Re-use. Die weitere Verwendung der dem Käufer im Rahmen eines GC Pooling Equity Basket Repos übereigneten Wertpapiere und übertragenen Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Vereinbarungen von CBL oder eines entsprechenden TPCM über die weitere Verwendung übereigneter Wertpapiere und übertragener Ansprüche erfüllt sind. In diesem Fall kann der Käufer die ihm übereigneten Wertpapiere oder übertragenen Ansprüche während der Laufzeit des zugrunde liegenden GC Pooling Equity Basket Repos − im Rahmen weiterer GC Pooling Equity Basket Repos in der gleichen oder einer anderen Handelswährung als Sicherheit übereignen bzw. übertragen oder − im Rahmen sonstiger bilateraler Sicherheitengeschäfte übereignen bzw. übertragen.
Re-use. Die im Rahmen eines eTriParty Repos an den Käufer übereigneten Wertpapiere können nach Maßgabe der CBL-Vertragswerke von CmaX, insbesondere der Collateral Management Service Vereinbarungen für Sicherheitengeber und –nehmer (Collateral Management Service Agreement for Collateral Givers /- for Collateral Receivers) (zusammen die „CMSA”) sowie der Clearstream Geschäftsbedingungen für Repurchase Transaktionen (Clearstream Terms and Conditions for Repurchase Transactions), wiederverwendet werden. Zur Klarstellung: Es gelten ausschließlich die dort genannten Bedingungen zur Wiederverwendung übereigneter Wertpapiere und es wird bezüglich möglicher Risiken bei der Inanspruchnahme und Durchführung einer Wiederverwendung auf die von der CBL veröffentlichten Informationen Bezug genommen.
Re-use. Die weitere Verwendung der dem Käufer im Rahmen eines GC Pooling CTD Basket Repos übereigneten Wertpapiere und übertragenen Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Vereinbarungen von CBL oder eines entsprechenden TPCM über die weitere Verwendung übereigneter Wertpapiere und übertragener Ansprüche erfüllt sind. In diesem Fall kann der Käufer die ihm übereigneten Wertpapiere oder übertragenen Ansprüche während der Laufzeit des zugrunde liegenden GC Pooling CTD Basket Repos im Rahmen weiterer GC Pooling CTD Basket Repos in der gleichen Handelswährung als Sicherheit übereignen bzw. übertragen.
Re-use. Die weitere Verwendung der dem Käufer im Rahmen eines GC Pooling ECB Basket Repos übereigneten Wertpapiere und übertragenen Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Vereinbarungen von CBL oder eines entsprechenden TPCM über die weitere Verwendung übereigneter Wertpapiere und übertragener Ansprüche erfüllt sind. In diesem Fall kann der Käufer die ihm übereigneten Wertpapiere oder übertragenen Ansprüche während der Laufzeit des zugrunde liegenden GC Pooling ECB Basket Repos − im Rahmen weiterer GC Pooling ECB Basket Repos in der gleichen oder einer anderen Handelswährung als Sicherheit übereignen bzw. übertragen, − an die Deutsche Bundesbank oder an die Banque centrale du Luxembourg verpfänden oder − im Rahmen sonstiger bilateraler Sicherheitengeschäfte übereignen bzw. übertragen.
Re-use. (1) Die im Rahmen eines GC Pooling Equity Basket Repos an den Käufer übereigneten Wertpapiere oder übertragenen Ansprüche sind nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen sowie der Vereinbarungen von CmaX oder den Regeln und Vereinbarungen eines anderen entsprechenden TPCM in der weiteren Verwendung beschränkt.
(2) Der Käufer kann über die ihm übereigneten Wertpapiere oder übertragenen Ansprüche während der Laufzeit des zugrundeliegenden GC Pooling Equity Basket Repos im Rahmen weiterer GC Pooling Equity Basket Repos in der gleichen Handelswährung verfügen und diese als Sicherheit übereignen bzw. übertragen, soweit die Vereinbarungen von CmaX oder die Regeln und Vereinbarungen eines anderen entsprechenden TPCM erfüllt sind.
Re-use. (1) Die im Rahmen eines GC Pooling INT MXQ Basket Repos an den Käufer übereigneten Wertpapiere oder Ansprüche sind nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen sowie der Vereinbarungen von CmaX oder der Regeln und Vereinbarungen eines anderen entsprechenden TPCM in der weiteren Verwendung beschränkt.
(2) Der Käufer kann über die ihm übereigneten Wertpapiere oder Ansprüche während der Laufzeit des zugrundeliegenden GC Pooling INT MXQ Basket Repos im Rahmen weiterer GC Pooling INT MXQ Basket Repos in der gleichen Handelswährung verfügen und diese als Sicherheit übereignen bzw. übertragen, soweit die Vereinbarungen von CmaX oder die Regeln und Vereinbarungen eines anderen entsprechenden TPCM erfüllt sind, oder durch Abschluss sonstiger bilaterale Sicherheitengeschäfte entsprechend den Vereinbarungen von CmaX oder den Regeln und Vereinbarungen eines anderen entsprechenden TPCM.