Abgaben Musterklauseln

Abgaben. Alle sich aus einem diesen AVB IT unterliegenden Vertrag oder der damit verbundenen Tätigkeit des Auftragnehmers ergebenden Steuern, Gebühren, Zölle, Urheberrechtsabgaben, Entsorgungsbeiträge udgl. mit Ausnahme der Umsatzsteuer trägt der Auftragnehmer. Wird der Auftraggeber für solche Abgaben in Anspruch genommen, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber schad- und klaglos halten. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, solche Beträge von Entgelten an den Auftragnehmer einzubehalten.
Abgaben. Gemäß der derzeit geltenden Rechtslage ist elektrische Energie für die jährlich bilanziell nachweisbar selbst verbrauchte elektrische Energie von der Abgabe befreit, soweit sie mittels Photovoltaik von Elektrizitätserzeugern, auch von Erzeugergemeinschaften selbst erzeugt und nicht in das Netz eingespeist, sondern selbst verbraucht wird (§ 2 Z 4 Elektrizitätsabgabegesetz idF BGBl. I. Nr. 18/2021). Die diesbezüglichen Melde- und Erklärungspflichten sind vom Kunden zu beachten. Sollten gesetzliche Abgaben eingeführt werden, so sind diese nach jeweils geltender aktueller Rechtslage durch den Kunden eigenverantwortlich zu bezahlen.
Abgaben. 8.1. Jede der Vertragsparteien ist für die Entrichtung der sie betreffenden Abgaben verpflichtet.
Abgaben. Je nach abgeschlossener Versicherung stellt Gouda im Namen des Staates Abgaben in Rechnung. Es handelt sich um die staatliche Versicherungssteuer, Haftpflichtversicherungssteuer, Umweltabgabe-, Sturmflutsteuer u.a.
Abgaben. Alle sich aus einem diesen AVB unterliegenden Vertrag oder der damit verbundenen Tätigkeit des Auftragnehmers ergebenden Abgabenschuldig- keiten mit Ausnahme der Umsatzsteuer und et- waiger Rechtsgeschäftsgebühren trägt der Auf- tragnehmer. Wird der Auftraggeber für solche Abgaben in Anspruch genommen, wird der Auf- tragnehmer den Auftraggeber schad- und klaglos halten. Insbesondere ist der Auftraggeber berech- tigt, solche Beträge von Entgelten an den Auftrag- nehmer einzubehalten.
Abgaben. 12.1. Jede Vertragspartei ist für ihre sich aus der Bestellung ergebenden Steuern und steuerlichen Verpflichtungen aller Art selbst verantwortlich, soweit nicht Abweichendes geregelt ist.
Abgaben a) Der Speicherkunde trägt die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer und eine ggf. anfallende Energiesteuer.
Abgaben. 8.1 Alle mit dem Baurecht im Zusammenhang stehenden Kosten wie z. B. Strassenan- wänderbeiträge, Wasser- und Kanalisationsanschlüsse und -gebühren, Strom, Gas, Te- lefon, Gebäudeversicherungsprämien etc. übernimmt die Baurechtnehmerin.
Abgaben. 1. Ab dem 1.1.2010 gelten für den Ortsteil Reddeber die Abgabenregelungen der Stadt Wernigerode.
Abgaben. 7.2 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, trägt die Leasingnehmerin alle Gebühren, Steuern und sonstigen Abgaben („Abgaben“), die bei ihr oder Arval in Zusammenhang mit dem Fahr-zeug, dessen Erwerb, Nutzung und Entsorgung oder dem Leasingvertrag an sich sowie den Dienstleistungen erhoben werden, insbesondere die Mehrwertsteuer. Ändert sich die Höhe der Abgaben (insb. der Mehrwertsteuersatz) o- der werden neue Abgaben in Zusammenhang mit der Existenz oder dem Betrieb des Fahrzeugs, den Dienstleistungen oder dem Leasingvertrag eingeführt, ist Arval berechtigt, diese Mehrkosten auf die Leasingnehmerin zu überwälzen und dem- entsprechend das vereinbarte Entgelt ab dem Zeitpunkt der Änderung anzupassen oder allfällige bei ihr angefallenen Ab- gaben der Leasingnehmerin in Rechnung zu stellen.