Zahlung des Reisepreises Musterklauseln

Zahlung des Reisepreises. 2.1 Sämtliche Zahlungen (Anzahlung bzw. Restzahlung) des Reisenden sind nur nach Aushändigung des Sicherungsscheines unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen zu leisten.
Zahlung des Reisepreises. EF (wie unter Punkt 19 als „Veranstalter“ definiert) gewährleistet, dass ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht. Nach Vertragsabschluss erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung den Sicherungsschein und eine Anzahlungsrechnung. Zahlungen müssen erst dann geleistet werden, wenn der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Die Höhe der Anzahlung beträgt 20% des Kurspreises zuzüglich der Anmeldegebühr in Höhe von €155 und ggf. zuzüglich der Prämie der Reiserücktrittsversicherung und ist 14 Tage nach dem Buchungsdatum fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Kursbeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist. Die Reiseunterlagen (Adresse der Unterkunft, ggf. Flugticket etc.) werden Ihnen rechtzeitig vor Reisebeginn zugesandt. Die Zahlung des Kurspreises ist mit Kreditkarte (MasterCard oder Visa für die Zahlung der Anzahlungsrechnung) oder Überweisung direkt an den Reiseveranstalter möglich. Eine Zahlung in Form von Bargeld ist nicht möglich. Gegebenenfalls kann Ihr Kreditinstitut zusätzliche Gebühren erheben. Für verspätete Zahlungen behält sich EF das Recht vor, eine Verzugsgebühr von €100 zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen. Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl EF zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist EF berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Xxxxxx 4 zu belasten. Werden durch Werbeaktionen niedrigerer Preise angeboten, als im Prospekten angegeben oder Rabatte gewährt, stehen diese Preise unter der auflösenden Bedingung, dass Zahlungen entsprechend der Fälligkeit geleistet werden und keine Umbuchungen vorgenommen werden, die den Reisepreis reduzieren. Sollte eine Zahlung nicht rechtzeitig erfolgen oder ein Kurs umgebucht werden, wodurch der Reispreis reduziert wird, gilt wieder der Preis des Prospekts ohne Reduzierung.
Zahlung des Reisepreises. Sämtliche Zahlungen auf den Reisepreis sind nur nach Erhalt der Reisebe - stätigung und des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 r Abs. 4 BGB auf folgendes Konto zu leisten: Hamburger Sparkasse / HASPA – Xxxxxx Xxxxx – IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 – SWIFT/BIC XXXXXXXXXXX. Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines ist bei Pauschal- reisen innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reise- preises zu leisten. Bei Expeditionskreuzfahrten ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Durchführung der Reise feststeht und sie nicht mehr aus den in Ziffer 7 genannten Gründen abgesagt wer- den kann. Abweichende Zahlungsbedingungen werden Ihnen vor Buchung mitgeteilt. Maßgeblich ist der Eingang der Zahlung bei AKIS. In der Regel werden von AKIS keine Zahlungserinnerungen für die Restzahlung ver- sandt, bitte überweisen Sie daher den Restzahlungsbetrag unaufgefordert. Gehen auf den Reisepreis fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemesse- ner Fristsetzung zur Zahlung nicht ein, ist AKIS berechtigt, vom Vertrag zu- rückzutreten und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann AKIS den Xxxxxx mit Rücktrittskosten belasten, die sich an nachstehender Ziffer 6d orientieren, vorausgesetzt, der Kunde hatte nicht selbst ein Recht zur Zah- lungsverweigerung. Rücktrittsentschädigungen im Fall einer Stornierung (x. Xxxxxx 6d) oder Umbuchungsentgelte (siehe Ziffer 6f) sind jeweils sofort nach Rechnungstellung zur Zahlung fällig. Versicherungsprämien sind mit der Anzahlung fällig.
