Common use of Bezugsangebot Clause in Contracts

Bezugsangebot. Die Bezugsberechtigten haben das Recht, für jeweils 874 Aktien der Gesellschaft eine (1) Schuld- verschreibung im Nennbetrag von EUR 1.000,00 zum Bezugspreis zu beziehen. Dies stellt – un- beschadet der Mehrbezugsrechtsoption – den Höchstbetrag dar, auf den der Aktionär einen An- spruch im Rahmen dieses Angebots hat. Dabei ist es auch möglich, mit Bezugsrechtsbeständen, die nicht durch 874 teilbar sind, die entsprechend abgerundete Anzahl an Schuldverschreibungen zu beziehen (z.B. für 2.000 Aktien 2 Schuldverschreibungen). Ein Mindestbetrag im Hinblick auf die Ausübung des Bezugsrechts besteht nicht. Es können jedoch nur ganze Schuldverschreibun- gen bezogen werden. Die Plate & Cie. GmbH hat auf ihre Bezugsrechte teilweise verzichtet, um ein glattes Bezugsver- hältnis zu ermöglichen. Für sich aus dem individuellen Wertpapierbestand rechnerisch ergebende Bruchteile von Schuld- verschreibungen können die Bezugsberechtigten keine Schuldverschreibungen beziehen. Es ist nur der Bezug von einer ganzen Schuldverschreibung oder einem ganzzahligen Vielfachen davon möglich. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats in Bezug auf Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses bei den Bezugsberechtigten ergeben würden, auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 31. August 2020 das Bezugsrecht aus- geschlossen. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Bezugspreis für jede auszugebende Schuldverschreibung auf 100 % des Nennbetrages und damit EUR 1.000,00 festgelegt (der „Be- zugspreis“ oder „Ausgabepreis“). Den Bezugsberechtigten wird über ihr Bezugsrecht hinaus ein Mehrbezugsrecht für diejenigen Schuldverschreibungen eingeräumt, für die Bezugsberechtigte das Bezugsrecht nicht ausgeübt haben („Mehrbezugsrechtsoption“). Die Bezugsberechtigten können die Mehrbezugsrechtsop- tion innerhalb der Bezugsfrist über ihre Depotbank bei der Abwicklungsstelle während der übli- chen Geschäftszeiten ausüben. Bezugserklärungen, die auf einen Mehrbezug gerichtet sind („Mehrbezugserklärungen“), sind nur gültig, wenn sie maximal auf die Zahl der angebotenen Schuldverschreibungen (d.h. 20.000 Stück) gerichtet sind und der gesamte von dem jeweiligen Aktionär zu zahlende Bezugspreis (einschließlich des Bezugspreises für die Anzahl von Schuld- verschreibungen, für welche die Mehrbezugsrechtsoption ausgeübt wurde) bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist bei der Abwicklungsstelle eingegangen ist. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Gesellschaft denjenigen Aktionären der Gesellschaft, die eine gültige Mehrbezugserklärung abgegeben haben, Schuldverschreibungen insoweit zuteilen, wie Bezugs- berechtigte ihre Bezugsrechte nicht ausgeübt haben und daher Schuldverschreibungen zur Verfü- gung stehen. Sollten Mehrbezugserklärungen für eine höhere Anzahl von Schuldverschreibungen abgegeben werden als noch verfügbar sind, werden die verbliebenen Schuldverschreibungen an- teilig im Verhältnis des jeweils angemeldeten Mehrbezugs zu dem insgesamt angemeldeten Mehrbezug zugeteilt. Im Übrigen werden das Zuteilungsvolumen und die Zuteilungskriterien vom Vorstand nach Abschluss der Platzierung nach freiem Ermessen festgelegt. Soweit keine Zuteilung von Schuldverschreibungen, für die die Mehrbezugsrechtsoption ausgeübt wurde, er- folgt, erhalten die entsprechenden Aktionäre überschüssig gezahlte Beträge ohne die Zahlung von Zinsen zurückerstattet. Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand in der XXXX XX000X00XX00 nach Buchungsschluss am 5. Mai 2023 (Record Date). Dieser Depotbestand bildet – auf Grundlage eines Zeitraums von zwei Handels- tagen für die depotmäßige Abwicklung von Aktienübertragungen – die Aktionärsstellung am

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Samples: Wandelanleihe

Bezugsangebot. Die Bezugsberechtigten haben das Rechtordentliche Hauptversammlung der LEG Immobilien SE („LEG Immobilien“ oder die „Gesellschaft“) hat am 27. Mai 2021 unter Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2020) die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 3,78 je dividendenberechtigter Stückaktie (der „Gewinnverwendungsbeschluss“) beschlossen, für jeweils 874 die an die Aktionäre der Gesellschaft nach deren Xxxx (i) in bar (die „Bardividende“) oder (ii) in Form von Aktien der LEG Immobilien (die „Aktiendividende“) geleistet werden soll. Die Aktien der Gesellschaft eine (1) Schuld- verschreibung im Nennbetrag von EUR 1.000,00 zum Bezugspreis zu beziehen. Dies stellt – un- beschadet der Mehrbezugsrechtsoption – den Höchstbetrag dar, auf den der Aktionär einen An- spruch im Rahmen dieses Angebots hat. Dabei ist es auch möglich, sind in Globalurkunden jeweils mit BezugsrechtsbeständenInhaber-Globalgewinnanteilsschein verbrieft, die nicht durch 874 teilbar bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main („Clearstream“), hinterlegt sind, die entsprechend abgerundete Anzahl an Schuldverschreibungen zu beziehen (z.B. für 2.000 Aktien 2 Schuldverschreibungen). Ein Mindestbetrag im Hinblick auf die Ausübung des Bezugsrechts besteht nicht. Es können jedoch nur ganze Schuldverschreibun- gen bezogen werden. Die Plate & Cie. GmbH hat auf ihre Bezugsrechte teilweise verzichtet, um ein glattes Bezugsver- hältnis zu ermöglichen. Für sich aus dem individuellen Wertpapierbestand rechnerisch ergebende Bruchteile von Schuld- verschreibungen können die Bezugsberechtigten keine Schuldverschreibungen beziehenDurchführung der Aktiendividende hat der Vorstand der Gesellschaft am 26. Es ist nur der Bezug von einer ganzen Schuldverschreibung oder einem ganzzahligen Vielfachen davon möglich. Der Vorstand hat Mai 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter Ausnutzung der in Bezug § 4.1 der Satzung der Gesellschaft niedergelegten Ermächtigung (das „Genehmigte Kapital 2020“) von EUR 72.095.943,00 um bis zu EUR 3.