Re-use Musterklauseln

Re-use. (1) Die im Rahmen eines GC Pooling INT MXQ Basket Repos an den Käufer übereigneten Wertpapiere oder Ansprüche sind nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen sowie der Vereinbarungen von CmaX oder der Regeln und Vereinbarungen eines anderen entsprechenden TPCM in der weiteren Verwendung beschränkt.
Re-use. (1) Die im Rahmen eines GC Pooling Equity Basket Repos an den Käufer übereigneten Wertpapiere oder übertragenen Ansprüche sind nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen sowie der Vereinbarungen von CmaX oder den Regeln und Vereinbarungen eines anderen entsprechenden TPCM in der weiteren Verwendung beschränkt.
Re-use. Der Käufer kann über die ihm übereigneten Wertpapiere oder Ansprüche während der Laufzeit des zugrundeliegenden GC Pooling CTD Basket Repos ausschließlich im Rahmen weiterer GC Pooling CTD Basket Repos in der gleichen Handelswährung verfügen. Jede weitere Verfügung insbesondere die Übereignung bzw. Übertragung von Wertpapieren ist ausgeschlossen. Für ein GC Pooling Green Bond Basket Repo gelten die Spezifikationen für einen GC Pooling ECB Basket Repo unter Ziffer 3.2.1 entsprechend.
Re-use. Die im Rahmen eines eTriParty Repos an den Käufer übereigneten Wertpapiere können nach Maßgabe der CBL-Vertragswerke von CmaX, insbesondere der Collateral Management Service Vereinbarungen für Sicherheitengeber und –nehmer (Collateral Management Service Agreement for Collateral Givers /- for Collateral Receivers) (zusammen die „CMSA”) sowie der Clearstream Geschäftsbedingungen für Repurchase Transaktionen (Clearstream Terms and Conditions for Repurchase Transactions), wiederverwendet werden. Zur Klarstellung: Es gelten ausschließlich die dort genannten Bedingungen zur Wiederverwendung übereigneter Wertpapiere und es wird bezüglich möglicher Risiken bei der Inanspruchnahme und Durchführung einer Wiederverwendung auf die von der CBL veröffentlichten Informationen Bezug genommen.