Common Reporting Standard. Die OECD hat den Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (den „Standard“), der den gemeinsamen Meldestandard (Common Reporting Standard, „CRS“) enthält, im Laufe des Juli 2014 verabschiedet. Die anschließende Einführung des multilateralen Übereinkommens der zuständigen Behörden zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten und der Richtlinie 2014/107/EU des Rates (zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU des Rates) liefert den internationalen Rahmen zur Umsetzung des CRS durch die teilnehmenden Länder. Irland hat die Umsetzung des CRS durch Section 891F des TCA und den Erlass der Returns of Certain Information by Reporting Financial Institutions Regulations 2015 (die „CRS-Vorschriften“) vorgesehen. Die CRS- Vorschriften, die in Irland seit dem 1. Januar 2016 in Kraft sind, sind eine globale OECD-Initiative zum Austausch von Steuerinformationen, die einen koordinierten Ansatz zur Offenlegung von Einkünften natürlicher Personen und Organisationen fördern soll. Irland führte die CRS-Vorschriften im Dezember 2015 ein, und die Umsetzung des CRS in den Ländern, die ihn frühzeitig eingeführt haben (44 Länder einschließlich Irland), erfolgte mit Wirkung vom 1. Januar 2016. Die Nichteinhaltung der Anforderungen gemäß CRS durch die Gesellschaft kann Strafen nach sich ziehen. Am 25. Mai 2018 hat der EU-Rat für Wirtschaft und Finanzen („ECOFIN“) die Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen (die „Richtlinie“), auch bekannt als „DAC6“, förmlich angenommen. Die Hauptziele der DAC6 sind die Stärkung der Steuertransparenz und der Kampf gegen eine als aggressiv angesehene grenzüberschreitende Steuerplanung. DAC6 erlegt in der EU ansässigen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Banken, Finanzberatern und anderen Intermediären, die potenziell aggressive grenzüberschreitende Steuerplanungsstrategien ausarbeiten, vermarkten, organisieren, zur Umsetzung anbieten oder deren Umsetzung verwalten, Meldepflichten auf. Sie gilt auch für Personen, die Beihilfe, Unterstützung oder Beratung im Zusammenhang mit potenziell aggressiven grenzüberschreitenden Steuerplanungsstrategien leisten, wenn davon ausgegangen werden kann, dass sie wissen, dass sie diese Funktion ausgeübt haben. Wenn sich der Intermediär außerhalb der EU befindet oder an ein gesetzliches Berufsgeheimnis gebunden ist, kann die Meldepflicht in bestimmten Fällen auf die Gesellschaft als Steuerpflichtigen übergehen. Eine Vereinbarung ist meldepflichtig, wenn sie bestimmte Merkmale erfüllt. Diese Merkmale sind sehr weit gefasst und können ein breites Spektrum an Transaktionen abdecken DAC6 wurde durch Chapter 3A, Part 33, TCA, in irisches Recht umgesetzt, das durch Section 67 des Finance Xxx 0000 eingeführt wurde. Meldepflichtige Transaktionen, bei denen der erste Schritt der Umsetzung einer grenzüberschreitenden Vereinbarung zwischen 1. Juli 2020 und 31. Dezember 2020 stattfindet, müssen bis 31. Januar 2021 gemeldet werden. Meldepflichtige Transaktionen, bei denen der erste Schritt der Umsetzung einer grenzüberschreitenden Vereinbarung zwischen 25. Juni 2018 und 1. Juli 2020 stattgefunden haben, müssen bis 28. Februar 2021 gemeldet werden. Alle meldepflichtigen Transaktionen, die ab dem 1. Januar 2021 getätigt werden, müssen innerhalb von 30 Tagen gemeldet werden. Das Hauptziel des CRS ist der jährliche automatische Informationsaustausch zu bestimmten Finanzkonten zwischen maßgeblichen Steuerbehörden der teilnehmenden Länder. Der CRS stützt sich weitgehend auf den zwischenstaatlichen Ansatz, der zwecks FATCA-Umsetzung angewandt wurde, und deshalb gibt es beträchtliche Ähnlichkeiten zwischen beiden Meldemechanismen. Während FATCA im Wesentlichen nur die Meldung bestimmter Informationen über bestimmte US-Personen an die US-Steuerbehörde (IRS) verlangt, ist der CRS aufgrund der vielen verschiedenen an den Regelungen teilnehmenden Länder erheblich weiter gefasst. Ebenso ist zu beachten, dass der Ausschluss von Anteilen, die regelmäßig an einem etablierten Wertpapiermarkt gehandelt werden, aus der Definition eines Finanzkontos im Sinne des FATCA im Fall des CRS nicht gilt. Allgemein ausgedrückt schreibt der CRS irischen Finanzinstituten vor, in anderen teilnehmenden Ländern ansässige Kontoinhaber anzugeben und der irischen Steuerbehörde jährlich bestimmte Informationen über die Kontoinhaber zu erteilen (die diese Informationen wiederum den zuständigen Steuerbehörden in dem Land, in dem der Kontoinhaber ansässig ist, zur Verfügung stellt). In diesem Zusammenhang beachten Sie bitte, dass die Gesellschaft im Sinne des CRS als irisches Finanzinstitut gilt.