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 auf Spitzenbeträgeden Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie (die „Neuen Aktien“) gegen Sacheinlagen unter Wahrung des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen (die „Bezugsrechtskapitalerhöhung“). Nach Ermittlung der Gesamtzahl der auszugebenden Neuen Aktien beabsichtigt der Vorstand, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses bei den Bezugsberechtigten ergeben würden, auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 31. August 2020 das Bezugsrecht aus- geschlossen. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats voraussichtlich am 21. Juni 2021 in einem konkretisierenden Beschluss den genauen Betrag der Bezugsrechtskapitalerhöhung sowie die Anzahl der Neuen Aktien festzusetzen. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2021 voll gewinnanteilsberechtigt. Bezugsberechtigt sind alle Aktionäre der LEG Immobilien, die am 27. Mai 2021, 23:59 Uhr MESZ, Eigentümer von auf den Namen lautenden Stückaktien der LEG Immobilien waren und diese nicht bereits vorher verkauft haben. Die Neuen Aktien werden den Aktionären zu einem noch festzulegenden Bezugspreis und in einem noch festzulegenden Bezugsverhältnis zum Bezug angeboten (das „Bezugsangebot“). Auf jede bestehende Aktie entfallen ein Bezugsrecht und je ein Dividendenanspruch in Höhe von EUR 3,78. Jeder Aktionär kann sein Bezugsrecht nur in der Weise ausüben, dass er innerhalb der Bezugsfrist vom 31. Mai 2021 bis zum 14. Juni 2021 (jeweils einschließlich) über seine Depotbank während der üblichen Geschäftszeiten (die „Bezugsfrist“) unter Verwendung des hierfür von den Depotbanken zur Verfügung gestellten Formblatts (die „Bezugs- und Übertragungserklärung“) die Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx (die „Deutsche Bank AG“) – als fremdnützige Treuhänderin unter Übertragung seiner Dividendenansprüche an die Deutsche Bank AG – beauftragt und ermächtigt, die Neuen Aktien, die er aufgrund seines Bezugsrechts beziehen möchte, im eigenen Namen, aber für jede auszugebende Schuldverschreibung seine Rechnung zu zeichnen und nach Zeichnung und Eintragung der Durchführung der Bezugsrechtskapitalerhöhung in das Handelsregister die so bezogenen Neuen Aktien auf 100 % ein Depot bei der Clearstream zugunsten des Nennbetrages Wertpapierdepots des jeweiligen Aktionärs zu übertragen. Aktionäre, die von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen, haben innerhalb der Bezugsfrist die Dividendenansprüche, die sie zum Bezug der Neuen Aktien einsetzen wollen, durch fristgemäße Abgabe ihrer Bezugs- und damit EUR 1.000,00 festgelegt Übertragungserklärung an die Deutsche Bank AG zu übertragen. Die Bezugsrechtsausübung wird mit der fristgerechten Umbuchung der entsprechenden Dividendenansprüche von der ISIN DE000LEG1227 in die XXXX XX000XXX0000 wirksam. Geht die Bezugs- und Übertragungserklärung des Aktionärs innerhalb der Bezugsfrist bei seiner Depotbank ein, gilt die Umbuchung noch als rechtzeitig erfolgt, wenn die Umbuchung bei Clearstream bis spätestens 16. Juni 2021 um 18:00 Uhr MESZ bewirkt ist. Die Deutsche Bank AG wird das Bezugsangebot als Bezugsstelle aufgrund eines am 8. April 2021 geschlossenen Transaktionsvertrages (der „Be- zugspreisTransaktionsvertrag“) vorbehaltlich der im Abschnitt „Weitere wichtige Hinweiseoder „Ausgabepreis“). Den Bezugsberechtigten wird über genannten Bedingungen gegenüber den Aktionären, die ihr Bezugsrecht hinaus ein Mehrbezugsrecht ausgeübt haben, abwickeln. Insbesondere hat sich Deutsche Bank AG in dem Transaktionsvertrag verpflichtet, die ihr übertragenen Dividendenansprüche nach Maßgabe des noch festzulegenden Bezugspreises und des noch festzulegenden Bezugsverhältnisses als Sacheinlage in die Gesellschaft einzubringen, die Neuen Aktien für diejenigen Schuldverschreibungen eingeräumtRechnung derjenigen Aktionäre, für die Bezugsberechtigte das ihr Bezugsrecht nicht ausgeübt haben („Mehrbezugsrechtsoption“)ausüben, zu zeichnen sowie die Neuen Aktien entsprechend dem noch zu bestimmenden Bezugsverhältnis zu dem noch zu bestimmenden Bezugspreis je Neuer Aktie an die jeweiligen Aktionäre zu liefern. Die Bezugsberechtigten können Neuen Aktien werden voraussichtlich am 21. Juni 2021 von der Deutsche Bank AG gezeichnet werden. Mit der Eintragung der Durchführung der Bezugsrechtskapitalerhöhung in das Handelsregister wird am oder um den 23. Juni 2021 gerechnet. Ab dem ersten Handelstag nach der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. Mai 2021, d. h. ab dem 28. Mai 2021, werden die Mehrbezugsrechtsop- tion innerhalb bestehenden Aktien der Bezugsfrist Gesellschaft „ex Bezugsrecht“ und „ex Dividende“ notiert. Die Bezugsrechte, die auf die bestehenden Aktien der Gesellschaft entfallen, werden am 1. Juni 2021 per Stand vom 31. Mai 2021, 23:59 Uhr MESZ (Record Date), zusammen mit den untrennbar mit ihnen verbundenen Dividendenansprüchen (ISIN DE000LEG1227 / WKN LEG122) durch Clearstream den Depotbanken automatisch eingebucht. Die Buchung des Dividendenanspruchs verkörpert zugleich das entsprechende Bezugsrecht. Es obliegt den Depotbanken, die Bezugsrechte und Dividendenansprüche in die Depots der einzelnen Aktionäre einzubuchen. Unsere Aktionäre haben die Möglichkeit, ihre Bezugsrechte auf die Neuen Aktien in der Zeit während der üblichen Geschäftszeiten über ihre Depotbank bei der Abwicklungsstelle während unten genannten Bezugsstelle unter Verwendung der übli- chen Geschäftszeiten ausüben. Bezugserklärungenvon den Depotbanken zur Verfügung gestellten Bezugs- und Übertragungserklärung auszuüben und die Dividendenansprüche, die auf einen Mehrbezug gerichtet sind („Mehrbezugserklärungen“)als Sacheinlage eingebracht werden sollen, sind nur gültigan die Deutsche Bank AG zu übertragen. