versorgenden Datenfeldern Betriebsnummer in den Datensätzen und Datenbausteinen des DEÜV-Meldeverfahrens sind der den Gemeinsamen Grundsätzen für die Kommunikationsdaten nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB IV (Anlage 15 4) zu entnehmen. Es erfolgt eine Prüfung auf Vollständigkeit und numerische Zeichen. Die Betriebsnummer umfasst acht Ziffern. Die ersten drei Stellen müssen 001 bis 099 oder größer 110 sein. Die letzte Ziffer der Betriebsnummer ist die Prüfziffer; sie ist auf Richtigkeit zu prüfen. Die Prüfziffer der Betriebsnummer wird wie folgt gebildet: - Die Ziffern der Betriebsnummer (Stellen 1 bis 7) werden - an der ersten Stelle be- ginnend begin- nend - mit den Faktoren 1, 2, 1, 2, 1, 2, 1 multipliziert. - Von den einzelnen Produkten werden die Quersummen gebildet. - Die Quersummen werden addiert. - Die Summe wird durch 10 dividiert. - Der verbleibende Rest ist die Prüfziffer. Als letzte Ziffer der Betriebsnummer ist sowohl die errechnete Prüfziffer als auch die letzte Stelle aus der Summe von Prüfziffer und der Konstanten 5 zulässig.
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