Laufende Verzinsung Musterklauseln

Laufende Verzinsung. Laufende Verzinsung = Darlehensbetrag * Basiszinssatz Der Darlehensbetrag wird mit dem in Punkt 1 genannten Basiszinssatz gemäß Punkt 1 verzinst. Die aufgelaufenen Zinsen sind jeweils zu dem in Punkt 1 genannten Zinszahlungstermin eines jeden Jahres zur Zahlung durch die Gesellschaft fällig. Die Verzinsung beginnt mit Annahme des Vertrages durch die Gesellschaft. Wird der Vertrag gemäß Punkt 3.3 wegen Nicht-Erreichung oder Unterschreitung der Funding Schwelle aufgelöst, erfolgt keine Verzinsung. Voraussetzung für die Auszahlung der laufenden Zinsen an die Crowd-Investoren ist die Erfüllung der Voraussetzung gemäß qualifizierter Nachrangerklärung in Punkt 8 (z.B. positives Eigenkapital). Soweit eine Auszahlung der laufenden Zinsen am Zinszahlungstermin wegen der qualifizierten Nachrangerklärung gemäß Punkt 8 nicht erfolgt, wird der nicht ausbezahlte Zinsenbetrag vorgetragen. Ein solcherart vorgetragener Zinsenbetrag ist – vorbehaltlich der Erfüllung der vertraglichen Auszahlungsvoraussetzungen – zum nächstmöglichen Zinszahlungs-Termin, an dem die vertraglichen Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind auszuzahlen und wird bis dahin mit dem in Punkt 1 genannten Basiszinssatz ab dem Zinszahlungstermin verzinst. 5.2 Current Interest Current interest = Loan amount * Base interest rate The Loan amount shall bear interest at the Base interest rate referred to in section 1. The accrued interest shall be due for payment by the Company each year by the Interest payment date stated in section 1. Interest accrual starts with the acceptance of the contract by the Company. Should the contract be terminated in accordance with section 3.3 because the funding amount does not reach the funding threshold or falls below it, no interest shall accrue. The precondition for payment of the current interest to crowd- investors is the fulfilment of the requirements pursuant to the declaration of qualified subordination in section 8 (e.g. positive equity). Insofar as the accrued interest is not paid at the Interest payment date because of the declaration of subordination, the unpaid interest amount shall be carried forward. Such a carried forward interest amount shall be - subject to the fulfilment of contractual payment conditions - due for payment at the earliest possible Interest payment date on which the contractual conditions for payment are fulfilled, and shall until then bear interest at Base interest rate referred to in section 1 from the Interest payment date.
Laufende Verzinsung. Laufende Verzinsung = Darlehensbetrag * Basiszinssatz Current interest = Loan amount * Base interest rate
Laufende Verzinsung. Laufende Verzinsung = Darlehensbetrag * Basiszinssatz Der Darlehensbetrag wird mit dem in Punkt 1 genannten Basiszinssatz gemäß Punkt 1 verzinst. Die aufgelaufenen Zinsen sind jeweils zu dem in Punkt 1 genannten Zinszahlungstermin eines jeden Jahres zur Zahlung durch die Gesellschaft fällig. Die Verzinsung beginnt mit Annahme des Vertrages durch die Gesellschaft. Wird der Vertrag gemäß Punkt 3.3 wegen Nicht-Erreichung oder Unterschreitung der Funding Schwelle aufgelöst, erfolgt keine Verzinsung. Voraussetzung für die Auszahlung der laufenden Zinsen an die Crowd-Investoren ist die Erfüllung der Voraussetzung gemäß qualifizierter Nachrangerklärung in Punkt 8 (z.B. positives Eigenkapital). Soweit eine Auszahlung der laufenden Zinsen am Zinszahlungstermin wegen der qualifizierten Nachrangerklärung gemäß Punkt 8 nicht erfolgt, wird der nicht ausbezahlte Zinsbetrag vorgetragen. Ein solcherart vorgetragener Zinsbetrag ist – vorbehaltlich der Erfüllung der vertraglichen Auszahlungsvoraussetzungen – zum nächstmöglichen Zinszahlungs-Termin, an dem die vertraglichen Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind auszuzahlen und wird bis dahin mit dem in Punkt 1 genannten Basiszinssatz ab dem Zinszahlungstermin verzinst.
Laufende Verzinsung. Laufende Verzinsung = Darlehensbetrag * Basiszinssatz

Related to Laufende Verzinsung

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.