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen. Bei Nichtausübung oder nicht rechtzeitiger Ausübung der Bezugsrechte erfolgt die Auszahlung der Dividende ohne weitere Veranlassung voraussichtlich am 28. Juni 2021 in bar. Bezugsstelle ist die Deutsche Bank AG, wenn sie maximal auf die Zahl der angebotenen Schuldverschreibungen (d.hXxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx. 20.000 Stück) gerichtet sind und der gesamte von dem jeweiligen Aktionär zu zahlende Bezugspreis (einschließlich des Bezugspreises Zahlstelle für die Anzahl von Schuld- verschreibungenDividende der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 ist ebenfalls die Deutsche Bank AG, für welche die Mehrbezugsrechtsoption ausgeübt wurde) bis spätestens zum Ablauf Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx. Die generelle Zahlstellenfunktion der Bezugsfrist bei der Abwicklungsstelle eingegangen istDeutsche Bank AG gemäß § 48 Abs. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Gesellschaft denjenigen Aktionären der Gesellschaft, die eine gültige Mehrbezugserklärung abgegeben haben, Schuldverschreibungen insoweit zuteilen, wie Bezugs- berechtigte ihre Bezugsrechte nicht ausgeübt haben und daher Schuldverschreibungen zur Verfü- gung stehen. Sollten Mehrbezugserklärungen für eine höhere Anzahl von Schuldverschreibungen abgegeben werden als noch verfügbar sind, werden die verbliebenen Schuldverschreibungen an- teilig im Verhältnis des jeweils angemeldeten Mehrbezugs zu dem insgesamt angemeldeten Mehrbezug zugeteilt. Im Übrigen werden das Zuteilungsvolumen und die Zuteilungskriterien vom Vorstand nach Abschluss der Platzierung nach freiem Ermessen festgelegt. Soweit keine Zuteilung von Schuldverschreibungen, für die die Mehrbezugsrechtsoption ausgeübt wurde, er- folgt, erhalten die entsprechenden Aktionäre überschüssig gezahlte Beträge ohne die Zahlung von Zinsen zurückerstattet. Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand in der XXXX XX000X00XX00 nach Buchungsschluss am 5. Mai 2023 (Record Date). Dieser Depotbestand bildet – auf Grundlage eines Zeitraums von zwei Handels- tagen für die depotmäßige Abwicklung von Aktienübertragungen – die Aktionärsstellung am1 WpHG bleibt hiervon unberührt.

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Samples: Dividend Distribution Agreement

Bezugsangebot. Die Bezugsberechtigten haben Gesellschaft wird das Recht, für jeweils 874 Aktien der Gesellschaft eine (1) Schuld- verschreibung nachfolgende Bezugsangebot voraussichtlich am 3. Mai 2023 im Nennbetrag von EUR 1.000,00 zum Bezugspreis zu beziehenBun- desanzeiger und auf ihrer Internetseite unter xxx.xxxxxx.xx in der Rubrik „Investor Relations“ veröffentlichen: Xxx Xxxxxxxx xxx XXXXXX XX, Xxxxxxx (nachfolgend auch „Gesellschaft“ oder „Emittentin“) hat am 24./27. Dies stellt – un- beschadet der Mehrbezugsrechtsoption – den Höchstbetrag dar, auf den der Aktionär einen An- spruch im Rahmen dieses Angebots hat. Dabei ist es auch möglich, mit Bezugsrechtsbeständen, die nicht durch 874 teilbar sind, die entsprechend abgerundete Anzahl an Schuldverschreibungen zu beziehen (z.B. für 2.000 Aktien 2 Schuldverschreibungen). Ein Mindestbetrag im Hinblick auf die Ausübung des Bezugsrechts besteht nicht. Es können jedoch nur ganze Schuldverschreibun- gen bezogen werden. Die Plate & Cie. GmbH hat auf ihre Bezugsrechte teilweise verzichtet, um ein glattes Bezugsver- hältnis zu ermöglichen. Für sich aus dem individuellen Wertpapierbestand rechnerisch ergebende Bruchteile von Schuld- verschreibungen können die Bezugsberechtigten keine Schuldverschreibungen beziehen. Es ist nur der Bezug von einer ganzen Schuldverschreibung oder einem ganzzahligen Vielfachen davon möglich. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats in Bezug auf Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses bei den Bezugsberechtigten ergeben würden, April 2023 auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 31. August 2020 das Bezugsrecht aus- geschlossen. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft jeweils vom selben Tage beschlossen, bis zu Stück 20.000 untereinander gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Wan- delteilschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00 mit Fälligkeit am 24. Mai 2028 und Wandlungsrecht in auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der Emittentin mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie und voller Gewinnanteilberechtigung ab dem Geschäftsjahr ihrer Ausgabe oder gegebenenfalls bereits ab dem ihrer Ausgabe vorhergehenden Geschäftsjahr, und zwar für einen anfänglichen Wandlungspreis von EUR 10,50 je Aktie, (die „Schuldverschreibungen“ und insgesamt die „Wandelanleihe 2023/2028“), zu begeben. Sämtliche Schuldverschreibungen sollen den Aktio- nären der Gesellschaft bzw. Inhabern von Bezugsrechten (die „Bezugsberechtigten“) zum Bezug angeboten werden (das „Bezugsangebot“). Den Aktionären der Gesellschaft wird das gesetzliche Bezugsrecht in der Weise gewährt, dass die Schuldverschreibungen den Bezugsberechtigten hiermit nach Maßgabe dieses Bezugsangebots zu einem Bezugspreis für jede auszugebende Schuldverschreibung auf von 100 % des Nennbetrages Nennbetrags der Schuldverschreibungen und damit EUR 1.000,00 festgelegt je Schuldverschreibung im Verhältnis 874 : 1 (jeweils 874 bestehende Aktien be- rechtigen zum Bezug von 1 Schuldverschreibung im Nennbetrag von EUR 1.000,00) zum Bezug angeboten werden. Es ist jedoch nur der Bezug einer ganzen Schuldverschreibung oder eines Vielfachen davon möglich. Die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG, Xxxxxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxx, (Be- zugspreismwb Bank“ oder „AusgabepreisBezugsstelle“) fungiert im Rahmen des Bezugsangebots als Bezugsstelle. Die