Tag Musterklauseln

Tag. Bis zu fünf Tage pro Kalenderjahr Notwendige Zeit maximal 3 Tage pro Ereignis; in der Regel zum Finden einer alternativen Betreuungslösung Bis zu 3 Tage pro Fall, maximal 10 Tage pro Jahr Ereignis Bezahlte Abwesenheit‌‌
Tag. 18 Abfertigung
Tag f) bei Erfüllung gesetzlich auferlegter Pflichten aus öffentlichen Ehrenämtern für die notwendige aus- fallende Arbeitszeit. Soweit Erstattungsanspruch besteht, entfällt in dieser Höhe der Anspruch auf das Arbeitsentgelt. Bezüglich der Buchstaben b), c) und d) gelten die Regelungen entsprechend auch für Arbeitnehmer in eheähnlicher Lebensgemeinschaft. Die Ansprüche auf Freistellung nach Buchstaben a) bis d) bestehen nach einer Betriebszugehörigkeit von 6 Monaten. Bezahlte Freistellung wird auf vorherigen schrift- lichen Xxxxxx gewährt und ist vom Arbeitnehmer mit Dokumenten nachzuweisen. Der Nachweis ist spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Ereignis beizubringen. Damit sind alle Anlässe aus § 616 BGB kompensiert. mine können jeweils nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber festgelegt werden.
Tag. Ein Tag ist jeder Wochentag von Montag bis Xxxxxxx, ausgenommen der gesetzlichen Feiertage am jeweiligen Ort der zu erbringenden Leistung.
Tag. Nach Absprache, in der Regel pro Kalenderjahr bis 5 Tage Nach Absprache, bis zu 5 Tage pro Kalenderjahr 4 Tage Bis zu einem Tag, auf Gesuch der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters
Tag a) bei eigener Silberhochzeit
Tag. Wie ist die Tabelle zu benutzen?
Tag. An welchen Tagen soll Ihr Kind betreut werden?
Tag. Die Höhe des weiter zu zahlenden Ar- beitsentgeltes bemisst sich nach § 13.3.
Tag d) bei Eheschließung oder Eintragungen im Sinne des EPG von Geschwistern oder Kindern bzw. des Kindes des eingetragenen Partners oder der eingetragenen Partnerin im Sinne des EPG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1