Brillen oder Kontaktlinsen. Die Kosten für ärztlich verordnete Brillen (einschließlich Brillengläser) oder Kontaktlinsen werden je Kalenderjahr und je versicherte Person mit 100 % bis zu insgesamt 50,– Euro erstattet.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen
Brillen oder Kontaktlinsen. Die Kosten für ärztlich verordnete Brillen (einschließlich Brillengläser) oder Kontaktlinsen werden wer- den je Kalenderjahr und je versicherte Person mit 100 % bis zu insgesamt 50,– Euro erstattet.
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Samples: Private Krankenversicherung