Broker-Offerte. Broker Offerten enthalten alle für den Abschluss eines Geschäftes notwendigen Angaben zu Laufzeit, Volumen und Preis und werden unter Angabe der beiden Teilnehmer, für welche die entsprechende Broker-Offerte gestellt wird, in das Handelssystem eingegeben. Die Eingabe von Broker-Offerten ohne deren vorherige Abstimmung mit den Teilnehmern ist unzulässig. Das durch eine Broker-Offerte angetragene Geschäft kommt erst mit Annahme der Broker-Offerte („Take”) durch beide Teilnehmer und nur zwischen diesen Teilnehmern wirksam zustande. Eine Ablehnung der Broker-Offerte („Reject”) durch einen oder beide Teilnehmer bewirkt, dass das entsprechende Geschäft nicht zustande kommt. Für den Fall, dass ein Broker eine Broker-Offerte stellt, bei dem ein oder mehrere Teilnehmer, für die die Broker-Offerte gestellt wird, seinen Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika hat, sichert der Broker, der die Broker-Offerte stellt, zu und gewährleistet, dass er bei der United States Securities and Exchange Commission gemäß Section 15 (a) des Securities Exchange Act von 1934 als Broker-Dealer registriert oder von der Registrierung befreit ist.