Bildung des Schiedsgerichts. (1) Das Schiedsgericht konstituiert sich ad hoc auf folgende Weise: Jede Vertragspartei bestellt ein Mitglied und diese beiden Mitglieder einigen sich auf einen Staatsangehörigen eines Drittstaates als Vorsitzenden. Die Mitglieder werden innerhalb von zwei (2) Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem eine Vertragspartei die andere Vertragspartei von ihrer Absicht in Kenntnis gesetzt hat, die Streitigkeit einem Schiedsgericht zu unterwerfen, bestellt. Der Vorsitzende ist innerhalb von weiteren zwei (2) Monaten zu bestellen. (2) Werden die in Absatz 1 festgelegten Fristen nicht eingehalten, kann jede Vertragspartei in Ermangelung einer relevanten Vereinbarung den Präsidenten des Internationalen Gerichtshofes ersuchen, die erforderlichen Ernennungen vorzunehmen. Besitzt der Präsident des Internationalen Gerichtshofes die Staatsangehörigkeit einer der beiden Vertragsparteien oder ist er aus einem anderen Grund verhindert, diese Funktion auszuüben, so ist der Vizepräsident oder im Falle seiner Verhinderung, das nächstdienstälteste Mitglied des Internationalen Gerichtshofes unter denselben Bedingungen zu ersuchen, die erforderlichen Ernennungen vorzunehmen. (3) Die Mitglieder eines Schiedsgerichts sind unabhängig und unparteiisch.
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Samples: Investment Protection Agreement, Investment Protection Agreement, Abkommen Über Die Förderung Und Den Schutz Von Investitionen
Bildung des Schiedsgerichts. (1) Das Schiedsgericht konstituiert sich ad hoc auf folgende Weise: Jede Vertragspartei bestellt ein Mitglied und diese beiden Mitglieder einigen sich auf einen Staatsangehörigen Xxxxxx- angehörigen eines Drittstaates als Vorsitzenden. Die Mitglieder werden innerhalb von zwei (2) Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem eine Vertragspartei die andere Vertragspartei von ihrer Absicht in Kenntnis gesetzt hat, die Streitigkeit einem Schiedsgericht zu unterwerfen, bestellt. Der Vorsitzende ist innerhalb von weiteren zwei (2) Monaten zu bestellen.
(2) Werden die in Absatz 1 festgelegten Fristen nicht eingehalten, kann jede Vertragspartei in Ermangelung einer relevanten Vereinbarung den Präsidenten des Internationalen Gerichtshofes ersuchen, die erforderlichen Ernennungen vorzunehmen. Besitzt der Präsident des Internationalen Gerichtshofes die Staatsangehörigkeit einer der beiden Vertragsparteien oder ist er aus einem anderen Grund verhindert, diese Funktion auszuüben, so ist der Vizepräsident oder im Falle seiner Verhinderung, das nächstdienstälteste nächst- dienstälteste Mitglied des Internationalen Gerichtshofes unter denselben Bedingungen zu ersuchen, die erforderlichen Ernennungen vorzunehmen.
(3) Die Mitglieder eines Schiedsgerichts sind unabhängig und unparteiisch.
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Samples: Abkommen Über Die Förderung Und Den Schutz Von Investitionen, Investment Protection Agreement
Bildung des Schiedsgerichts. (1) Das Schiedsgericht konstituiert sich ad hoc auf folgende Weise: Jede Vertragspartei bestellt ein Mitglied und diese beiden Mitglieder einigen sich auf einen Staatsangehörigen eines Drittstaates als Vorsitzenden. Die Mitglieder werden innerhalb von zwei (2) Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem eine Vertragspartei die andere Vertragspartei von ihrer Absicht in Kenntnis gesetzt hat, die Streitigkeit einem Schiedsgericht zu unterwerfen, bestellt. Der Vorsitzende ist innerhalb von weiteren zwei (2) Monaten zu bestellen.
