Absenzen Musterklauseln

Absenzen. Als abzugsberechtigte bezahlte Stunden gemäss Art. 30.2.2 hiervor gelten:
Absenzen. 39.1 Für dringende Familienangelegenheiten oder besondere, unaufschiebbare Anlässe wird in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Ereignis, in der Regel innerhalb von 2 Wochen ab Entstehung des Ereignisses hin, in folgendem Umfang ausserordentliche Freizeit ohne Kürzung des Lohn- oder Ferienanspruches gewährt:
Absenzen. 1 Ein Anrecht auf bezahlte Absenzen besteht in folgenden Fällen: Heirat / Partnerschaftseintragung 3 Tage Geburt eigener Kinder /Adoption 2 Tage Todesfall Eltern / EhepartnerIn / LebenspartnerIn / eigene Kinder 3 Tage Todesfall Geschwister / Grosseltern / Schwiegereltern / Schwiegertochter / Schwiegersohn 1 Tag Militärische Rekrutierung und Inspektion gemäss Aufgebot Umzug des eigenen Haushaltes, sofern in ungekündigten Arbeits- verhältnis 1 Tag zur Pflege kranker, in Hausgemeinschaft lebender max. 3 Tage Familienmitglieder, soweit die Pflege nicht anderweitig organisiert werden kann (gilt nicht bei Homeoffice)
Absenzen. 1. Mitarbeitende haben Anspruch auf folgende zusätzlich bezahlte Beurlaubung:
Absenzen. 1. Wenn nachstehende Ereignisse auf reguläre Arbeitstage fallen, haben Mitarbeitende An- spruch auf folgende zusätzlich bezahlte Beurlaubung:
Absenzen. Der Arbeitnehmer hat in folgenden Fällen Anspruch auf bezahlte freie Tage, sofern sie auf Arbeitstage im Betrieb fallen:
Absenzen. Artikel Kommentar
Absenzen. Lonza übernimmt bei Unfall oder Krankheit keine Reisekosten- oder Reisezeitentschädi- gung und leistet keinen Lohnersatz. Bei Ferien, Urlaub oder Militärdienst werden von der Lonza weder Reisekosten noch Reisezeit entschädigt. Diese Leistungen sind im Verrech- nungssatz enthalten.
Absenzen. 34.1 Für dringende Familienangelegenheiten oder besondere, unaufschiebbare An- lässe wird auf Gesuch hin in folgendem Umfang ausserordentliche Freizeit ohne Kürzung des Lohn- oder Ferienanspruches gewährt:
Absenzen. Lohnzahlungspflichtig und in der Arbeitszeitkontrolle mit 8 Stunden täglich gutzu- schreiben sind: – Ferien gemäss Art. 12.1 GAV – Feiertage gemäss Art. 12.2 GAV – unumgängliche Absenzen und Kurzabsenzen gemäss Art. 11 GAV – Militär-, Zivil- und Schutzdienst, Orientierungstag und Rekrutierungstage gemäss Art. 16 GAV – Unfall gemäss Art. 14 GAV – Krankheit gemäss Art. 13 GAV – Schwangerschaftsabsenzen und Mutterschaft gemäss Art. 15 GAV – Kurzarbeit und Schlechtwetterausfälle – andere betrieblich festgelegte Stunden oder Tage