Bewertung von Sicherheiten. Bei den genannten Sicherheiten wird ein Abschlag bis zu einer Höhe von 6 % („Hair Cut“) vorgenommen. Die Sicherheiten werden an jedem österreichischen und luxemburgischen Börsentag mit Ausnahme von Bankfeiertagen mit ihrem jeweiligen Marktwert bewertet. Als Marktwert gilt bei Barsicherheiten der Barwert bzw. bei Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten der an der jeweiligen Hauptbörse festgestellte Schlusskurs oder, falls ein solcher nicht besteht, der Schlusskurs der Heimatbörse der betreffenden Vermögenswerte, die Gegenstand von Wertpapiersicherheiten sind. Wird am Fälligkeitstag kein Kurs festgestellt, so ist der zuletzt festgestellte Schlusskurs maßgeblich. Bei nicht fortlaufend notierten Instrumenten ist der Kurs laut Fondsbuchhaltungssystem der Verwaltungsgesellschaft maßgeblich.
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Samples: Investmentfonds Prospekt, Investmentfonds Prospekt, Investment Fund Prospectus