Bankhaus Gebr. Martin Aktiengesellschaft, Göppingen, fungiert als von der Bezugsstelle be- auftragte Abwicklungsstelle, derer sich die Bezugsstelle zur technischen Durchführung des An- gebots bedient („Abwicklungsstelle“). Die Bezugsberechtigten werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts in der Zeit vom 4. Mai 2023 bis zum 17. Mai 2023 (jeweils einschließlich) über ihre Depotbank bei der Abwicklungsstelle während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben. Den Bezugsberechtigten wird über ihr Bezugsrecht hinaus ein Mehrbezugsrecht für diejenigen Schuldverschreibungen eingeräumt, für die Bezugsberechtigte das Bezugsrecht nicht ausgeübt haben („Mehrbezugsrechtsoption“)haben. Die Bezugsberechtigten Aktionäre können die Mehrbezugsrechtsop- tion Mehrbezugsrechtsoption innerhalb der Bezugsfrist über ihre Depotbank bei der Abwicklungsstelle während der übli- chen üblichen Geschäftszeiten ausüben. Bezugserklärungen, die auf einen Mehrbezug gerichtet sind („Mehrbezugserklärungen“), sind nur gültig, wenn sie maximal auf die Zahl der angebotenen Schuldverschreibungen (d.h. 20.000 Stück) gerichtet sind und der gesamte von dem jeweiligen Aktionär zu zahlende Bezugspreis (einschließlich des Bezugspreises für die Anzahl von Schuld- verschreibungen, für welche die Mehrbezugsrechtsoption ausgeübt wurde) bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist bei der Abwicklungsstelle eingegangen ist. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Gesellschaft denjenigen Aktionären der Gesellschaft, die eine gültige Mehrbezugserklärung abgegeben haben, Schuldverschreibungen insoweit zuteilen, wie Bezugs- berechtigte ihre Bezugsrechte nicht ausgeübt haben und daher Schuldverschreibungen zur Verfü- gung stehen. Sollten Mehrbezugserklärungen für eine höhere Anzahl von Schuldverschreibungen abgegeben werden als noch verfügbar sind, werden die verbliebenen Schuldverschreibungen an- teilig im Verhältnis des jeweils angemeldeten Mehrbezugs zu dem insgesamt angemeldeten Mehrbezug zugeteilt. Im Übrigen werden das Zuteilungsvolumen und die Zuteilungskriterien vom Vorstand nach Abschluss der Platzierung nach freiem Ermessen festgelegt. Soweit keine Zuteilung von Schuldverschreibungen, für die die Mehrbezugsrechtsoption ausgeübt wurde, er- folgt, erhalten die entsprechenden Aktionäre überschüssig gezahlte Beträge ohne die Zahlung von Zinsen zurückerstattet. Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand in der XXXX XX000X00XX00 nach Buchungsschluss am 5. Mai 2023 (Record Date). Dieser Depotbestand bildet – auf Grundlage eines Zeitraums von zwei Handels- tagen für die depotmäßige Abwicklung von Aktienübertragungen – die Aktionärsstellung am.

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Samples: Wandelanleihe

Bezugsangebot. Die Bezugsberechtigten haben Nach § 4 Abs. 3 der Satzung der InCity Immobilien AG (die „Gesellschaft“) ist der Vor- stand ermächtigt, das Recht, für jeweils 874 Aktien Grundkapital der Gesellschaft eine (1) Schuld- verschreibung im Nennbetrag in der Zeit bis zum 16. August 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 30.000.000 durch Ausgabe von EUR 1.000,00 zum Bezugspreis bis zu beziehen. Dies stellt – un- beschadet der Mehrbezugsrechtsoption – den Höchstbetrag darStück 30.000.000 neuen, auf den Inhaber lau- tenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (das „Genehmigte Ka- pital 2016/I“). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugs- recht der Aktionär einen An- spruch Aktionäre unter anderem auch für Spitzenbeträge, die in Folge des Bezugsver- hältnisses entstehen, auszuschließen. Der Vorstand ist dabei auch ermächtigt zu bestim- men, dass die neuen Aktien gemäß § 186 Abs. 5 AktG von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 S. 1 oder § 53b Abs. 1 S. 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwe- sen (KWG) tätigen Unternehmen (jeweils ein „Bezugsmittler“) mit der Verpflichtung über- nommen werden sollen, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugs- recht). Der Vorstand kann dabei auch mit Zustimmung des Aufsichtsrats die auf etwaige Spitzenbeträge entfallenden Aktien sowie etwaige im Rahmen dieses Angebots hateines Bezugsangebots nicht bezogene Aktien (die „Freien Stücke“) durch Privatplatzierung und/oder ein öffentliches Angebot bestens, jedoch mindestens zum Bezugspreis unmittelbar oder über ein Kreditin- stitut oder einen sonstigen mit der Abwicklung beauftragten Bezugsmittler verwerten. Dabei ist es auch möglich, mit Bezugsrechtsbeständen, die nicht durch 874 teilbar sind, die entsprechend abgerundete Anzahl an Schuldverschreibungen zu beziehen (z.B. für 2.000 Aktien 2 Schuldverschreibungen)Das Xxxxxxxxxx Xxxxxxx 0000/X wurde am 17. Ein Mindestbetrag August 2016 von der Hauptversammlung be- schlossen und am 27. September 2016 im Hinblick auf die Ausübung des Bezugsrechts besteht nicht. Es können jedoch nur ganze Schuldverschreibun- gen bezogen werden. Die Plate & Cie. GmbH hat auf ihre Bezugsrechte teilweise verzichtet, um ein glattes Bezugsver- hältnis zu ermöglichen. Für sich aus dem individuellen Wertpapierbestand rechnerisch ergebende Bruchteile von Schuld- verschreibungen können die Bezugsberechtigten keine Schuldverschreibungen beziehen. Es ist nur der Bezug von einer ganzen Schuldverschreibung oder einem ganzzahligen Vielfachen davon möglichHandelsregister eingetragen. Der Vorstand hat am 19. Mai 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 18. Mai 2017 auf Grundlage des Genehmigten Kapitals 2016/I beschlossen, das Grundkapital der Ge- sellschaft von derzeit EUR 60.000.000 um EUR 26.000.000 auf EUR 86.000.000 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von 26.