Zahlung des Reisepreises. Bei Zugang der Buchungsbestutigung ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises sowie die Kosten fur Zusatzleistungen (wie Flugbuchungen, Zusatznuchte usw.) fullig, der Restbetrag mit Zugang der Rechnung fruhestens 20 Tage vor Reiseantritt, damit Zug um Zug der Versand der Reiseunterlagen erfolgen kann. Bei nachtruglicher Buchung von Zusatzleistungen sind diese sofort fullig. Werden fullige Zahlungen nicht oder nicht vollstundig geleistet und erfolgt die Zahlung auch innerhalb der in einer Mahnung gesetzten Frist nicht, können wir vom Vertrag zurucktreten und eine Stornoentschudigung nach Punkt 11 geltend machen.
Zahlung des Reisepreises. 2.1 Mit der Anmeldung ist eine je nach Maßnahme individuelle An-zahlung (siehe Einzelausschreibung) pro Reiseteilnehmer zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Nichtbezahlung der Anzahlung bewirkt keine Aufhebung des Reisevertrages.
Zahlung des Reisepreises. 2.1 Bei Vertragsabschluss ist gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung auf den Reisepreis zu leisten. Sie beträgt 25 % des Reisepreises bzw. bei Ferienwohnungen 25 % je Wohneinheit und ergibt sich im Übrigen aus Ihrer Reisebestätigung. Eintrittskarten für sportliche oder kulturelle Veranstaltungen, insbesondere Theater-, Opern- und Musicalkarten, einschließlich etwaiger Vorverkaufs- oder Systemgebühren sind mit Reservierung, spätestens jedoch mit Ausstellung sofort zur Zahlung fällig. Sie sind bei Nichtinanspruchnahme grundsätzlich nicht rück- erstattbar.
Zahlung des Reisepreises. Unmittelbar nach Vertragsabschluss und unmittelbar nach Verstreichen der Widerspruchsfrist hinsichtlich dieser Reise- bedingungen ist eine Anzahlung in Höhe von 30,- € pro Per- son auf das in der Teilnahmebestätigung benannte Konto ein- zuzahlen. Der Restbetrag des Freizeitpreises ist vier Wochen vor Be- ginn der Freizeit zu zahlen.
Zahlung des Reisepreises. 1) Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gefordert und angenommen werden, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Reisenden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Mit Erhalt der Reisebestätigung und des Reisepreissicherungsscheins im Sinne von § 651r Abs. 4 BGB und Artikel 252 EGBGB ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe von maximal 20 % pro Reiseteilnehmer zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
Zahlung des Reisepreises. Bei Buchung erhält der Kunde nach Vertragsabschluss mit der Buchungsbestä- tigung eine Anzahlungsrechnung in Höhe von 20% des Kurspreises zuzüglich der Bearbeitungsgebühr sowie, falls gebucht, der Reiserücktrittskostenversicherung. Die Anzahlungsrechnung ist 14 Tage nach Buchungsdatum fällig. Die 2. Rechnung ist in allen Fällen bis 45 Tage nach der Buchung fällig und beträgt 20% des Kurspreises. Die 3. und letzte Rechnung über den Restbetrag ist bis 60 Tage vor Ausreise fällig. Für verspätete Zahlungen behält sich EF das Recht vor, eine Mahngebühr in Höhe von €90 in Rechnung zu stellen. Die Zahlung des Kurspreises ist mit Kreditkarte (MasterCard oder Visa) oder Banküberweis- ung (siehe Rechnung) an den Reiseverans- talter möglich. Eine Zahlung in Form von Bargeld ist nicht möglich.
Zahlung des Reisepreises. 2.1. Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsschei- nes (gemäß §651 k BGB) ist eine Anzahlung auf den Reisepreis in Höhe von 25% (Normalpreis), mindes- tens € 26, höchstens jedoch € 256 pro Reiseteilnehmer (Ausnahme bei Flugvermittlungen, siehe 2.2.) zu leisten. Der Satz von 25% ist auf die besondere Pauschalreiseform der Abi- und Jugendreisen zurückzu- führen. Das intensive Betreuungskonzept führt zu erheblichen Vorlaufkosten für die qualifizierte Auswahl und Ausbildung der Teamer. Zur Sicherung gewährter Frühbucherrabatte werden vom Reiseveranstalter gegenüber dem Leistungsträger Anzahlungen getätigt, die mitunter die Höhe der vom Kunden geleisteten Anzahlung übersteigen.