(2) Werden die in Absatz 1 festgelegten Fristen nicht eingehalten, kann jede Vertragspartei in Ermangelung einer relevanten Vereinbarung den Präsidenten des Internationalen Gerichtshofes ersuchen, die erforderlichen Ernennungen vorzunehmen. Besitzt der Präsident des Internationalen Gerichtshofes die Staatsangehörigkeit einer der beiden Vertragsparteien oder ist er aus einem anderen Grund verhindert, diese Funktion auszuüben, so ist der Vizepräsident oder im Falle seiner Verhinderung, das nächstdienstälteste nächst dienstälteste Mitglied des Internationalen Gerichtshofes unter denselben Bedingungen zu ersuchen, die erforderlichen Ernennungen vorzunehmen.
(3) Die Mitglieder eines Schiedsgerichts sind unabhängig und unparteiisch.
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Samples: Investment Protection Agreement, Investment Protection Agreement
Bildung des Schiedsgerichts. (1) Das Schiedsgericht konstituiert sich ad hoc auf folgende Weise: Jede Vertragspartei bestellt ein Mitglied Mitglied, und diese beiden Mitglieder einigen sich auf einen Staatsangehörigen Staatsange- hörigen eines Drittstaates als Vorsitzenden. Die Mitglieder werden innerhalb von zwei (2) Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem eine Vertragspartei die andere Vertragspartei von ihrer Absicht in Kenntnis gesetzt ge- setzt hat, die Streitigkeit einem Schiedsgericht zu unterwerfen, bestellt. Der , der Vorsitzende ist innerhalb von weiteren zwei (2) Monaten ab dem Zeitpunkt der Ernennung der zwei (2) Mitglieder zu bestellen.
(2) Werden die in Absatz 1 festgelegten Fristen nicht eingehalten, kann jede Vertragspartei in Ermangelung Er- mangelung einer relevanten Vereinbarung den Präsidenten des Internationalen Gerichtshofes ersuchen, die erforderlichen Ernennungen vorzunehmen. Besitzt der Präsident des Internationalen Gerichtshofes die Staatsangehörigkeit einer der beiden Vertragsparteien oder ist er aus einem anderen Grund verhindert, diese Funktion auszuüben, so ist der Vizepräsident oder im Falle seiner Verhinderung, das nächstdienstälteste nächstdienstäl- teste Mitglied des Internationalen Gerichtshofes unter denselben Bedingungen zu ersuchen, die erforderlichen erforder- lichen Ernennungen vorzunehmen.
(3) Die Mitglieder eines Schiedsgerichts sind unabhängig und unparteiisch.
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Samples: Abkommen Über Die Förderung Und Den Gegenseitigen Schutz Von Investitionen
Bildung des Schiedsgerichts. (1) Das Schiedsgericht konstituiert sich ad hoc auf folgende Weise: Jede Vertragspartei bestellt ein Mitglied und diese beiden Mitglieder einigen sich auf einen Staatsangehörigen Xxxxxx- angehörigen eines Drittstaates als Vorsitzenden. Die Mitglieder werden sind innerhalb von zwei (2) Monaten ab dem ZeitpunktMonaten, zu dem nachdem die eine Vertragspartei die andere der anderen Vertragspartei von ihrer Absicht in Kenntnis gesetzt mitgeteilt hat, dass sie die Streitigkeit einem Schiedsgericht zu unterwerfenunterbreiten will, bestellt. Der der Vorsitzende ist innerhalb von weiteren zwei (2) weiteren Monaten zu bestellen.
(2) Werden die in Absatz 1 festgelegten Fristen nicht eingehalten, kann jede Vertragspartei in Ermangelung einer relevanten anderen diesbezüglichen Vereinbarung jede Vertragspartei den Präsidenten des Internationalen Gerichtshofes Gerichts- hofes ersuchen, die erforderlichen Ernennungen vorzunehmen. Besitzt der Präsident des Internationalen Gerichtshofes die Staatsangehörigkeit einer der beiden Vertragsparteien oder ist er aus einem anderen Grund verhindert, diese Funktion auszuüben, so ist der Vizepräsident oder im Falle seiner Verhinderung, Verhinderung das nächstdienstälteste Mitglied des Internationalen Gerichtshofes unter denselben Bedingungen Voraussetzungen zu ersuchen, die erforderlichen Ernennungen vorzunehmen.
(3) Die Mitglieder eines Schiedsgerichts sind unabhängig und unparteiisch.