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie (zusammen die „Neu- en Aktien“) zu erhöhen (die „Kapitalerhöhung“) Die Neuen Aktien werden mit Gewinnbe- rechtigung ab dem 1. Januar 2016 ausgegeben. Das mittelbare Bezugsrecht wird den Aktionären der Gesellschaft in Bezug der Weise eingeräumt, dass sich die MAINFIRST BANK AG, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx („MAIN- FIRST BANK“) auf SpitzenbeträgeGrundlage eines Aktienübernahmevertrags mit der Gesellschaft vom 22. Mai 2017 zur Zeichnung und Übernahme der Neuen Aktien zum geringsten Ausgabe- betrag von EUR 1,00 je Aktie mit der Maßgabe verpflichtet hat, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses bei Neuen Aktien den Bezugsberechtigten ergeben würdenAkti- onären der Gesellschaft innerhalb einer Bezugsfrist von mindestens zwei Wochen nach § 186 Abs. 5 AktG im Bezugsverhältnis von 30 : 13 zum Bezug anzubieten. Die Gesellschaft hat am 19. Mai 2017 mit dem Hauptaktionär der Gesellschaft, auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 31. August 2020 das Bezugsrecht aus- geschlossen. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Bezugspreis für jede auszugebende Schuldverschreibung auf 100 % des Nennbetrages und damit EUR 1.000,00 festgelegt Haron Holding AG, Wollerau, Schweiz (der „Be- zugspreis“ Hauptaktionär“) und der MAINFIRST BANK eine Backstop-Vereinbarung abgeschlossen. In der Backstop-Vereinbarung hat sich der Haupt- aktionär verpflichtet, für die Durchführung der Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 26.000.000 einzustehen und eine entsprechende Anzahl an Neuen Aktien zu erwer- ben, sofern und soweit die Neuen Aktien nicht von den übrigen Aktionären der Gesellschaft bezogen oder nach Maßgabe der Backstop-Vereinbarung anderweitig platziert werden (die AusgabepreisPlatzierungszusage“). Den Bezugsberechtigten wird über ihr Bezugsrecht hinaus ein Mehrbezugsrecht für diejenigen Schuldverschreibungen eingeräumtDer Hauptaktionär hat sich in der Backstop-Vereinbarung ver- pflichtet, für die Bezugsberechtigte das Bezugsrecht nicht ausgeübt haben („Mehrbezugsrechtsoption“). Die Bezugsberechtigten können die Mehrbezugsrechtsop- tion einen Teil seiner Bezugsrechte zum Bezug von höchstens 10.000.000 Neuen Ak- tien an noch von der Gesellschaft zu benennende Neuinvestoren unentgeltlich abzutreten, und zur Erfüllung der Platzierungszusage innerhalb der Bezugsfrist über ihre Depotbank bei seine nach vorstehen- der Abwicklungsstelle während Abtretung noch verbleibenden Bezugsrechte aus der übli- chen Geschäftszeiten ausübenKapitalerhöhung formwirksam durch Erklärung nach Maßgabe des Bezugsangebots auszuüben und die entsprechende Anzahl an Neuen Aktien von der MAINFIRST BANK zum Bezugspreis zu erwerben. BezugserklärungenDer Hauptaktionär hat sich zur Erfüllung der Platzierungszusage zudem verpflichtet, die auf einen Mehrbezug gerichtet sind („Mehrbezugserklärungen“), sind nur gültig, wenn sie maximal auf die Zahl der angebotenen Schuldverschreibungen (d.h. 20.000 Stück) gerichtet sind und der gesamte von dem jeweiligen Aktionär zu zahlende Bezugspreis (einschließlich des Bezugspreises für die Anzahl von Schuld- verschreibungen, für welche die Mehrbezugsrechtsoption ausgeübt wurde) bis spätestens zum sämtliche nach Ablauf der Bezugsfrist bei verbleibenden Freien Stücke von der Abwicklungsstelle eingegangen ist. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Gesellschaft denjenigen Aktionären der Gesellschaft, die eine gültige Mehrbezugserklärung abgegeben haben, Schuldverschreibungen insoweit zuteilen, wie Bezugs- berechtigte ihre Bezugsrechte nicht ausgeübt haben und daher Schuldverschreibungen zur Verfü- gung stehen. Sollten Mehrbezugserklärungen für eine höhere Anzahl von Schuldverschreibungen abgegeben werden als noch verfügbar sind, werden die verbliebenen Schuldverschreibungen an- teilig im Verhältnis des jeweils angemeldeten Mehrbezugs MAINFIRST BANK zum Bezugspreis zu dem insgesamt angemeldeten Mehrbezug zugeteilt. Im Übrigen werden das Zuteilungsvolumen und die Zuteilungskriterien vom Vorstand nach Abschluss der Platzierung nach freiem Ermessen festgelegt. Soweit keine Zuteilung von Schuldverschreibungen, für die die Mehrbezugsrechtsoption ausgeübt wurde, er- folgt, erhalten die entsprechenden Aktionäre überschüssig gezahlte Beträge ohne die Zahlung von Zinsen zurückerstattet. Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand in der XXXX XX000X00XX00 nach Buchungsschluss am 5. Mai 2023 (Record Date). Dieser Depotbestand bildet – auf Grundlage eines Zeitraums von zwei Handels- tagen für die depotmäßige Abwicklung von Aktienübertragungen – die Aktionärsstellung amerwerben.

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Samples: Wertpapierprospekt

Bezugsangebot. Wir machen hiermit das folgende Bezugsangebot bekannt: Die Bezugsberechtigten haben das RechtAktionäre werden aufgefordert, für zur Vermeidung eines Ausschlusses von der Ausübung des Bezugsrechts in der Zeit vom 11. Mai 2021 (0:00 Uhr) bis zum 25. Mai 2021 (12:00 Uhr) (die „Bezugsfrist“) während der üblichen Geschäftszeiten über ihre Depotbank ihre Bezugsrechte auf die Wandelanleihe 2021/2026 im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 5.000.000,00, ein- geteilt in bis zu 5.000.000 Schuldverschreibungen mit einem jeweiligen Nennbetrag von EUR 1,00 bei der BankM AG, Xxxxxxx Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, als Bezugs- stelle (die „Bezugsstelle“) auszuüben. Für jeweils 874 Aktien der Gesellschaft fünf (5) Stückaktien kann entsprechend dem Bezugsverhältnis von 5 zu 1 je eine (1) Schuld- verschreibung im Nennbetrag von EUR 1.000,00 Schuldverschreibung zum Bezugspreis zu beziehen. Dies stellt – un- beschadet der Mehrbezugsrechtsoption – den Höchstbetrag dar, auf den der Aktionär einen An- spruch im Rahmen dieses Angebots hat. Dabei ist es auch möglich, mit Bezugsrechtsbeständen, die nicht durch 874 teilbar sind, die entsprechend abgerundete Anzahl an Schuldverschreibungen zu beziehen (z.B. für 2.000 Aktien 2 Schuldverschreibungen). Ein Mindestbetrag im Hinblick auf die Ausübung des Bezugsrechts besteht nicht. Es können jedoch nur ganze Schuldverschreibun- gen bezogen werden. Die Plate & Cie. GmbH hat auf ihre Bezugsrechte teilweise verzichtet, um ein glattes Bezugsver- hältnis zu ermöglichen. Für sich aus dem individuellen Wertpapierbestand rechnerisch ergebende Bruchteile von Schuld- verschreibungen können die Bezugsberechtigten keine Schuldverschreibungen beziehen. Es ist nur der Bezug von einer ganzen Schuldverschreibung oder einem ganzzahligen Vielfachen davon möglich. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats in Bezug auf Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses bei den Bezugsberechtigten ergeben würden, auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 31. August 2020 das Bezugsrecht aus- geschlossen. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Bezugspreis für jede auszugebende Schuldverschreibung auf 100 % des Nennbetrages und damit EUR 1.000,00 festgelegt (der „Be- zugspreis“ oder „Ausgabepreis“). Den Bezugsberechtigten wird über ihr Bezugsrecht hinaus ein Mehrbezugsrecht für diejenigen Schuldverschreibungen eingeräumt, für die Bezugsberechtigte das Bezugsrecht nicht ausgeübt haben („Mehrbezugsrechtsoption“). Die Bezugsberechtigten können die Mehrbezugsrechtsop- tion innerhalb der Bezugsfrist über ihre Depotbank bei der Abwicklungsstelle während der übli- chen Geschäftszeiten ausüben. Bezugserklärungen, die auf einen Mehrbezug gerichtet sind („Mehrbezugserklärungen“), sind nur gültig, wenn sie maximal auf die Zahl der angebotenen Schuldverschreibungen (d.h. 20.000 Stück) gerichtet sind und der gesamte von dem jeweiligen Aktionär zu zahlende Bezugspreis (einschließlich des Bezugspreises für die Anzahl von Schuld- verschreibungen, für welche die Mehrbezugsrechtsoption ausgeübt wurde) bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist bei der Abwicklungsstelle eingegangen ist. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Gesellschaft denjenigen Aktionären der Gesellschaft, die eine gültige Mehrbezugserklärung abgegeben haben, Schuldverschreibungen insoweit zuteilen, wie Bezugs- berechtigte ihre Bezugsrechte nicht ausgeübt haben und daher Schuldverschreibungen zur Verfü- gung stehen. Sollten Mehrbezugserklärungen für eine höhere Anzahl von Schuldverschreibungen abgegeben werden als noch verfügbar sind, werden die verbliebenen Schuldverschreibungen an- teilig im Verhältnis des jeweils angemeldeten Mehrbezugs zu dem insgesamt angemeldeten Mehrbezug zugeteilt. Im Übrigen werden das Zuteilungsvolumen und die Zuteilungskriterien vom Vorstand nach Abschluss der Platzierung nach freiem Ermessen festgelegt. Soweit keine Zuteilung von Schuldverschreibungen, für die die Mehrbezugsrechtsoption ausgeübt wurde, er- folgt, erhalten die entsprechenden Aktionäre überschüssig gezahlte Beträge ohne die Zahlung von Zinsen zurückerstattet. Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären dem/der jeweiligen Aktionär/in zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger der Bestand an Stückaktien in der XXXX XX000X00XX00 dem Depot bei seiner bzw. ihrer jeweiligen De- potbank nach Buchungsschluss am 510. Mai 2023 2021 (Record Date). Dieser Depotbestand bildet – auf Grundlage eines Zeitraums Zu diesem Zeitpunkt werden die den Aktionären zustehenden Bezugsrechte (WKN A3E5S3 / ISIN DE000A3E5S34) von zwei Handels- tagen ih- ren Stückaktien abgetrennt und den Aktionären über deren jeweilige Depotbank automatisch durch die Clearstream Banking AG, Eschborn, (die „Clearstream“) eingebucht. Vom 7. Mai 2021 an werden die Aktien der Gesellschaft „ex Bezugsrecht“ notiert. Die Bezugsrechte gel- ten als Bezugsrechtsnachweis für die depotmäßige Abwicklung von Aktienübertragungen – Schuldverschreibungen. Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank eine entspre- chende Weisung unter Verwendung des über die Aktionärsstellung amDepotbank zur Verfügung gestellten Bezugs- auftrags zu erteilen. Die Depotbanken werden gebeten, bis spätestens 25. Mai 2021, 12:00 Uhr,

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Samples: Bezugsangebot

Bezugsangebot. Die Bezugsberechtigten haben Nach § 4 Abs. 3 der Satzung der InCity Immobilien AG (die „Gesellschaft“) ist der Vorstand ermächtigt, das Recht, für jeweils 874 Aktien Grundkapital der Gesellschaft eine (1) Schuld- verschreibung im Nennbetrag in der Zeit bis zum 16. August 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 30.000.000 durch Ausgabe von EUR 1.000,00 zum Bezugspreis bis zu beziehen. Dies stellt – un- beschadet der Mehrbezugsrechtsoption – den Höchstbetrag darStück 30.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (das „Genehmigte Kapital 2016/I“). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionär einen An- spruch Aktionäre unter anderem auch für Spitzenbeträge, die in Folge des Bezugsverhältnisses entstehen, auszuschließen. Der Vorstand ist dabei auch ermächtigt zu bestimmen, dass die neuen Aktien gemäß § 186 Abs. 5 AktG von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 S. 1 oder § 53b Abs. 1 S. 