Bonusverzinsung Musterklauseln
Bonusverzinsung. Für den Bonuszins-Sparplan gelten zusätzlich zum Basiszins laufzeitabhängige Bonusta- bellen. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesene Bonustabelle. Die in der Tabelle dargestellten Bonuszinssätze gelten nur für die bisher eingezahlten fälli- gen Sparbeträge („Sparbetragszähler“) und nicht für darüber hinaus eingezahlten Beträ- ge. Der Sparbetragszähler entspricht der Anzahl der vollständig und fristgerecht einge- zahlten und nicht wieder abverfügten Sparbeträge. Der Kunde kann versäumte Sparbe- träge, vorbehaltlich etwaiger Verfügungen gemäß nachstehender Ziffer 5., nur innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit und jeweils nur bis zum Ende eines Kalenderjahres nachholen, damit sein Anspruch auf künftige Bonuszinszahlungen in voller Höhe erhalten bleibt. Versäumt der Kunde Sparbeträge, ohne sie innerhalb von 2 Monaten nachzuho- len, läuft der Sparbetragszähler weiter, sobald der Kunde die Einzahlung der Sparbeträge wieder aufnimmt. Das Nachholen von Sparbeträgen nach Fälligkeit des Bonuszins-Spar- plans ist nicht möglich. Die Bonuszinsberechnung erfolgt am Ende jedes Kalenderjahres taggenau nach der 365/366 Tage-Methode (ACT/ACT) auf die bisher gezahlten Sparbe- träge (nicht auf bisher ausgezahlte Zinsen). Die Zahlung der Bonuszinsen erfolgt letztma- lig bei Fälligkeit.
