Abgaben. Alle sich aus einem diesen AVB IT unterliegenden Vertrag oder der damit verbundenen Tätigkeit des Auftragnehmers ergebenden Steuern, Gebühren, Zölle, Urheberrechtsabgaben, Entsorgungsbeiträge udgl. mit Ausnahme der Umsatzsteuer trägt der Auftragnehmer. Wird der Auftraggeber für solche Abgaben in Anspruch genommen, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber schad- und klaglos halten. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, solche Beträge von Entgelten an den Auftragnehmer einzubehalten.
Abgaben. Gemäß der derzeit geltenden Rechtslage ist elektrische Energie für die jährlich bilanziell nachweisbar selbst verbrauchte elektrische Energie von der Abgabe befreit, soweit sie mittels Photovoltaik von Elektrizitätserzeugern, auch von Erzeugergemeinschaften selbst erzeugt und nicht in das Netz eingespeist, sondern selbst verbraucht wird (§ 2 Z 4 Elektrizitätsabgabegesetz idF BGBl. I. Nr. 18/2021). Die diesbezüglichen Melde- und Erklärungspflichten sind vom Kunden zu beachten. Sollten gesetzliche Abgaben eingeführt werden, so sind diese nach jeweils geltender aktueller Rechtslage durch den Kunden eigenverantwortlich zu bezahlen.
Abgaben. 12.1. Jede Vertragspartei ist für ihre sich aus der Bestellung ergebenden Steuern und steuerlichen Verpflichtungen aller Art selbst verantwortlich, soweit nicht Abweichendes geregelt ist.
12.2. Alle in der Bestellung genannten Vergütungen sind Netto- Beträge, d.h. die jeweils aktuell geltende gesetzlicher Umsatzsteuer ist zusätzlich wie ausgewiesen zu entrichten.
12.3. Wenn aufgrund behördlicher Maßnahmen die Mehrwertsteuerzahllast einer Vertragspartei erhöht oder die Vorsteuer einer Vertragspartei gemindert wird, sind beide Parteien verpflichtet, die betroffene Rechnung entsprechend zu korrigieren.
12.4. Direkte Steuern, die aufgrund der Zahlungen am Sitz des ADAC erhoben werden, trägt der Geschäftspartner. Alle aufgrund des Vertrages zu zahlenden Beträge werden nach Abzug sämtlicher Steuern, Abgaben oder Verwaltungsgebühren ausgezahlt, die an der Quelle einbehalten werden und die der ADAC aufgrund gesetzlicher Vorschriften an die jeweiligen Finanzbehörden oder sonstige Behörden abführen muss. Wenn das einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen eine Ermäßigung oder Befreiung von einem Steuerabzug vorsieht, wird der ADAC den entsprechenden Betrag nur dann ohne Abzug zahlen, wenn der Geschäftspartner dem ADAC eine gültige Freistellungsbescheinigung vorgelegt hat, und zwar spätestens einen Tag vor der Zahlung.
12.5. Der Geschäftspartner ist verantwortlich für alle weiteren ihm durch Gesetz auferlegten Verpflichtungen. Der Geschäftspartner haftet dem ADAC gegenüber für alle Forderungen oder Nachteile, die dieser wegen der Verletzung dieser Pflichten durch den Geschäftspartner erleidet.
12.6. Der Geschäftspartner haftet für alle Zölle, Gebühren und Steuern jeder Art, einschließlich der Steuern und Abgaben auf Löhne, Gehälter und andere Vergütungen seiner Mitarbeiter und Mitarbeiter Dritter, die ihm bei der Ausführung des Auftrages anfallen.
Abgaben. 8.1. Jede der Vertragsparteien ist für die Entrichtung der sie betreffenden Abgaben verpflichtet.
Abgaben. Alle sich aus einem diesen AVB unterliegenden Vertrag oder der damit verbundenen Tätigkeit des Auftragnehmers ergebenden Abgabenschuldig- keiten mit Ausnahme der Umsatzsteuer und et- waiger Rechtsgeschäftsgebühren trägt der Auf- tragnehmer. Wird der Auftraggeber für solche Abgaben in Anspruch genommen, wird der Auf- tragnehmer den Auftraggeber schad- und klaglos halten. Insbesondere ist der Auftraggeber berech- tigt, solche Beträge von Entgelten an den Auftrag- nehmer einzubehalten.
Abgaben. Je nach abgeschlossener Versicherung stellt Gouda im Namen des Staates Abgaben in Rechnung. Es handelt sich um die staatliche Versicherungssteuer, Haftpflichtversicherungssteuer, Umweltabgabe-, Sturmflutsteuer u.a.
Abgaben. Die Abgaben an den SSV sind pro Teilnehmerin/Teilnehmer zu entrichten. Freundschaftsschiessen (gebührenpflichtige gem. Art. 7 RSpS) Fr. 1.- Vereinswettkämpfe Fr. 1.- Schützenfeste Fr. 2.- und ein Prozent der realisierten Plan- summe Matchwettkämpfe (gebührenpflichtige gem. Art. 13 RSpS) Fr. 2.- Betr. die Verbandsgebühren für KSV/UV vgl. Artikel 48 AR RSpS
Abgaben a) Der Speicherkunde trägt die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer und eine ggf. anfallende Energiesteuer.
b) Soweit im Zusammenhang mit der Erdgasspeicherung oder mit den für die Erd- gasspeicherung eingesetzten betrieblichen Mitteln Steuern oder andere öffentlich- rechtliche Abgaben erstmalig erhoben, erhöht, nicht mehr erhoben oder abgesenkt werden, wird das vom Speicherkunden zu zahlende Entgelt mit Inkrafttreten der ent- sprechenden Regelung jeweils entsprechend angepasst. Eine Weiterberechnung von Mehrkosten an den Speicherkunden erfolgt nicht, wenn die gesetzliche Rege- lung der Weiterberechnung entgegensteht.
Abgaben. Soweit für die Dienstleistungen von Vital Media Design Abgaben erhoben werden (wie beispielsweise öffentliche Gebühren, Urheberrechtsabgaben), ist Vital Media Design berechtigt, diese dem Kunden gesondert in Rechnung zu stellen.
Abgaben. 3.1 Künstlersozialabgaben, Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige Abgaben trägt der Kunde, auch dann, wenn sie nacherhoben werden.