CEO-Produktkategorien Musterklauseln

CEO-Produktkategorien. Gruppierungen von berechtigten Produkten können von IBM auf Benutzerbasis mit einer anfänglichen Mindestbenutzeranzahl (CEO-Produktkategorie) angeboten werden. Für die erste (primäre) CEO-Produktkategorie müssen Lizenzen für alle Benutzer im Kundenunternehmen erworben werden, denen eine Maschine zugeordnet wird, die auf jedes Programm in der CEO-Produktkategorie zugreifen kann. Für alle weiteren (sekundären) CEO- Produktkategorien muss die geltende anfängliche Mindestbestellmenge eingehalten werden. Die Komponenten einer CEO-Produktkategorie können nur für Benutzer oder von Benutzern, für die Lizenzen erworben wurden, installiert und verwendet werden. Alle clientseitigen Programme (die auf einem Endbenutzergerät für den Zugriff auf ein Programm auf einem Server genutzt werden) müssen derselben CEO-Produktkategorie angehören wie das Serverprogramm, auf das der Zugriff erfolgt.
CEO-Produktkategorien. “CEO-Produktkategorien” (Gruppierungen von berechtigten Produkten) werden auf Benutzerbasis verkauft. Der Kunde muss die erste CEO-Produktkategorie (“Primäre Produktkategorie”) für alle CEO- Benutzer innerhalb des Kundenunternehmens und für mindestens die in der Tabelle mit den CEO- Produktkategorien unter xxxx://xxx.xxx.xxx/xxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxx angegebene Anzahl CEO- Benutzer erwerben. Der Kunde kann zusätzliche CEO-Produktkategorien erwerben, wenn die Mindestanzahl der in der Tabelle mit den CEO-Produktkategorien unter xxxx://xxx.xxx.xxx/xxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxx angegebenen CEO-Benutzer der CEO-Produktkategorie erreicht wird. Die zusätzlichen CEO- Produktkategorien müssen jedoch nicht für alle CEO-Benutzer innerhalb des Kundenunternehmens erworben werden. Ein CEO-Benutzer kann jedes beliebige Programm oder alle Programme in einer ausgewählten CEO- Produktkategorie nutzen. Alle IBM Programme, die für den Clientzugriff verwendet werden, müssen jedoch derselben CEO-Produktkategorie angehören wie die Serverprogramme, auf die der Zugriff erfolgt.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.