Bonuspunkte Musterklauseln

Bonuspunkte. (1) 1Die Zusatzversorgungseinrichtung stellt jährlich bis zum Jahresende für das vorangegangene Geschäftsjahr fest, in welchem Umfang aus verbleibenden Über- schüssen (Absatz 2) Bonuspunkte (§ 8 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c) vergeben werden können. 2Bonuspunkte nach Satz 1 kommen in Betracht für die am Ende des lau- fenden Geschäftsjahres Pflichtversicherten sowie für die zum gleichen Zeitpunkt bei- tragsfrei Versicherten, die eine Wartezeit von 120 Umlage-/Beitragsmonaten erfüllt haben. 3Über die Vergabe von Bonuspunkten entscheidet das zuständige Gremium der Zusatzversorgungseinrichtung auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars der Zusatzversorgungseinrichtung. 4Grundlage für die Feststellung und Entscheidung ist eine auf anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen (Anlage 4) beru- hende und durch den Verantwortlichen Aktuar erstellte fiktive versicherungstechni- sche Bilanz für die Verpflichtungen gegenüber den Pflichtversicherten und den bei- tragsfrei Versicherten mit erfüllter Wartezeit von 120 Um-lage-/Beitragsmonaten. 5Soweit eine Kapitaldeckung vorhanden ist, werden dabei die tatsächlich erzielten Kapitalerträge veranschlagt. 6Soweit keine Kapitaldeckung vorhanden ist, wird die durchschnittliche laufende Verzinsung der zehn nach der Bilanzsumme größten Pensionskassen gemäß dem zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Bilanz nach Satz 4 jeweils aktuellen Geschäftsbericht des Bundesaufsichtsamtes für das Versiche- rungswesen bzw. der Nachfolgebehörde zugrunde gelegt. 7Beschäftigte, deren Ar- beitsverhältnis in Folge von Witterungseinflüssen oder wegen anderer Naturereig- nisse nach besonderen tarifvertraglichen Vorschriften geendet hat und die bei Wie- deraufnahme der Arbeit Anspruch auf Wiedereinstellung haben, sowie Saisonbe- schäftigte, die bei Beginn der nächsten Saison voraussichtlich wieder eingestellt werden, gelten als Pflichtversicherte im Sinne des Satzes 2.
Bonuspunkte. 1. Die Bonuspunkte werden in Abhängigkeit vom Gesamtwert der Reiseleistung bzw. dem Gesamtumsatz Ihres Einkaufs reisenaher Leistungen und Produkte berechnet. Wie viele Punkte pro umgesetzten Euro Warenwert gutgeschrieben werden ist abhängig von Art der Reise und Mitgliedschaft (siehe Ziffer II.) Ein Bonuspunkt entspricht einem Gegenwert von 0,01 Euro. Bei Buchung einer Pauschalreise im Wert von 1.500,00 € erhalten Sie als „SILVER“-Kunde für jeden Euro Warenwert 8 Bonuspunkte gutgeschrieben (in Summe 12.000 Bonuspunkte). Dies entspricht einem Gegenwert von 120,00 Euro. Zahlen Sie die Reise zudem mit Ihrer German TravelCard Kreditkarte erhalten Sie zusätzlich 0,3 Punkte für jeden Euro Warenwert (450 Punkte = 4,50 Euro) als Bonuspunkte gutgeschrieben. Insgesamt beträgt Ihre geldwerte Gutschrift 124,50 Euro.
Bonuspunkte. Zu den Versorgungspunkten, die man in einem Jahr aufgrund der Bei- träge durch den Arbeitgeber erwirbt, kann es noch zusätzliche Punkte (sog. Bonuspunkte) geben. Wenn die Zusatzversorgungskasse durch ihre Geldanlage höhere Zinsen erwirtschaften kann, als mit dem Punktemo- dell zugesagt sind (3,25 %/5,25 %), entstehen Überschüsse. Diese wer- den nach Ablauf eines Jahres festgestellt. Aus den Überschüssen werden die Verwaltungskosten finanziert, sowie die sozialen Komponenten (siehe Teil A 5.5). Zudem müssen Rückstellungen gebildet werden. Sind danach noch weitere Überschüsse vorhanden, so können diese verteilt werden. Die Verteilung erfolgt auf alle Versicherten, die am 31. Dezember des Vor- jahres in der Zusatzversorgung angemeldet waren, entsprechend der Höhe ihres Punktekontos. So erhalten Versicherte umso mehr Anteile von den Überschüssen, je mehr Versorgungspunkte sie bereits auf ihrem Ver- sorgungskonto angesammelt haben. Durch die angewendete Verzinsung von 3,25 % in der Ansparphase und 5,25 % in der Rentenphase ist bereits ein Zinssatz von durchschnittlich 4 % unterstellt, so dass die jährlichen Beiträge und die daraus resultieren- den Anwartschaften bereits mit diesem durchschnittlichen Zinssatz errechnet wurden.