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Samples: Abkommen Über Die Förderung Und Den Schutz Von Investitionen
Bildung des Schiedsgerichts. (1) Das Ein derartiges Schiedsgericht konstituiert sich ad hoc auf folgende Weise: Jede Vertragspartei bestellt ein Mitglied und diese beiden Mitglieder einigen sich auf einen Staatsangehörigen eines Drittstaates Dritt- xxxxxx als Vorsitzenden. Die Diese Mitglieder werden sind innerhalb von zwei (2) Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem die eine Vertragspartei die andere der anderen Vertragspartei von ihrer Absicht in Kenntnis gesetzt mitgeteilt hat, daß sie die Streitigkeit einem Schiedsgericht zu unterwerfenunterwerfen beabsichtigt, bestellt. Der Vorsitzende ist innerhalb von weiteren zwei (2) Monaten zu bestellen. Sein Vorsitzender wird innerhalb weiterer zwei Monate bestellt.
(2) Werden die in Absatz 1 festgelegten Fristen nicht eingehalten, kann jede Vertragspartei in Ermangelung einer relevanten anderen diesbezüglichen Vereinbarung jede Vertragspartei den Präsidenten des Internationalen Gerichtshofes Gerichts- hofs ersuchen, die erforderlichen Ernennungen vorzunehmen. Besitzt der Präsident des Internationalen Gerichtshofes Gerichtshofs die Staatsangehörigkeit einer der beiden Vertragsparteien oder ist er aus einem anderen Grund verhindertnicht in der Lage, diese Funktion auszuüben, so ist der Vizepräsident oder im Falle Fall seiner Verhinderung, Verhinderung das nächstdienstälteste Mitglied des Internationalen Gerichtshofes Gerichtshofs unter denselben Bedingungen den selben Voraus- setzungen zu ersuchen, die erforderlichen Ernennungen vorzunehmen.
(3) Die Mitglieder eines des Schiedsgerichts sind unabhängig und unparteiisch.
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Samples: Abkommen Über Die Förderung Und Den Schutz Von Investitionen
Bildung des Schiedsgerichts. (1) Das Schiedsgericht konstituiert sich ad hoc auf folgende Weise: Jede Vertragspartei bestellt ein Mitglied und diese beiden Mitglieder einigen sich auf einen Staatsangehörigen eines Drittstaates als Vorsitzenden. Die Mitglieder werden innerhalb von zwei (2) Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem eine Vertragspartei die andere Vertragspartei von ihrer Absicht in Kenntnis gesetzt hat, die Streitigkeit einem Schiedsgericht zu unterwerfen, bestellt. Der , der Vorsitzende ist innerhalb von weiteren zwei (2) Monaten zu bestellen.
(2) Werden die in Absatz 1 festgelegten Fristen nicht eingehalten, kann jede Vertragspartei in Ermangelung einer relevanten Vereinbarung den Präsidenten des Internationalen Gerichtshofes ersuchen, die erforderlichen Ernennungen vorzunehmen. Besitzt der Präsident des Internationalen Gerichtshofes die Staatsangehörigkeit einer der beiden Vertragsparteien oder ist er aus einem anderen Grund verhindert, diese Funktion auszuüben, so ist der Vizepräsident oder im Falle seiner Verhinderung, das nächstdienstälteste dem Dienstalter nach nächste Mitglied des Internationalen Gerichtshofes unter denselben Bedingungen zu ersuchen, die erforderlichen Ernennungen vorzunehmen.
(3) Die Mitglieder eines Schiedsgerichts sind unabhängig und unparteiisch.
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Bildung des Schiedsgerichts. (1) Das Schiedsgericht konstituiert sich ad hoc auf folgende Weise: Jede Vertragspartei bestellt ein Mitglied Mitglied, und diese beiden Mitglieder einigen sich auf einen Staatsangehörigen eines Drittstaates als Vorsitzenden. Die Mitglieder werden innerhalb von zwei (2) Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem eine Vertragspartei die andere Vertragspartei von ihrer Absicht in Kenntnis gesetzt hat, die Streitigkeit einem Schiedsgericht zu unterwerfen, bestellt. Der , der Vorsitzende ist innerhalb von weiteren zwei (2) Monaten zu bestellen.
