Bootsliegeplätze Musterklauseln

Bootsliegeplätze. Das Anlegen für vorreservierte Liegeplätze kann ab 11:00 Uhr erfolgen. Gäste, die nicht vorab reserviert haben, melden sich nach Anlegen umgehend in der Rezeption des Campingplatzes an.
Bootsliegeplätze. Am vereinbarten Abreisetag ist der Liegeplatz bis 11:00 Uhr zu verlassen. Eine spätere Abreise ist gebührenpflichtig und nur in Absprache mit der Rezeption möglich. Die Abgabe von elektrischem Strom (16 A) erfolgt nur an Stell- oder Zeltplatzgäste bzw. Bootsgäste entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die Gäste dürfen nur Geräte und Betriebsmittel anschließen, die dem Stand der Technik entspre- chen. Die Stromübergabe erfolgt am Stromkasten. Das Laden zum Zwecke der E-Mobilität (Ausnahme Radfahrer) ist untersagt. Der Aufenthalt auf dem Campingplatz oder an den Liegeplätzen ist nur mit Fahrzeugen oder Booten gestattet, die über eine gültige Gasprüfung verfügen. Der Campingplatz darf nur mit der angemeldeten Personenanzahl, Campingausrüstung sowie inklusive der angemeldeten Fahrzeuge genutzt werden. Das Mitführen von zusätzlicher Campingausrüstung und Fahrzeugen bedarf der Zustimmung durch den Vermieter und ist vor dem Check-in anzumelden. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz oder Mieteinheit besteht nicht, es sei denn es ist etwas anderes ausdrücklich vereinbart. Aus betriebsbedingten Gründen oder zu Gefahrenabwehr kann der Vermieter die Benutzung einzelner Plätze untersagen, die Räumung der Stellplätze veranlassen oder den Campingplatz ganz oder teilweise sperren, bis das Hindernis oder die Gefahr beseitigt oder gemildert ist. In allen Räumlichkeiten besteht absolutes Rauchverbot. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht ohne eine Aufsichtsperson auf dem Campingplatz übernachten. Auf- sichtspersonen sind Erziehungsberechtigte oder Personen, denen von der Erziehungsberechtigten/dem Erziehungsberech- tigten die Aufsicht übertragen wurde. Die Übertragung ist durch ein entsprechendes Dokument des/der Erziehungsbe- rechtigten nachzuweisen. Alternativ ist der Aufenthalt Jugendlicher unter 18 Jahren mit der Einverständniserklärung der jeweiligen Erziehungsberechtigten gestattet. Auf dem Campingplatz sind Haustiere erlaubt. Der Campingplatz behält sich das Recht vor, die Anzahl der Haustiere zu be- grenzen und die Aufnahme von Haustieren zu verweigern. Hunde müssen auf dem gesamten Campingplatzgelände (auch am Stellplatz) an der kurzen Leine gehalten werden. Auf Spielplätzen, in den Sanitärgebäuden, in der Rezeption und in den Gäs- tezimmern sind Haustiere nicht erlaubt. Bei auffälligem Verhalten eines Haustieres oder Beschwerden anderer Gäste kann der Campingplatz den Mieter nebst Haustier des Platzes verweisen. Die Einzäunu...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.