Bonuspunkte. 8An den ggf. nach Zuteilung von Bewertungsreserven verbleibenden Überschüssen im Sinne von Abschnitt F werden die Versicherten durch zusätzliche Bonuspunkte nach Maßgabe des Satzes 12 beteiligt; Versorgungspunkte, die bereits Grundlage einer Rentenleistung sind, bleiben hierbei unberücksichtigt. 9Für die Zuteilung der Bonuspunkte kommen alle am Ende des laufenden Geschäftsjahres Versicherten (auch bei beitragsfrei gestellter Versicherung) in Betracht. 10Diese Überschüsse werden im Rahmen der versicherungstechnischen Bilanz jährlich bis zum Jahresende für das vorangegangene Wirtschaftsjahr festgestellt und zugeteilt. 11Bevor eine Zuteilung von Bonuspunkten erfolgen kann, sind anfallende Überschüsse zunächst für eine Erhöhung des Faktors gemäß D. 6. bis auf 1,0 zu verwenden. 12Über die Beteiligung an den Bewertungsreserven und die Zuteilung der Bonuspunkte sowie eine evtl. Erhöhung des Faktors gemäß D.6. entscheidet der Verwaltungsausschuss auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars. 13Bei der Zuteilung von Bonuspunkten bzw. der Erhöhung des Faktors gemäß D.6. sind die unterschiedlichen in den Altersfaktoren enthaltenen garantierten Verzinsungen nach einem im Technischen Geschäftsplan festgelegten verursachungsgerechten Verfahren zu berücksichtigen.
Bonuspunkte. 2/2021, Stand 18.11.2021 Bei mit TroCard-Zeichen ausgewiesenen Einzelhandels- und Dienstleistungsunter- nehmen (im Folgenden „Teilnehmer“ genannt) kann der Karteninhaber im Rahmen seines Einkaufs oder nach der Inanspruchnahme einer Dienstleistung Bonuspunkte sammeln. Diese Bonuspunkte ergeben einen monetären Wert, den die Stadtwerke Troisdorf GmbH im TroCard System erfasst. Die gesammelten Punkte werden immer zum Monatsanfang in ein Guthaben umgewandelt. Das Guthaben kann auf Wunsch des Kunden vollständig oder nur teilweise eingelöst werden. Es werden immer zu- erst die jeweils ältesten Bonuspunkte eingelöst. Alternativ kann die Stadtwerke Troisdorf GmbH Sachprämien zur Verfügung stellen. Bei den vorgenannten Zuwen- dungen handelt es sich um freiwillige Leistungen der Stadtwerke Troisdorf GmbH. Einen Anspruch auf Einlösung der Bonuspunkte oder Gewährung einer Sachprämie hat der Kunde durch die Teilnahme am System nicht. Die Stadtwerke Troisdorf GmbH wird vor dem Hintergrund des Erfolgs des Systems regelmäßig über eine Ausschüttung der gesammelten Beträge oder die Gewährung von Prämien entschei- den. Eine Auszahlung des Guthabens erfolgt bei Beendigung des TroCard-Vertrages, in Sonderfällen oder im Todesfall. Der aktuelle Bestand an Bonuspunkten für die TroCard kann bei allen TroCard-Part- nern abgefragt werden, die über ein Händler-Smartphone mit der TroCard-App verfü- gen. Darüber hinaus kann der aktuelle Punkte-/Guthabenstand jederzeit in der Stadtwerke Troisdorf eigenen App, am zentralen Service-Point der Stadtwerke Trois- dorf GmbH, oder nach vorheriger Registrierung über das Online-Portal xxx.xxxxxxx.xx eingesehen werden. Der Verlust oder die Beschädigung der Karte ist der Stadtwerke Troisdorf GmbH un- verzüglich zu melden. Gegen eine Schutzgebühr von 5,00 € kann eine Ersatzkarte be- antragt werden. Das Guthaben wird auf die Ersatzkarte übertragen. Die gesammelten Guthaben der Kunden verfallen drei Jahre nach Gutschrift auf der Karte. Die TroCard hat neben der hier aufgeführten Funktion für das Sammeln von Punkten auch eine Ausweisfunktion. Bei einigen Partnern wird gegen Vorlage der TroCard ein Direktrabatt gewährt, eine Gutschrift auf die Karte erfolgt in diesem Fall nicht. Eine Liste der unterschiedlichen TroCard-Partner finden Sie in der inTro, in der Stadtwerke App und unter xxx.xxxxxxx.xx. Die Stadtwerke Troisdorf GmbH behält sich das Recht vor, das Kundenkartensystem jederzeit einzustellen oder zu ersetzen. Die Beendigung und der Ersatz des Sys...
Bonuspunkte. 8An den verbleibenden Überschüssen werden die Versicherten durch zusätzliche Bonuspunkte nach Maßgabe des Satzes 11 beteiligt; Versorgungspunkte, die bereits Grundlage einer Rentenleistung sind, bleiben hierbei unberück- sichtigt. 9Für die Zuteilung der Bonuspunkte kommen alle am Ende des laufenden Geschäftsjahres Versicherten (auch bei bei- tragsfrei gestellter Versicherung) in Betracht. 10Diese Überschüsse werden im Rahmen der versicherungstechnischen Bilanz jährlich bis zum Jahresende für das vorangegangene Wirtschaftsjahr festgestellt und zugeteilt. 11Über die Beteiligung an den Bewertungsreserven und die Zuteilung der Bonuspunkte entscheidet der Verwaltungs- ausschuss auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

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