Bezahlte Abwesenheiten. Die Mitarbeitenden haben bei bestimmten Ereignissen Anspruch auf bezahlte Freizeit gemäss nachfolgender Auflistung.
Bezahlte Abwesenheiten. 1 Im Falle eines Einsatzes der Lernenden in Drittunternehmen gestützt auf Ziff. 5.3 Anhang 1 gelten in Bezug auf bezahlte Abwesenheiten die Bestim- mungen des jeweiligen Drittunternehmens.
Bezahlte Abwesenheiten. 1Im Falle eines Einsatzes der Lernenden in Drittunternehmen gestützt auf Ziff. 5.3 Anhang gelten in Bezug auf bezahlte Abwesenheiten die Bestim- mungen des jeweiligen Drittunternehmens. 2Für Lernende, die bei der Post CH AG im Einsatz stehen, sind Ziff. 2.17.5 Bst. l und Ziff. 2.17.5 Bst. m des GAV Post CH AG nicht anwendbar.
Bezahlte Abwesenheiten. 1 Die Mitarbeitenden haben bei bestimmten Ereignissen Anspruch auf bezahlte Freizeit gemäss
Bezahlte Abwesenheiten. Ereignis Bezahlte Abwesenheit
Bezahlte Abwesenheiten. Die Lernenden haben bei bestimmten Ereignissen Anspruch auf bezahlte Freizeit gemäss nachfolgender Auflistung.