Beweislast. Die Beweislast für das Vorliegen von Mängelfreiheit oder nur geringfügiger Mängel trägt der Auftragnehmer. Bei einer nachweislich ungerechtfertigten Mängelmeldung werden die Kosten für den Auf- tragnehmer ersetzt.
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Samples: www.bbg.gv.at, www.bbg.gv.at
Beweislast. Die Beweislast für das Vorliegen von Mängelfreiheit oder nur geringfügiger Mängel trägt die:der Auftragnehmer:in. Bei einer nachweislich ungerechtfertigten Mängelmeldung werden die Kosten für die:den Auf- tragnehmer Auftragnehmer:in ersetzt.
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Beweislast. Die Beweislast für das Vorliegen von Mängelfreiheit oder nur geringfügiger Mängel trägt die:der Auftragnehmer:in. Bei einer nachweislich ungerechtfertigten Mängelmeldung werden wer- den die Kosten für die:den Auf- tragnehmer Auftragnehmer:in ersetzt.
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Samples: www.sozialministerium.at
Beweislast. Die Beweislast für das Vorliegen von Mängelfreiheit oder nur geringfügiger Mängel trägt der Auftragnehmer. Bei einer nachweislich ungerechtfertigten Mängelmeldung werden die Kosten für den Auf- tragnehmer Aufrag- nehmer ersetzt.
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Samples: www.bbg.gv.at
Beweislast. Die Beweislast für das Vorliegen von Mängelfreiheit oder nur geringfügiger Mängel trägt der der:die Auftragnehmer:in. Bei einer nachweislich ungerechtfertigten Mängelmeldung werden die Kosten für den Auf- tragnehmer den:die Auftragnehmer:in ersetzt.
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Samples: www.bda.gv.at