(2) Werden die in Absatz 1 festgelegten Fristen nicht eingehalten, kann jede Vertragspartei in Ermangelung einer relevanten Vereinbarung den Präsidenten des Internationalen Gerichtshofes ersuchen, die erforderlichen Ernennungen vorzunehmen. Besitzt der Präsident des Internationalen Gerichtshofes die Staatsangehörigkeit einer der beiden Vertragsparteien oder ist er aus einem anderen Grund verhindert, diese Funktion auszuüben, so ist der Vizepräsident oder im Falle seiner Verhinderung, Verhinderung das nächstdienstälteste Mitglied des Internationalen Gerichtshofes unter denselben Bedingungen zu ersuchen, die erforderlichen Ernennungen vorzunehmen.
(3) Die Mitglieder eines Schiedsgerichts sind unabhängig und unparteiisch.
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Bildung des Schiedsgerichts. (1) . Das Schiedsgericht konstituiert sich ad hoc auf folgende Weise: Jede Vertragspartei bestellt ein Mitglied Mitglied, und diese beiden Mitglieder einigen sich auf einen Staatsangehörigen eines Drittstaates als Vorsitzenden. Die Mitglieder werden innerhalb von zwei (2) Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem eine Vertragspartei die andere Vertragspartei von ihrer Absicht in Kenntnis gesetzt hat, die Streitigkeit einem Schiedsgericht zu unterwerfen, bestellt. Der , der Vorsitzende ist innerhalb von weiteren zwei (2) Monaten zu bestellen.
(2) . Werden die in Absatz 1 festgelegten Fristen nicht eingehalten, kann jede Vertragspartei in Ermangelung einer relevanten Vereinbarung den Präsidenten des Internationalen Gerichtshofes ersuchen, die erforderlichen Ernennungen vorzunehmen. Besitzt der Präsident des Internationalen Gerichtshofes die Staatsangehörigkeit einer der beiden Vertragsparteien oder ist er aus einem anderen Grund verhindert, diese Funktion auszuüben, so ist der Vizepräsident oder im Falle seiner Verhinderung, Verhinderung das nächstdienstälteste Mitglied des Internationalen Gerichtshofes unter denselben Bedingungen zu ersuchen, die erforderlichen Ernennungen vorzunehmen.
(3) . Die Mitglieder eines Schiedsgerichts sind unabhängig und unparteiisch.
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Samples: Investment Protection Agreement
Bildung des Schiedsgerichts. (1) Das Ein derartiges Schiedsgericht konstituiert sich ad hoc auf folgende Weise: Jede Vertragspartei bestellt ein Mitglied und diese beiden Mitglieder einigen sich auf einen Staatsangehörigen eines Drittstaates Drittstaats als Vorsitzenden. Die Diese Mitglieder werden sind innerhalb von zwei (2) Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem die eine Vertragspartei die andere der anderen Vertragspartei von ihrer Absicht in Kenntnis gesetzt mitgeteilt hat, dass sie die Streitigkeit einem Schiedsgericht zu unterwerfenunterwerfen beabsichtigt, bestellt. Der Vorsitzende ist innerhalb von weiteren zwei (2) Monaten zu bestellen. Sein Vorsitzender wird innerhalb weiterer zwei Monate bestellt.
(2) Werden die in Absatz 1 festgelegten Fristen nicht eingehalten, kann jede Vertragspartei in Ermangelung einer relevanten anderen diesbezüglichen Vereinbarung jede Vertragspartei den Präsidenten des Internationalen Gerichtshofes Gerichtshofs ersuchen, die erforderlichen Ernennungen vorzunehmen. Besitzt der Präsident des Internationalen Gerichtshofes Gerichtshofs die Staatsangehörigkeit einer der beiden Vertragsparteien oder ist er aus einem anderen Grund verhindertnicht in der Lage, diese Funktion auszuüben, so ist der Vizepräsident oder im Falle Fall seiner Verhinderung, Verhinderung das nächstdienstälteste Mitglied des Internationalen Gerichtshofes Gerichtshofs unter denselben Bedingungen den selben Voraussetzungen zu ersuchen, die erforderlichen Ernennungen vorzunehmen.
(3) Die Mitglieder eines des Schiedsgerichts sind unabhängig und unparteiisch.
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