BILDUNG VON ANTEILSKLASSEN Musterklauseln

BILDUNG VON ANTEILSKLASSEN. Der AIFM kann für den AIF mehrere Anteilsklassen bilden. Es können Anteilsklassen gebildet werden, die sich hinsichtlich der Ertragsverwendung, des Ausgabeaufschlags, der Referenzwährung und des Einsatzes von Währungssicherungsgeschäften, der Verwaltungsvergütung, der Mindestanlagesumme bzw. einer Kombination dieser Merkmale von den bestehenden Anteilsklassen unterscheiden. Die Rechte der Anleger, die Anteile aus bestehenden Anteilsklassen erworben haben, bleiben davon jedoch unberührt. Die Anteilsklassen sowie die in Zusammenhang mit den Anteilen des AIF entstehenden Gebühren und Vergütungen sind in Anhang A „AIF im Überblick“ genannt.
BILDUNG VON ANTEILSKLASSEN. UND TEILFONDS