Bonitätsauskünfte und Adressermittlung Musterklauseln

Bonitätsauskünfte und Adressermittlung. Bei Vertragsabschluss erheben wir über Auskunfteien Daten über Ihre Bonität und ggf. eine neue Anschrift, wenn Schreiben an Sie nicht zugestellt werden können. Bei den Auskünften über bonitätsrelevante Merkmale kann es sich um harte Negativmerkmale (In- solvenz, eidesstattliche Versicherung, Haftandrohung), weiche Negativmerkmale über ein nicht vertragsgemäßes Verhalten von Ihnen (z. B. Nichtzahlung von Forderungen) sowie um Wahrscheinlichkeitswerte zur Beurteilung des Kreditrisikos (sog. Scoring) handeln. Für das Scoring greifen wir auf die Datenbestände - der XXXXXXXXX Xxxxxxx XxxX (Xxxxxxx Xxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx) - der Creditreform Hannover-Celle Bissel & Kruschel KG (Xxxx-Xxxxxxx-Allee 26, 30173 Hannover) - der IHD Gesellschaft für Kredit- und Forderungsmanagement mbH (Augustinusstraße 11 b, 50226 Frechen) - der Schufa Holding AG (Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden) zurück und nutzen auch Anschriftendaten. Informationen zum Scoring erhalten Sie unter www. xxxxxxxxxxx.xx/xxxxx. Die Daten der Auskunfteien zur Bonität nutzen wir zur Prüfung der Kreditwürdigkeit, um das Risiko zu reduzieren, dass Sie Rechnungen nicht bezahlen. Auf Basis dieser Daten können wir Ihren Auftrag ablehnen. Die Auskunfteien speichern Daten, die Sie beispielsweise von Banken oder Unternehmen erhalten. Zu diesen Daten zählen Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und Informationen zum Zahlungsverhalten. Voraussetzung: Die Vertragspartner der Auskunfteien haben ein berechtigtes Interesse daran, dass die Daten übermittelt werden, wie z. B. ein geplantes Vertragsverhältnis. Informationen zu den von Ihnen gespeicherten Daten erhalten Sie direkt von den Auskunfteien. Wir nutzen Ihre Daten auch, um - rechtliche Ansprüche geltend zu machen und zur Verteidigung bei rechtlichen Streitig- keiten - Straftaten aufzuklären oder zu verhindern (z. X. Xxxxxxxxxxxxxx). Als Unternehmen unterliegen wir diversen gesetzlichen Verpflichtungen (z. B. Messstellen- betriebsgesetz, Steuergesetze, Handelsgesetzbuch), die eine Verarbeitung Ihrer Daten zur Gesetzeserfüllung erforderlich machen.

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  • Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.