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) tätigen Unternehmen (jeweils ein „Bezugsmittler“) mit der Verpflichtung übernommen werden sollen, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand kann dabei auch mit Zustimmung des Aufsichtsrats die auf etwaige Spitzenbeträge entfallenden Aktien sowie etwaige im Rahmen dieses Angebots hateines Bezugsangebots nicht bezogene Aktien (die „Freien Stücke“) durch Privatplatzierung und/oder ein öffentliches Angebot bestens, jedoch mindestens zum Bezugspreis unmittelbar oder über ein Kreditinstitut oder einen sonstigen mit der Abwicklung beauftragten Bezugsmittler verwerten. Dabei ist es auch möglich, mit Bezugsrechtsbeständen, die nicht durch 874 teilbar sind, die entsprechend abgerundete Anzahl an Schuldverschreibungen zu beziehen (z.B. für 2.000 Aktien 2 Schuldverschreibungen)Das Xxxxxxxxxx Xxxxxxx 0000/X wurde am 17. Ein Mindestbetrag August 2016 von der Hauptversammlung beschlossen und am 27. September 2016 im Hinblick auf die Ausübung des Bezugsrechts besteht nicht. Es können jedoch nur ganze Schuldverschreibun- gen bezogen werden. Die Plate & Cie. GmbH hat auf ihre Bezugsrechte teilweise verzichtet, um ein glattes Bezugsver- hältnis zu ermöglichen. Für sich aus dem individuellen Wertpapierbestand rechnerisch ergebende Bruchteile von Schuld- verschreibungen können die Bezugsberechtigten keine Schuldverschreibungen beziehen. Es ist nur der Bezug von einer ganzen Schuldverschreibung oder einem ganzzahligen Vielfachen davon möglichHandelsregister eingetragen. Der Vorstand hat am 19. Mai 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 18. Mai 2017 auf Grundlage des Genehmigten Kapitals 2016/I beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 60.000.000 um EUR 26.000.000 auf EUR 86.000.000 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von 26.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie (zusammen die „Neuen Aktien“) zu erhöhen (die „Kapitalerhöhung“) Die Neuen Aktien werden mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2016 ausgegeben. Das mittelbare Bezugsrecht wird den Aktionären der Gesellschaft in Bezug der Weise eingeräumt, dass sich die MAINFIRST BANK AG, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx („MAINFIRST BANK“) auf SpitzenbeträgeGrundlage eines Aktienübernahmevertrags mit der Gesellschaft vom 22. Mai 2017 zur Zeichnung und Übernahme der Neuen Aktien zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie mit der Maßgabe verpflichtet hat, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses bei Neuen Aktien den Bezugsberechtigten ergeben würdenAktionären der Gesellschaft innerhalb einer Bezugsfrist von mindestens zwei Wochen nach § 186 Abs. 5 AktG im Bezugsverhältnis von 30:13 zum Bezug anzubieten. Die Gesellschaft hat am 19. Mai 2017 mit dem Hauptaktionär der Gesellschaft, auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 31. August 2020 das Bezugsrecht aus- geschlossen. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Bezugspreis für jede auszugebende Schuldverschreibung auf 100 % des Nennbetrages und damit EUR 1.000,00 festgelegt Haron Holding AG, Wollerau, Schweiz (der „Be- zugspreis“ Hauptaktionär“) und der MAINFIRST BANK eine Backstop- Vereinbarung abgeschlossen. In der Backstop-Vereinbarung hat sich der Hauptaktionär verpflichtet, für die Durchführung der Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 26.000.000 einzustehen und eine entsprechende Anzahl an Neuen Aktien zu erwerben, sofern und soweit die Neuen Aktien nicht von den übrigen Aktionären der Gesellschaft bezogen oder nach Maßgabe der Backstop- Vereinbarung anderweitig platziert werden (die AusgabepreisPlatzierungszusage“). Den Bezugsberechtigten wird über ihr Bezugsrecht hinaus ein Mehrbezugsrecht für diejenigen Schuldverschreibungen eingeräumtDer Hauptaktionär hat sich in der Backstop-Vereinbarung verpflichtet, für die Bezugsberechtigte das Bezugsrecht nicht ausgeübt haben („Mehrbezugsrechtsoption“). Die Bezugsberechtigten können die Mehrbezugsrechtsop- tion einen Teil seiner Bezugsrechte zum Bezug von höchstens 10.000.000 Neuen Aktien an noch von der Gesellschaft zu benennende Neuinvestoren unentgeltlich abzutreten, und zur Erfüllung der Platzierungszusage innerhalb der Bezugsfrist über ihre Depotbank bei seine nach vorstehender Abtretung noch verbleibenden Bezugsrechte aus der Abwicklungsstelle während Kapitalerhöhung formwirksam durch Erklärung nach Maßgabe des Bezugsangebots auszuüben und die entsprechende Anzahl an Neuen Aktien von der übli- chen Geschäftszeiten ausübenMAINFIRST BANK zum Bezugspreis zu erwerben. BezugserklärungenDer Hauptaktionär hat sich zur Erfüllung der Platzierungszusage zudem verpflichtet, die auf einen Mehrbezug gerichtet sind („Mehrbezugserklärungen“), sind nur gültig, wenn sie maximal auf die Zahl der angebotenen Schuldverschreibungen (d.h. 20.000 Stück) gerichtet sind und der gesamte von dem jeweiligen Aktionär zu zahlende Bezugspreis (einschließlich des Bezugspreises für die Anzahl von Schuld- verschreibungen, für welche die Mehrbezugsrechtsoption ausgeübt wurde) bis spätestens zum sämtliche nach Ablauf der Bezugsfrist bei verbleibenden Freien Stücke von der Abwicklungsstelle eingegangen ist. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Gesellschaft denjenigen Aktionären der Gesellschaft, die eine gültige Mehrbezugserklärung abgegeben haben, Schuldverschreibungen insoweit zuteilen, wie Bezugs- berechtigte ihre Bezugsrechte nicht ausgeübt haben und daher Schuldverschreibungen zur Verfü- gung stehen. Sollten Mehrbezugserklärungen für eine höhere Anzahl von Schuldverschreibungen abgegeben werden als noch verfügbar sind, werden die verbliebenen Schuldverschreibungen an- teilig im Verhältnis des jeweils angemeldeten Mehrbezugs MAINFIRST BANK zum Bezugspreis zu dem insgesamt angemeldeten Mehrbezug zugeteilt. Im Übrigen werden das Zuteilungsvolumen und die Zuteilungskriterien vom Vorstand nach Abschluss der Platzierung nach freiem Ermessen festgelegt. Soweit keine Zuteilung von Schuldverschreibungen, für die die Mehrbezugsrechtsoption ausgeübt wurde, er- folgt, erhalten die entsprechenden Aktionäre überschüssig gezahlte Beträge ohne die Zahlung von Zinsen zurückerstattet. Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand in der XXXX XX000X00XX00 nach Buchungsschluss am 5. Mai 2023 (Record Date). Dieser Depotbestand bildet – auf Grundlage eines Zeitraums von zwei Handels- tagen für die depotmäßige Abwicklung von Aktienübertragungen – die Aktionärsstellung amerwerben.

