Mängel und Haftung Musterklauseln

Mängel und Haftung. 10.1 Der Mieter haftet während der Mietdauer und auch im Falle einer Mietüberschreitung für jeden von ihm zu vertretenden Schaden am Mietgegenstand oder den von ihm zu vertretenden Verlust des Mietgegenstandes einschließlich Teilen und Zubehör. Des Weiteren haftet der Mieter für die aus einem solchen Schaden resultierenden Folgekosten des Vermieters.
Mängel und Haftung. 3.1 Der Vermieter übernimmt keine Haftung dafür, dass der Mieter den vertragsgemäß zur Verfügung gestellten Mietgegenstand nach seinen Vorstellungen und zu dem von ihm geplanten Zweck verwenden kann.
Mängel und Haftung. (1) Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Sach- mängel ist ausgeschlossen.
Mängel und Haftung. 1. (Mängel) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, insbesondere bei unwesentlichen und zumutbaren Mehr- oder Mindermengen sowie Abweichungen in Struktur und Farbe, soweit diese handels- und/oder branchenmäßig üblich sind.
Mängel und Haftung. 1. DATA Security beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die angegebenen Funktionen lt. Hauptvertrag nicht erfüllt sind und dadurch die Nutzung des DATA Security Produkts unmöglich oder eingeschränkt ist.
Mängel und Haftung. 10.1 Handelt es sich bei dem Mieter um ein Unternehmen, sind offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 3 Werktagen nach Übergabe des Mietgegenstandes beim Vermieter in Textform anzuzeigen, wobei der Zugang beim Vermieter maßgeblich ist. Nach Ablauf der Frist stehen dem Mieter wegen dieser Mängel keine Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche gegen den Vermieter zu; dies gilt nicht, falls die Nicht- oder die Spätanzeige vom Mieter nicht zu vertreten ist.
Mängel und Haftung. 10.1 Handelt es sich bei dem Mieter um ein Unternehmen, sind offensichtliche Mängel unverzüglich nach Übergabe des Mietgegenstandes beim Vermieter in Textform anzuzeigen, wobei der Zugang beim Vermieter maßgeblich ist. Nach Ablauf der Frist stehen dem Mieter wegen dieser Mängel keine Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche gegen den Vermieter zu; dies gilt nicht, falls die Nicht- oder die Spätanzeige vom Mieter nicht zu vertreten ist.
Mängel und Haftung. 10.1. Die nachfolgenden Regelungen zur Haftung und Gewährleistung der Teamwork Pictures gelten für alle Schadensersatz-, Mangel-, oder an deren Stelle tretende Ersatzansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung von Leistungen der Teamwork Pictures unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (z.B. Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, jegliche Pflichtverletzung, Vorliegen eines Leistungshindernisses, unerlaubte Handlung etc.), nicht aber für Ansprüche des Kunden − wegen Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, − bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch die Teamwork Pictures oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für die die Teamwork Pictures eine Garantie übernommen hat, − die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Teamwork Pictures oder ihrer gesetzlichen Vertreter beruhen, − nach dem Produkthaftungsgesetz sowie − die von § 44 oder § 44a TKG erfasst werden.
Mängel und Haftung. 2.1. Da Freeware-Produkte kostenlos zur Verfügung gestellt werden übernimmt secrypt keine Haftung für die Software, soweit ein Sach- oder Rechtsmangel der Software nicht mindestens arglistig seitens secrypt verschwiegen wurde oder der secrypt zumindest Vorsatz oder grobe Fahrlässig- keit vorgeworfen werden kann. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, daß aufgrund der unüberschaubaren Viel- falt von Hard- und Softwarebedingungen eine Lauffähigkeit der Software ohne eine regelmäßige Systempflege nicht garantiert werden kann.
Mängel und Haftung. 8.1 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäss erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich der Arrow-s Travel AG anzuzeigen. Unterlässt der Kunde dies schuldhaft, erfolgt keine Minderung des Reisepreises. Diese Verpflichtung gilt nur dann nicht, wenn eine Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist oder die Arrow-s Travel AG über den Mangel nicht im Unklaren gewesen sein konnte. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung oder einem Vertreter der Arrow-s Travel AG zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. eines Vertreters wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung bzw. in den Reiseunterlagen, informiert.