Bevollmächtigte Personen Musterklauseln

Bevollmächtigte Personen. 5.2.1. Wenn Sie eine Körperschaft, ein rechtsfähiger Verein, eine Stiftung oder eine Gesellschaft sind, ein Kunde eines einführenden Brokers oder eine Person, die eine andere Person bevollmächtigen möchte, auf ihr Konto zugreifen zu können, müssen Sie uns schriftlich über jede Person informieren, die in Ihrem Namen handeln darf (eine “bevollmächtigte Person” oder ein “Bevollmächtigter”/eine “Bevollmächtigte” für jedes Ihrer Konten). Sie und/oder Ihre bevollmächtigte Person sind dazu verpflichtet, Unterlagen zur Legitimation vollständig einzureichen. Sie müssen nachweisen, dass Ihre bevollmächtigte Person die Befugnis hat, in Ihrem Namen tätig zu sein. 5.2.2. Wir behalten uns das Recht vor, die Bestellung einer bevollmächtigten Person abzulehnen, falls wir nach vernünftigem Ermessen vermuten, dass eine solche Bestellung den Interessen dieser Vereinbarung und/oder den geltenden Gesetzen widerspricht. Sie erklären sich damit einverstanden, uns unverzüglich schriftlich zu informieren, falls sich an der Bevollmächtigung oder dem Status einer bevollmächtigten Person etwas ändert. 5.2.3. Wir werden jegliche mündliche wie elektronische Anweisungen oder Informationen einer bevollmächtigten Person, die wir, nach vernünftiger Abwägung, als eine bevollmächtigte Person Ihres Xxxxxx einstufen, als von Ihnen erteilte Anweisungen oder Informationen werten, ungeachtet etwaiger Mängel der Vollmacht. Insbesondere sind wir dazu berechtigt, erteilte Weisungen oder Aufträge, die mit Ihren Konto-Anmeldedaten vorgenommen werden, auszuführen, es sei denn, Sie haben uns gemäß Ziffer 16.1 dieser Kundenvereinbarung darüber in Kenntnis gesetzt, dass Sie Kenntnis von einer Verletzung Ihres Xxxxxx durch eine nichtautorisierte Person haben oder eine Verletzung durch diese vermuten. 5.2.4. Wir sind nicht verantwortlich für die Aggregation und die Zuteilung jeglicher Aufträge, die durch jegliche bevollmächtigte Person erteilt worden ist.
Bevollmächtigte Personen. Currencycloud ist befugt und berechtigt, sich auf alle Anweisungen zu berufen und in Übereinstimmung mit diesen zu han- deln, die jeweils von bevollmächtigten Personen erteilt werden oder zum Inhalt haben. Für diese Zwecke umfasst eine Anweisung eine Zahlungsan- weisung oder eine Anweisung in Bezug auf eine Transaktion zum Kauf oder Verkauf und zur Liefe- rung von Währung. Currencycloud ist berechtigt, jede Anweisung als vollständig von Ihnen autorisiert und für Sie verbindlich zu betrachten und ist berech- tigt (aber nicht verpflichtet), alle Schritte in Verbin- dung mit oder im Vertrauen auf diese Anweisung zu unternehmen, die Currencycloud nach ausschließ- lich eigenem Ermessen für angemessen hält, und zwar ungeachtet eines Irrtums oder Missverständ- nisses oder einer Unklarheit in den Bedingungen dieser Anweisung. Wenn Currencycloud von einer bevollmächtigten Person widersprüchliche oder zweideutige Anweisungen erhält, kann Currencyc- loud nach eigenem Ermessen und ohne jegliche Haftung seinerseits eine Durchführung ablehnen, während sich Currencycloud um eine Klärung dieser Anweisung bemüht, wie es Currencycloud nach eigenem Ermessen für angemessen hält. Um Zwei- fel auszuschließen, gilt eine Zahlungsanweisung als von Ihnen im Sinne der Vorschriften und des Nie- derländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs autorisiert, wenn eine bevollmächtigte Person ihre Zustim- mung erteilt hat.
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Related to Bevollmächtigte Personen

  • Mitversicherte Personen 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Per- sonen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- mungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht. 27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.

  • Versicherte Personen Versichert ist die Haftpflicht: a) des Versicherungsnehmers; Ist der Versicherungsnehmer eine Personengesellschaft (z.B. Kollek- tivgesellschaft), Gemeinschaft zu gesamter Hand (z.B. Erbengemein- schaft) oder hat er die Versicherung für Rechnung Dritter abgeschlossen, so sind ihm in Rechten und Pflichten gleichgestellt die Gesellschafter, die Angehörigen der Gemeinschaft zu gesamter Hand bzw. die übrigen Personen, auf welche die Versiche- rung lautet; b) der Vertreter des Versicherungsneh- mers sowie der mit der Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes be- trauten Personen aus ihren Verrich- tungen für den versicherten Betrieb; c) der Arbeitnehmer und übrigen Hilfs- personen des Versicherungsneh- mers aus ihren Verrichtungen für den versicherten Betrieb und aus ihrer Tätigkeit im Zusammenhang mit den versicherten Grundstücken, Gebäu- den, Räumlichkeiten und Anlagen. Ausgeschlossen bleiben jedoch Regress- und Ausgleichsansprüche Dritter für Leistungen, die sie den Geschädigten ausgerichtet haben; Nicht versichert ist die Haftpflicht von Unternehmen und selbständi- gen Berufsleuten, deren sich der Versicherungsnehmer bedient, wie Subunternehmer. Versichert bleiben gegen einen Ver- sicherten erhobene Ansprüche aus Schäden, die solche Unternehmen und Berufsleute verursachen. d) des Grundstückeigentümers, wenn der Versicherungsnehmer nur Eigen- tümer des Gebäudes, nicht aber des Grundstückes ist (Baurecht). Wird in der Police oder in den AVB vom VERSICHERUNGSNEHMER gesprochen, sind damit stets die unter lit. a) erwähnten Personen, unter Ein- schluss der im Versicherungsvertrag mitversicherten Gesellschaften und Institutionen (z.B. Tochtergesellschaf- ten) gemeint, während der Ausdruck VERSICHERTE alle unter lit. a) – d) genannten Personen umfasst.

  • Versicherte Person Person, auf dessen Leben der Versicherungsschutz besteht.

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten im Einklang mit den höchsten europäischen und internationalen Standards, einschließlich der einschlägigen Übereinkünfte des Europarats, zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit beim Schutz personenbezogener Daten kann unter anderem den Austausch von Informationen und von Experten umfassen.

  • Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.

  • Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten (1) Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. (2) Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen. (3) Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben.

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Beseitigung der Mehrfachversicherung a) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und Anpassung des Beitrags werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht. b) Die Regelungen nach a) sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und der Beiträge verlangen.

  • Stellvertretung durch eine andere Person Xxxxxx Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.