Billigung des Prospekts Musterklauseln

Billigung des Prospekts. Erklärungen der Emittentin:
Billigung des Prospekts. Der Prospekt wurde durch die CSSF als zuständiger Behörde gemäß der Prospektverordnung gebilligt. Die CSSF hat den Prospekt nur bezüglich der Standards der Vollständigkeit, Verständlichkeit und Ko- härenz gemäß der Prospektverordnung gebilligt. Die Billigung des Prospekts sollte nicht als eine Befür- wortung der Emittentin erachtet werden. Abschlussprüfer für die geprüfte Eröffnungsbilanz zum 14. Mai 2019 ist die FACT GmbH Wirtschafts- prüfungsgesellschaft, Xxxxxxx-Xxxxxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxx. Der Abschlussprüfer ist Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer Berlin. Die Aufnahme des Bestätigungsvermerkes über die Prüfung der Eröffnungsbilanz in den vorliegenden Wertpapierprospekt findet die Zustimmung des Abschlussprüfers. Von dem Abschlussprüfer der Emittentin wurden mit Ausnahme der Eröffnungsbilanz keine Informatio- nen in diesem Prospekt geprüft.
Billigung des Prospekts. Die Emittentin erklärt, dass
Billigung des Prospekts a) Der Prospekt wurde durch die BaFin als zuständiger Behörde gemäß der Prospektverordnung gebilligt.