Zahlung des Reisepreises Musterklauseln

Zahlung des Reisepreises. 2.1 Sämtliche Zahlungen (Anzahlung bzw. Restzahlung) des Reisenden sind nur nach Aushändigung des Sicherungsscheines unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen zu leisten. 2.2 Nach Abschluss des Reisevertrages ist innerhalb von 10 Tagen ein Anzahlungsbetrag in Höhe von 25% des Reisepreises für Busreisen sowie 30% des Reisepreises für Flugreisen, mindestens 26 € höchstens jedoch 256 € pro Reiseteilnehmer zu leisten. Die Anzahlung von 25% und 30% resultiert aus der besonderen Pauschalreiseform einer Jugendreise. Neben den touristischen Leistungen wird ein Betreuungskonzept gewährleistet, durch das Vorlaufkosten für die Ausbildung qualifizierter Reiseleiter entstehen. Desweiteren werden je nach Reiseart gegenüber der Leistungsträger Anzahlungssummen für Frühbucherraten getätigt, die die vom Kunden geleisteten Anzahlungen mitunter übersteigen. Der Restbetrag ist unaufgefordert bis spätestens 5 Wochen, bei Städtereisen 2 Wochen, vor Reisebeginn zu zahlen. Die Kosten für Reiseversicherungen werden in voller Höhe mit der Anzahlung fällig. Da der Versicherungsschutz mit Abschluss beginnt, ist die Versicherung nicht stornierbar. Die Reiseversicherung ist personenbezogen und kann im Falle einer Umbuchung nicht auf eine andere Person übertragen werden. Die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Stornierung ergeben sich aus der Bestätigung. Die Gebühren im Falle einer Stornierung (vgl. Ziffer 5.1), Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren (vgl. Ziffer 6.1) sowie Gebühren für individuelle Reisegestaltung und Mahnkosten werden jeweils sofort fällig. Werden Zahlungen trotz Fälligkeit nicht geleistet, behält sich der Veranstalter vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale in Höhe von 15 Euro zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener Kosten bleibt unbenommen. 2.3 Wird die Anzahlung oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfristen geleistet, ist FUN-Reisen nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, die Reise mit den unter Ziffer 5.1 aufgeführten Rücktrittskosten zu stornieren und dem Kunden in Rechnung zu stellen. 2.4 Es besteht ohne vollständige Bezahlung des Gesamtpreises entsprechend den vereinbarten Fälligkeiten kein Anspruch des Kunden auf Erbringung der vertraglichen Leistungen und/oder die Übergabe der Reiseunterlagen. 2.5 Vertragsabschlüsse innerhalb von 5 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen. 2....
Zahlung des Reisepreises. 2.1 Bei Vertragsabschluss ist gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung auf den Reisepreis zu leisten. Sie beträgt 25 % des Reisepreises bzw. bei Ferienwohnungen 25 % je Wohneinheit und ergibt sich im Übrigen aus Ihrer Reisebestätigung. Eintrittskarten für sportliche oder kulturelle Veranstaltungen, insbesondere Theater-, Opern- und Musicalkarten, einschließlich etwaiger Vorverkaufs- oder Systemgebühren sind mit Reservierung, spätestens jedoch mit Ausstellung sofort zur Zahlung fällig. Sie sind bei Nichtinanspruchnahme grundsätzlich nicht rück- erstattbar. 2.2 Der restliche Reisepreis wird fällig und zahlbar, wenn feststeht, dass die Reise wie in der Reisebestätigung ausgewiesen durchgeführt wird und die Reiseunterlagen zur Abholung in Ihrem Reisebüro bereitliegen. Sollten die Reiseunterlagen Ihnen vereinbarungsgemäß zugesandt werden, muss zuvor der Gesamtreisepreis bezahlt oder dessen Bezahlung in geeigneter Weise sichergestellt sein. 2.3 Für den Fall, dass nach Art und Umfang der Reiseleistung von den Leistungsträgern zur Sicherung der Reiseleistung Akontozahlungen eingefordert werden, sind wir berechtigt, diese zu verauslagenden Beträge auch vor Fälligkeit des Restpreises im Wege des Aufwendungsersatzes gegen Aushändigung des Sicherungsscheins von Ihnen einzufordern. 2.4 Sofern der Reisepreis bis zum Reiseeintritt entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten trotz angemessener Fristsetzung nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dieses, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 323 BGB vom Reisevertrag zurückzutreten und eine Entschädigung (§ 325 BGB) in Höhe der pauschalierten Ersatzansprüche entsprechend Ziffer 7.2 zu verlangen, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt, der Sie zu einer Kündigung berechtigen würde. 2.5 Kosten für Nebenleistungen, wie die Besorgung von Visa etc. sind, soweit nicht im Katalog vermerkt, nicht im Reisepreis enthalten. 2.6 Die Kosten für eine über uns abgeschlossene Versicherung werden zusammen mit der Anzahlung fällig.
