Broadcasting Contribution Musterklauseln

Broadcasting Contribution. In Germany, every household owner or Tenant is required by law to pay a Broadcasting Contribution (Rundfunkbeitrag) for their residence. The Landlord would like to indicate that all liable Tenants are to transfer their Broadcasting Contribution directly to the fee collection service (Beitragsservice) of ARD, ZDF and Deutschlandradio. In accordance with the statute for consumer dispute settlement (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz VSBG), the Landlord would like to refer to §§ 36, 37 VSBG to indicate the following: The Landlord is neither obligated nor prepared to participate in any dispute settlement proceedings before a consumer arbitration service (in accordance with the VSBG). The VSBG however still requires the Landlord to refer the Tenant to an authorized consumer arbitration service: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Xxxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxx, internet: xxx.xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx. The Tenant is aware of the content of annexes 1 to 4. The annaxes or rather the content of the annexes are a substantial element of the Tenancy Agreement. The Tenant commits to obey the “User Agreement for the Data Network” (annex 3). The Tenant takes cognizance of the “Airing and Heating Pamphlet” (annex 4) and will follow the recommendations. The following annexes are attached to this Tenancy Agreement: • Annex 1: Residence Rules of Conduct • Annex 2: German Regulation on Operating Costs dated 25 November 2003 • Annex 3: User Agreement for the Data Network • Annex 4: Airing and Heating Pamphlet ڤ *) Annex: Supplement Agreement for Shared Flats with two/three Rooms ڤ *) Annex: Supplemental Agreement for Apartments for the Disabled ڤ *) Annex: Supplement Agreement for Caregivers (24-hour-care) of Needy Students ڤ *) Annex: Supplement Agreement for Limited Applicability of the Occupancy Guidelines ڤ *) Annex: Supplement Agreement for Deviating Regulation for Operating Costs ڤ *) Annex: Supplement Agreement for Deviation Regulation for Ventilation ڤ *) Annex: Supplement Agreement for Single-Parent Apartment ڤ *) Annex: Supplement Agreement for additional operating costs “Olympic Village ڤ *) Annex: Information about Construction Work ڤ *) Annex: Notice Construction Work ڤ *) Annex: **)……………………………………………………………………………………………………………..

Related to Broadcasting Contribution

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.