CEBS (Ausschuss der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden) Musterklauseln

CEBS (Ausschuss der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden). Im Jänner 2004 wurden zwei neue Regulie- rungausschüsse etabliert: Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden („Committee of European Banking Super- visors“/ CEBS) mit Sitz in London und der Aus- schuss der europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebli- che Altersversorgung („Committee of Euro- pean Insurance and Occupational Pensions Supervisors“/CEIOPS) mit Sitz in Frankfurt. Für den ÖGV und für das Groupement nimmt die Tätigkeit des CEBS eine wachsende Bedeutung an. Wesentliche bankaufsichts- rechtliche Themen werden hier entweder im Vorfeld der EU-Gesetzwerdung vorbereitet und diskutiert oder aber im Rahmen bestehen- der EU-Regelungen noch weiter gehender konkretisiert. Das CEBS hat folgende Aufgaben: ● Beratung der Kommission, entweder auf Wunsch der Kommission selbst, innerhalb einer von der Kommission in Abhängigkeit von der Dringlichkeit des Themas festzule- genden Frist oder aber eigeninitiativ, insbe- sondere mit Blick auf Vorschläge zu Imple- mentierungsmaßnahmen im Bereich des Kreditwesens. ● Beitrag zur kontinuierlichen Umsetzung der Gemeinschaftsrichtlinien und zur Konver- genz der gemeinschaftsweiten aufsichts- rechtlichen Praktiken der Mitgliedstaaten. ● Förderung der aufsichtsrechtlichen Zusam- menarbeit einschließlich des Informations- austausches. Auf Grund seiner Beratungsfunktion gegen- über der EU-Kommission kommt CEBS eine Schlüsselrolle für jegliches tätige Wirken im Bereich des Aufsichtswesens zu. Mittlerweile wird CEBS bei allen beabsichtigten Überarbei- tungen oder neuen Projekten im Bereich auf- sichtsrechtlicher Regulierung konsultiert. Dies gilt ebenso für die Überarbeitung der Einlagen- sicherungsrichtlinie wie für Großkredite (Large Exposures) oder die aufsichtsrechtliche Defini- tion von Eigenmitteln. Für den ÖGV besonders wichtig ist es daher, dass das Groupement nunmehr beim CEBS Panel einen Beobachterstatus innehat. Dieser Status ermöglicht uneingeschränkten Zugang zu Unterlagen, Teilnahme an Podiumssitzun- gen und das Recht, Redebeiträge zu relevan- ten Themen zu leisten. In der Funktion als Beobachter hatte erstmals am 18. Oktober 2006 ein Mitarbeiter des Groupements an einem Podiumstreffen teilgenommen. Ende 2006 hatte XXXX einen Entwurf für sein geplantes Arbeitsprogramm für 2007 veröf- fentlicht. Das Feld der möglichen Maßnahmen ist aus Sicht des ÖGV dabei extrem weit gesteckt. Die Konsultationsteilnehmer waren aufgerufen, die wichtigsten Themen auf der äußerst umfangreichen...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.