Zahlung des Reisepreises. 3.1 WICM und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Reisenden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines der Reisepreis 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern in der Buchungsbestätigung / Rechnung keine andere Vereinbarung getroffen ist. Bei Buchungen kürzer als 4 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. Für vermittelte Eintrittskarten die mit Vertragsschluss durch den Reisenden bestellt wurden ist der gesamte Kartenpreis sofort fällig. 3.2 Abweichend von den Regelungen in Ziffer 3.1 entfällt die Übergabe eines Sicherungsscheins als Voraussetzung für die Zahlungsfälligkeit, wenn das Pauschalangebot keine Beförderung zum Ort der Erbringung der Pauschale Reiseleistungen und/oder zurück enthält und abweichend von Ziffer 3.1 vereinbart und in der Reisebestätigung vermerkt ist, dass der gesamte Reisepreis ohne vorherige Anzahlung nach Beendigung der Pauschalreise zum Aufenthaltsende zahlungsfällig ist. 3.3 Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl WICM zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, so ist WICM berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4 zu belasten.
Zahlung des Reisepreises. Unmittelbar nach Vertragsabschluss und unmittelbar nach Verstreichen der Widerspruchsfrist hinsichtlich dieser Reise- bedingungen ist eine Anzahlung in Höhe von 30,- € pro Per- son auf das in der Teilnahmebestätigung benannte Konto ein- zuzahlen. Der Restbetrag des Freizeitpreises ist vier Wochen vor Be- ginn der Freizeit zu zahlen.
Zahlung des Reisepreises. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne des § 651k III BGB eine Zahlung in Höhe von 100 % des Teilnahmebeitrages zur bis 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Siche- rungsschein übergeben ist und unser Rücktrittsrecht aus dem in Ziffer 7a) genannten Grund nicht mehr aus- geübt werden kann.
Zahlung des Reisepreises. Bei Buchung erhält der Kunde nach Vertragsabschluss mit der Buchungsbestä- tigung eine Anzahlungsrechnung in Höhe von 20% des Kurspreises zuzüglich der Bearbeitungsgebühr sowie, falls gebucht, der Reiserücktrittskostenversicherung. Die Anzahlungsrechnung ist 14 Tage nach Buchungsdatum fällig. Die 2. Rechnung ist in allen Fällen bis 45 Tage nach der Buchung fällig und beträgt 20% des Kurspreises. Die 3. und letzte Rechnung über den Restbetrag ist bis 60 Tage vor Ausreise fällig. Für verspätete Zahlungen behält sich EF das Recht vor, eine Mahngebühr in Höhe von €90 in Rechnung zu stellen. Die Zahlung des Kurspreises ist mit Kreditkarte (MasterCard oder Visa) oder Banküberweis- ung (siehe Rechnung) an den Reiseverans- talter möglich. Eine Zahlung in Form von Bargeld ist nicht möglich.
Zahlung des Reisepreises. 2.1. Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung auf den Reisepreis von 10% des Reisepreises, höchstens jedoch € 255,65,- pro Reiseteilnehmer zu leisten. 2.2. Der Restbetrag ist spätestens 2 Wochen vor Reiseantritt zu zahlen. 2.3. Sollten Sie den Restbetrag nicht rechtzeitig zahlen, so bitten wir um Verständnis, dass wir Ihnen die so notwendig werdenden Mahnungen mit einer Pauschale von € 2, 56,- pro Mahnung in Rechnung stellen.
Zahlung des Reisepreises. 1. Der allgemeine Reisepreis gilt für alle Teilnehmer. Die ehrenamtlichen Betreuer haben einen vergünstigten Reisepreis. 2. Der Reisepreis wird vor dem Sommerlager zum 01. April per SEPA-Lastschrift von ihrem Konto abgebucht. 3. Bei Nichtantritt der Reise (bzw. vorzeitiger Abreise durch zum Beispiel Krankheit) ist der volle Reisepreis zu zahlen. 4. Der Reisepreis steht in Abhängig von der Förderung durch öffentliche Mittel. Wir behalten uns vor, bei Streichung oder Kürzungen dieser Mittel, den Reisepreis, zur Deckung der in der Freizeit angefallenen Kosten, nachträglich auf die TeilnehmerInnen umzulegen.
Zahlung des Reisepreises. Bei Zugang der Buchungsbestutigung ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises sowie die Kosten fur Zusatzleistungen (wie Flugbuchungen, Zusatznuchte usw.) fullig, der Restbetrag mit Zugang der Rechnung fruhestens 20 Tage vor Reiseantritt, damit Zug um Zug der Versand der Reiseunterlagen erfolgen kann. Bei nachtruglicher Buchung von Zusatzleistungen sind diese sofort fullig. Werden fullige Zahlungen nicht oder nicht vollstundig geleistet und erfolgt die Zahlung auch innerhalb der in einer Mahnung gesetzten Frist nicht, können wir vom Vertrag zurucktreten und eine Stornoentschudigung nach Punkt 11 geltend machen.
Zahlung des Reisepreises. Bei Vertragsschluss ist keine Anzahlung zu leisten. Zahlungsmodalitäten werden Ihnen in einem Informationsbrief nach Anmeldeschluss mitgeteilt.