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Samples: Bezugsangebot

Bezugsangebot. Der Wortlaut des zu veröffentlichenden Bezugsangebots wird voraussichtlich im Wesentlichen wie folgt lauten: Die Bezugsberechtigten haben das Rechtordentliche Hauptversammlung der WR Wohnraum AG vom 18. April 2023 hat beschlossen, für jeweils 874 Aktien den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft eine (1) Schuld- verschreibung das Grundkapital der Ge- sellschaft bis zum Ablauf von fünf Jahren, gerechnet ab dem Tag der Eintragung des genehmigten Kapitals im Nennbetrag Handelsregister, einmalig oder mehrmalig, ganz oder in Teilbeträgen um bis zu EUR 600.000,00, gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von EUR 1.000,00 zum Bezugspreis bis zu beziehen. Dies stellt – un- beschadet der Mehrbezugsrechtsoption – den Höchstbetrag dar600.000 neuen, auf den der Aktionär einen An- spruch im Rahmen dieses Angebots hatInhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023/I). Dabei Die entsprechende Satzungsänderung ist es auch möglicham 13. Juni 2023 in das Handelsregister des Amtsgerichts Kempten eingetragen worden. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit BezugsrechtsbeständenZustimmung des Aufsichtsrats die Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2023/I sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, einschließlich des Ausgabebetrages, festzulegen. Der Vorstand der Gesellschaft hat am 8. September 2023 mit Zustimmung vom 8. September 2023 beschlossen, die nicht Ermächtigung auszunutzen und das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 600.000,00 durch 874 teilbar sindAusgabe von bis zu 600.000 neuen, die entsprechend abgerundete Anzahl an Schuldverschreibungen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 gegen Bareinlagen zu beziehen erhöhen (z.B. für 2.000 Aktien 2 Schuldverschreibungen„Neue Aktien“). Ein Mindestbetrag im Hinblick Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2023 gewinnberechtigt. Die Ausgabe der Neuen Ak- tien erfolgt gegen Bareinlage zu einem Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Neuer Aktie. Der Gesamtaus- gabebetrag beläuft sich somit auf die Ausübung bis zu EUR 600.000,00. Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht gewährt. Entsprechend des Bezugsrechts besteht nicht. Es Bezugsverhältnisses können jedoch nur ganze Schuldverschreibun- gen für 7 (sieben) auf den Inhaber lautende alte Stückaktien 2 (2) Neue Aktie zum Bezugspreis von EUR 22,00 je Neuer Aktie bezogen werden. Die Plate & Cie. GmbH hat auf ihre Bezugsrechte teilweise verzichtet, um ein glattes Bezugsver- hältnis zu ermöglichen. Für sich aus dem individuellen Wertpapierbestand rechnerisch ergebende Bruchteile von Schuld- verschreibungen können die Bezugsberechtigten keine Schuldverschreibungen beziehen. Es ist nur der Bezug von einer ganzen Schuldverschreibung jeweils zwei Neuen Aktien oder einem ganzzahligen Vielfachen davon möglich. Der Vorstand Zur Herstellung eines glatten Bezugsverhältnisses hat ein Aktionär auf Bezugsrechte aus 50.000 Aktien verzichtet. Das Bezugsangebot wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats in Bezug auf Spitzenbeträgeeiner Privatplatzierung (letzteres unter Inanspruchnahme von Ausnahmen von der Prospektpflicht) kombiniert. Die bestehenden Aktionäre sind zudem berechtigt, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses bereits bei den Bezugsberechtigten ergeben würden, auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 31. August 2020 das Bezugsrecht aus- geschlossen. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Ausübung ihrer Bezugsrechte verbindli- che Kaufaufträge für weitere Neue Aktien zum Bezugspreis für jede auszugebende Schuldverschreibung auf 100 % des Nennbetrages und damit EUR 1.000,00 festgelegt abzugeben (der Be- zugspreis“ oder „AusgabepreisÜberbezug“). Den Bezugsberechtigten wird über Unsere Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht hinaus ein Mehrbezugsrecht für diejenigen Schuldverschreibungen eingeräumtauf die Neuen Aktien, für die Bezugsberechtigte das Bezugsrecht nicht ausgeübt haben einschließlich eines et- waigen Überbezugs, zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts in der Zeit vom 18. September 2023 (0:00 Uhr) bis zum 4. Oktober 2023 (24:00 Uhr) („MehrbezugsrechtsoptionBezugsfrist)) durch Einreichung des auf der Webseite der Emittentin (xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/00) zum Download unter der Rubrik Investor Relations (xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxx-xxxxxxxxx00) zur Verfügung ste- henden Zeichnungsscheins an die Geschäftsadresse der Emittentin, WR Wohnraum AG, Xxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx, auszuüben. Die Bezugsberechtigten können die Mehrbezugsrechtsop- tion innerhalb Der Zeichnungsschein ist vollständig auszufüllen, ordnungsgemäß zu unterzeichnen und der Bezugsfrist über ihre Depotbank Emittentin zusammen mit allen in dem Zeichnungsschein beschriebenen Anlagen spätestens bis zum Ende des Angebotszeitraums (entscheidend ist das Datum des Eingangs bei der Abwicklungsstelle während Emittentin) in zweifacher Ausfertigung im Original zuzusenden. Dem Zeichnungs- schein ist ein Nachweis über die Anzahl der übli- chen Geschäftszeiten ausüben. Bezugserklärungen, die auf einen Mehrbezug gerichtet sind („Mehrbezugserklärungen“), sind nur gültig, wenn sie maximal auf die Zahl der angebotenen Schuldverschreibungen (d.h. 20.000 Stück) gerichtet sind und der gesamte von dem jeweiligen Aktionär zu zahlende Zeichner gehaltenen Aktien beizufügen. Hierfür reicht als Nachweis ein Depotauszug in deutscher oder englischer Sprache aus. Der Nachweis muss sich auf den 18. September 2023 beziehen. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen ersatzlos. Der Bezugspreis (einschließlich des Bezugspreises für die Anzahl von Schuld- verschreibungen, für welche die Mehrbezugsrechtsoption ausgeübt wurde) ist bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist auf folgendes Konto zu zahlen: Kontoinhaber: WR Wohnraum AG IBAN: XX00000000000000000000 BIC: XXXXXXXX Verwendungszweck: „Kapitalerhöhung der WR Wohnraum AG 2023“ Entscheidend für die Einhaltung der Bezugsfrist ist jeweils der Eingang des Zeichnungsscheins sowie des Bezugspreises bei der Abwicklungsstelle eingegangen istEmittentin. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Gesellschaft denjenigen Aktionären der Gesellschaft, die eine gültige Mehrbezugserklärung abgegeben haben, Schuldverschreibungen insoweit zuteilen, wie Bezugs- berechtigte ihre Die Bezugsrechte werden nicht ausgeübt haben und daher Schuldverschreibungen zur Verfü- gung stehenverbrieft. Sollten Mehrbezugserklärungen für eine höhere Anzahl von Schuldverschreibungen abgegeben werden als noch verfügbar sind, werden die verbliebenen Schuldverschreibungen an- teilig im Verhältnis des jeweils angemeldeten Mehrbezugs zu dem insgesamt angemeldeten Mehrbezug zugeteilt. Im Übrigen werden das Zuteilungsvolumen und die Zuteilungskriterien vom Vorstand nach Abschluss der Platzierung nach freiem Ermessen festgelegt. Soweit keine Zuteilung von Schuldverschreibungen, für die die Mehrbezugsrechtsoption ausgeübt wurde, er- folgt, erhalten die entsprechenden Aktionäre überschüssig gezahlte Beträge ohne die Zahlung von Zinsen zurückerstattet. Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären zustehenden Nicht ausgeübte Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand in der XXXX XX000X00XX00 nach Buchungsschluss am 5. Mai 2023 (Record Date). Dieser Depotbestand bildet – auf Grundlage eines Zeitraums von zwei Handels- tagen für die depotmäßige Abwicklung von Aktienübertragungen – die Aktionärsstellung amverfallen entschädigungslos.

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Samples: Wertpapierprospekt