Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungswesen Musterklauseln

Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungswesen. In Rudolstadt gibt es vier Freiwillige Feuerwehren mit haupt- und ehrenamtlichen Kräften: - FFW Rudolstadt − Hauptfeuerwache mit 53 aktiven Mitgliedern - FFW Schaala mit 16 aktiven Mitgliedern - FFW Lichstedt mit 20 aktiven Mitgliedern - FFW Pflanzwirbach mit 9 aktiven Mitgliedern. Zudem gibt es eine Jugendfeuerwehr mit 19 aktiven Kindern und Jugendlichen in Rudolstadt. Der Standort Dr.-Xxxxxxx-Xxxxxxx-Ring 3 in Rudolstadt-Schwarza ist die Hauptfeuerwache der FFW Rudolstadt und erfüllt die Aufgaben einer Stützpunktfeuerwehr. Die Wache ist werktags zwi- schen 6 und 18 Uhr mit maximal sechs hauptamtlichen Kräften besetzt. Die vier FFW der Stadt Rudolstadt leisten ihren Dienst im Brandschutz sowie allgemeine Hilfeleistungen und Hilfe im Ka- tastrophen- und Hochwasserschutz. Die Gewährleistung der gesetzlich festgelegten Ausrückzeiten erfolgt in der Regelarbeitszeit (wo- chentäglich von 6 Uhr bis 18 Uhr) durch die hauptamtlichen Kräfte. Es gibt ein örtliches Ausstat- tungskonzept der Feuerwehren, welches regelmäßig fortgeschrieben wird. Die persönliche Schutzausstattung wird als ausreichend eingeschätzt. Herausforderungen bestehen in Rudolstadt bezüglich der Personalsituation durch den Rückgang an ehrenamtlichen Kräften in den letzten Jahren. Bezogen auf die Ausstattung der Feuerwehr bestehen zudem Defizite hinsichtlich des ver- alteten Fahrzeugbestandes. Folgende Fahrzeuge müssen in den nächsten Jahren ersetzt bzw. ausgetauscht werden: - Hauptfeuerwache: Austausch des Tanklöschfahrzeugs (TLF) 16/24 in TLF 3000 (2021 ge- plant), Austausch des Kommandowagens (Kdow) in Einsatzleitwagen (ELW) 1 in 2023 (Vor- schrift nach ThürFeuOrgVO), Austausch des Löschgruppenfahrzeugs (LF) 16/12 in Hilfeleis- tungslöschgruppenfahrzeug (HLF) 10/6 in 2026, Ersatz der vorhandenen DL 30 W50 (voraussichtlich 2018) - FFW Lichstedt: Neubeschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW): frühestens 2019 nach der Außerdienstsetzung des Kleinlöschfahrzeugs (KLF) - FFW Schaala: Neubeschaffung eines Mittleren Löschfahrzeugs (MLF) und MTW als Ersatz für altes KLF-Thür nach Fertigstellung des Neubaus des Feuerwehrhauses (2020 geplant) - FFW Pflanzwirbach: Neubeschaffung eines MLF als Ersatz für altes KLF-Thür (2019 geplant) Darüber hinausgehende Brandschutzschutzkonzepte, welche ggf. auch Fragen des Hochwasser- schutzes beinhalten, liegen auf Stadtebene nicht vor. Dies wird in Teilen z. B. im Zusammenhang mit der Aufstellung von Wasserwehren in Thüringen gegenwärtig planerisch untersucht. A...

Related to Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungswesen

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.