Bevollmächtigung des Abschlussvermittlers Musterklauseln

Bevollmächtigung des Abschlussvermittlers. Name der Gesellschaft: Straße/Nr.: PLZ: Ort: Telefon: Der Abschlussvermittler wird hiermit bevollmächtigt, über das jeweilige Guthaben und die Finanzinstrumente auf allen meinen/unseren Depots/Konten unter derselben Kundenstammnummer bei der Bank in der Weise zu verfügen, dass er Aufträge und Weisungen (Dispositionen) gegenüber der Bank erteilen kann. Für den Umfang dieser Bevollmächtigung gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
Bevollmächtigung des Abschlussvermittlers. Die Weitergabe der Daten an den nachstehend genannten Abschlussvermittler und die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten durch den nachste- hend genannten Abschlussvermittler erfolgt zu dem Zweck, dem Abschlussvermittler die Erfüllung des zwischen ihm und mir/uns geschlossenen Finanz- dienstleistervertrags zu ermöglichen. Insbesondere betrifft dies die Weitergabe von Information für Abrechnungszwecke sowie für die Abstimmung der Stra- tegie für die Verwaltung meines/unseres Depots/Xxxxxx auf meine/unsere Anlagebedürfnisse und die bestmögliche Umsetzung dieser Strategie.
Bevollmächtigung des Abschlussvermittlers. Mit nachstehender Vollmacht (nachfolgend die „Vollmacht“) wird der Abschlussvermittler zu den untenstehenden Handlungen bevollmächtigt. Die Vollmacht wird für die Kundenstammnummer erteilt und gilt für meine/unsere sämtlichen bestehenden und künftigen Depots/Konten unter der zu eröffnenden Kunden- stammnummer.
Bevollmächtigung des Abschlussvermittlers. Name der Gesellschaft: Straße/Nr.: PLZ: Ort: Telefon: Name der Gesellschaft: Straße/Nr.: PLZ: Ort: Telefon: Der Abschlussvermittler wird hiermit bevollmächtigt, über das jeweilige Guthaben und die Finanzinstrumente auf allen meinen/unseren Depots/Konten unter derselben Kundenstammnummer bei der Bank in der Weise zu verfügen, dass er Aufträge und Weisungen (Dispositionen) gegenüber der Bank erteilen kann. Für den Umfang dieser Bevollmächtigung gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.