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Samples: Prospektnachtrag, Prospektnachtrag
Common Reporting Standard. Die OECD hat den Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (den „Standard“), der den gemeinsamen Meldestandard (Common Reporting Standard, „CRS“) enthält, im Laufe des Juli 2014 verabschiedet. Die anschließende Einführung des multilateralen Übereinkommens der zuständigen Behörden zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten und der Richtlinie 2014/107/EU des Rates (zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU des Rates) liefert den internationalen Rahmen zur Umsetzung des CRS durch die teilnehmenden Länder. Irland hat die Umsetzung des CRS durch Section 891F des TCA und den Erlass der Returns of Certain Information by Reporting Financial Institutions Regulations 2015 (die „CRS-Vorschriften“) vorgesehen. Die CRS- Vorschriften, die in Irland seit dem 1. Januar 2016 in Kraft sind, sind eine globale OECD-Initiative zum Austausch von Steuerinformationen, die einen koordinierten Ansatz zur Offenlegung von Einkünften natürlicher Personen und Organisationen fördern soll. Irland führte die CRS-Vorschriften im Dezember 2015 ein, und die Umsetzung des CRS in den Ländern, die ihn frühzeitig eingeführt haben (44 Länder einschließlich Irland), erfolgte mit Wirkung vom 1. Januar 2016. Die Nichteinhaltung der Anforderungen gemäß CRS durch die Gesellschaft kann Strafen nach sich ziehen. Am 25. Mai 2018 hat der EU-Rat für Wirtschaft und Finanzen („ECOFIN“) die Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen (die „Richtlinie“), auch bekannt als „DAC6“, förmlich angenommen. Die Hauptziele der DAC6 sind die Stärkung der Steuertransparenz und der Kampf gegen eine als aggressiv angesehene grenzüberschreitende Steuerplanung. DAC6 erlegt in der EU ansässigen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Banken, Finanzberatern und anderen Intermediären, die potenziell aggressive grenzüberschreitende Steuerplanungsstrategien ausarbeiten, vermarkten, organisieren, zur Umsetzung anbieten oder deren Umsetzung verwalten, Meldepflichten auf. Sie gilt auch für Personen, die Beihilfe, Unterstützung oder Beratung im Zusammenhang mit potenziell aggressiven grenzüberschreitenden Steuerplanungsstrategien leisten, wenn davon ausgegangen werden kann, dass sie wissen, dass sie diese Funktion ausgeübt haben. Wenn sich der Intermediär außerhalb der EU befindet oder an ein gesetzliches Berufsgeheimnis gebunden ist, kann die Meldepflicht in bestimmten Fällen auf die Gesellschaft als Steuerpflichtigen übergehen. Eine Vereinbarung ist meldepflichtig, wenn sie bestimmte Merkmale erfüllt. Diese Merkmale sind sehr weit gefasst und können ein breites Spektrum an Transaktionen abdecken DAC6 wurde durch Chapter 3A, Part 33, TCA, in irisches Recht umgesetzt, das durch Section 67 des Finance Xxx 0000 Act 2019 eingeführt wurde. Meldepflichtige Transaktionen, bei denen der erste Schritt der Umsetzung einer grenzüberschreitenden Vereinbarung zwischen 1. Juli 2020 und 31. Dezember 2020 stattfindet, müssen bis 31. Januar 2021 gemeldet werden. Meldepflichtige Transaktionen, bei denen der erste Schritt der Umsetzung einer grenzüberschreitenden Vereinbarung zwischen 25. Juni 2018 und 1. Juli 2020 stattgefunden haben, müssen bis 28. Februar 2021 gemeldet werden. Alle meldepflichtigen Transaktionen, die ab dem 1. Januar 2021 getätigt werden, müssen innerhalb von 30 Tagen gemeldet werden. Das Hauptziel des CRS ist der jährliche automatische Informationsaustausch zu bestimmten Finanzkonten zwischen maßgeblichen Steuerbehörden der teilnehmenden Länder. Der CRS stützt sich weitgehend auf den zwischenstaatlichen Ansatz, der zwecks FATCA-Umsetzung angewandt wurde, und deshalb gibt es beträchtliche Ähnlichkeiten zwischen beiden Meldemechanismen. Während FATCA im