Bewertungsmethoden Musterklauseln

Bewertungsmethoden. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256 HGB sowie nach den Anforderungen des Ligaverbandes unter analoger Anwendung der besonderen Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 279-283 HGB, erstellt. Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten. Im Einzelnen erfolgt die Bewertung wie folgt: Die Spielerablösebeträge/Ausbildungsentschädigungen werden aktiviert und entsprechend der vereinbarten Vertragslaufzeit abgeschrieben (gem. BFH vom 26. August 1992 IR 24/91). Bei den Neuzugängen werden arbeitsvertraglich vereinbarte Verlängerungsoptionen bei der Bemessung des Abschreibungszeitraumes berücksichtigt. Vorzeitige Verlängerungen der Arbeitsverträge werden bei der Ermittlung der Vertragslaufzeit berücksichtigt. Im Zusammenhang mit der Vertragsverlängerung anfallende Spielerberaterkosten werden aktiviert. Die sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen (bezogen auf eine Nutzungsdauer von längstens 3 Jahren) angesetzt.
Bewertungsmethoden. Der Bewertungsgutachter hat den Unternehmenswert von Schaeffler und von Vitesco Technologies je- weils nach der im IDW S 1 niedergelegten Ertragswertmethode ermittelt. Der Zukunftserfolgswert und somit auch das Ertragswertverfahren als eine mögliche Vorgehensweise zu dessen Ermittlung ist nach herrschender Meinung in der Betriebswirtschaftslehre und im Berufsstand der Wirtschaftsprüfer die maßgebliche und anerkannte Methode zur Wertermittlung von Unternehmen, bei denen der Fortfüh- rungswert den Liquidationswert übersteigt. Auch in der Rechtsprechung ist das Ertragswertverfahren als übliche Praxis anerkannt. Der Bewertungsgutachter hat den Unternehmenswert der herrschenden Auffassung entsprechend als objektivierten Unternehmenswert, also nach Maßgabe der Sichtweise eines typisierten Anteilseigners, ermittelt. Bei diesem typisierten Anteilseigner wird von einer inländischen unbeschränkt steuerpflichti- gen, natürlichen Person ausgegangen, die aufgrund ihres geringen Aktienbesitzes weder finanzielle noch unternehmenspolitische Einflussnahme ausüben kann. Über den jeweiligen objektivierten Unternehmenswert nach IDW S 1 hinaus hat der Bewertungsgutach- ter – den DVFA-Empfehlungen folgend – auch den Unternehmenswert vor persönlichen Steuern ermit- telt. In unserer Funktion als neutraler Gutachter beurteilen wir die Angemessenheit des Umtauschver- hältnisse für den Fortführungswert auf Grundlage des objektivierten Unternehmenswerts. Demzufolge haben wir die Ergebnisse einer Bewertung vor persönlichen Steuern nachvollzogen, aber nicht im Detail geprüft. Der Bewertungsgutachter hat die ermittelten Fortführungswerte jeweils auf eine Aktie umgerechnet und seine Bandbreitenbetrachtung für den Wert je Aktie um Unternehmenswerte erweitert, die er auf der Grundlage von Multiplikatoren ermittelt hat. Wir greifen die alternativen Wertansätze des Bewertungsgutachters bei unserer Plausibilisierung des je- weiligen objektivierten Unternehmenswerts auf. Auf Grundlage des IDW S 1 sind die weiteren Betrachtungen nicht dazu geeignet, den Unternehmenswert der Bewertungsobjekte bzw. das sich daraus abzuleitende angemessene Umtauschverhältnis im Sinne des § 12 Abs. 2 UmwG und der vorliegenden Rechtsprechung unmittelbar zu bestimmen. Mittelbar ha- ben wir sie zur Plausibilisierung des jeweiligen Unternehmenswerts bzw. Umtauschverhältnisses heran- gezogen. Der Bewertungsgutachter hat den Unternehmenswert von Schaeffler und von Vitesco Technologies je- weils auch auf der Grundlage ein...
Bewertungsmethoden. Die angewandten Bewertungsmethoden sind offenzulegen. Dabei sind Be- wertungsmethoden zu wählen, die im relevanten Markt als allgemein aner- kannt gelten. Zudem ist der Grundsatz der Stetigkeit in der Anwendung der Bewertungsmethode zu beachten.
Bewertungsmethoden. Detaillierte Beschreibung der vorgesehenen Bewertungsmethoden.
Bewertungsmethoden. 5.1. Die Bewertungsstelle verwendet eine dokumentierte und nachweisgestützte Methodik, welche die Anforderungen von ISO/IEC 19011 oder einer gleichwertigen Norm erfüllt. Diese umfasst angemessene Prüfungen der relevanten Dokumentation, der Arbeitsverfahren und der Aufzeichnungen der Geschäftstätigkeit der für die Anwendung des Legalitätssicherungssystems für Holz zuständigen Organisationen, Ermittlung möglicher Systemmängel und Fälle von Nichteinhaltung der Legalitätsbestimmungen sowie Forderung entsprechender Korrekturmaßnahmen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.