Bewohnerwäsche Musterklauseln

Bewohnerwäsche. Der Bewohner bringt beim Heimeinzug seine private Wäsche mit in die Einrichtung. Diese ist Ausdruck der individuellen Persönlichkeit und saubere, gepflegte Wäsche spielt für das allgemeine Wohlbefinden eine große Rolle. Da Wäsche in Senioreneinrichtungen nach § 29 UVV als infektionsverdächtige Wäsche eingestuft wird, bezieht die Einrichtung die Großwäsche durch einen zertifizierten Wäschedienstleister. Die Kleidung des Bewohners wird ebenfalls in der Großwäscherei gewaschen. Da die Bewohner- und Großwäsche mit Körperflüssigkeiten/-ausscheidungen in Berührung kommen kann, wird diese chemothermisch behandelt, um den Hygienestandards gerecht zu werden. Die Schmutzwäsche unserer Bewohner wird in blauen Wäschebeuteln, die mit Ihrem persönlichen Wäscheschild gekennzeichnet sind gesammelt und mindestens zweimal pro Woche abgeholt. Durch das Leben in unserer Einrichtung ergeben sich in der Wäschepflege aufgrund strenger Hygienebestimmungen wesentliche Unterschiede gegenüber der Wäschebehandlung im Privathaushalt. Um die Pflege Ihrer Wäsche und Kleidung zu Ihrer Zufriedenheit ausführen zu können, muss diese maschinenwaschbar und trocknergeeignet sein. Bereits am Einzugstag sollte eine ausreichende Menge an Ober- und Unterbekleidung für Sie vorhanden sein. Da die Bewohnerbekleidung außerhalb der Einrichtung von der Wäscherei Elis in Hagen, gewaschen wird, ist mit dem empfohlenen Wäsche- und Kleidungsbedarf eine kontinuierliche Bereitstellung ihrer sauberen Bekleidung gewährleistet. • 100% Baumwolle • Weiß • maschinenwaschbar bei mind. 70 Grad • Trocknergeeignet empfohlene Mindestmenge: 20 Xxxxxxxxxxx, 00 Xxxxxxxxxx, 00 Bh`s, 20 Paar Strümpfe • 100 % Baumwolle oder Mischgewebe (Baumwolle/Polyester) • maschinenwaschbar bei mind. 40 Grad • trocknergeeignet empfohlene Mindestmenge: 10 Pullover/Pullunder/Strickjacken, 10 Blusen/T-Shirts, 10 Röcke/Hosen 2 Trainingsanzüge, 3 Jacken/Mäntel (je nach Jahreszeit) Bei der sehr hohen Zahl von Kleidungsstücken, die in der Einrichtung vorhanden sind, kann es immer wieder einmal vorkommen, dass ein Kleidungsstück nachweislich verloren gegangen ist. Hier kann ein Schadensersatzantrag unter der Vorlage des Kaufbeleges oder eines Kostenvoranschlages an die Haftpflichtversicherung der Einrichtung gestellt werden. Bei nutzungsbedingten Verschleiß liegt kein Anspruch auf Schadenersatz vor. Ebenfalls haften wir nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass die Beschaffenheit der Wäsche für die maschinelle Bearbeitung in der Wäscherei ung...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.