Wesentlichen nur die Meldung bestimmter Informationen über bestimmte US-Personen an die US-Steuerbehörde (IRS) verlangt, ist der CRS aufgrund der vielen verschiedenen an den Regelungen teilnehmenden Länder erheblich weiter gefasst. Ebenso ist zu beachten, dass der Ausschluss von Anteilen, die regelmäßig an einem etablierten Wertpapiermarkt gehandelt werden, aus der Definition eines Finanzkontos im Sinne des FATCA im Fall des CRS nicht gilt. Allgemein ausgedrückt schreibt der CRS irischen Finanzinstituten vor, in anderen teilnehmenden Ländern ansässige Kontoinhaber anzugeben und der irischen Steuerbehörde jährlich bestimmte Informationen über die Kontoinhaber zu erteilen (die diese Informationen wiederum den zuständigen Steuerbehörden in dem Land, in dem der Kontoinhaber ansässig ist, zur Verfügung stellt). In diesem Zusammenhang beachten Sie bitte, dass die Gesellschaft im Sinne des CRS als irisches Finanzinstitut gilt.
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Samples: Prospectus Supplement, Prospektnachtrag
Common Reporting Standard. Die Der Common Reporting Standard (CRS) wurde erstmalig im Februar 2014 von der OECD hat den herausgegeben. Bisher haben sich über 90 Länder öffentlich zur Umsetzung verpflichtet, darunter viele Länder, die sich früh zur Teilnahme verpflichtet haben, wie zum Beispiel Irland. Am 21. Juli 2014 wurde der Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten for Automatic Exchange of Financial Account Information in Tax Matters (den der „Standard“)) von der OECD veröffentlicht. Dieser bezieht den Einsatz von zwei Hauptkomponenten ein: dem Competent Authority Agreement (CAA) und dem CRS. Ziel des Standards ist es, den jährlichen automatischen Austausch von finanziellen Kontoinformationen zwischen Regierungen zu ermöglichen. Ausgetauscht werden demnach Informationen, welche den Regierungen durch örtliche Finanzinstitutionen (FIs) bezüglich Kontoinhabern, welche ihr Steuerdomizil in anderen teilnehmenden Ländern haben, gemeldet werden. Durch den Informationsaustausch soll eine effiziente Steuereintreibung unterstützt werden. Bei der Entwicklung des CAA und des CRS hat sich die OECD auf Konzepte des FATCA gestützt. Der Standard ist somit weitgehend ähnlich wie die FATCA-Vorschriften, weicht jedoch in zahlreichen Punkten davon ab. Der Standard wird zu einer wesentlich höheren Zahl meldepflichtiger Personen führen. Grund hierfür ist die erhöhte Anzahl potenziell unter den gemeinsamen Meldestandard Geltungsbereich fallender Konten sowie der Einschluss zahlreicher Länder, an die die Konten gemeldet werden müssen. Irland ist eines der Länder, die ein multilaterales Abkommen über die Zuständigkeit von Behörden (Common Reporting StandardMultilateral Competent Authority Agreement) über den automatischen Austausch finanzieller Kontoinformationen bezüglich des CRS unterzeichnet haben, „CRS“) enthält, im Laufe während Abschnitte 891F und 891G des Juli 2014 verabschiedet. Die anschließende Einführung des multilateralen Übereinkommens der zuständigen Behörden zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten TCA die notwendigen Massnahmen für die internationale und der Richtlinie 2014/107/EU des Rates (zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU des Rates) liefert den internationalen Rahmen zur EU-weite Umsetzung des CRS durch die teilnehmenden Länderenthalten. Irland hat die Umsetzung des CRS durch Section 891F des TCA und Mit den Erlass der Returns of Certain Information by Reporting Financial Institutions Regulations 2015 (die „CRS-Vorschriften“) vorgesehen. Die CRS- Vorschriften, die in Irland seit trat der CRS ab dem 1. Januar 2016 in Kraft sind, sind eine globale OECD-Initiative zum Austausch von Steuerinformationen, die einen koordinierten Ansatz zur Offenlegung von Einkünften natürlicher Personen und Organisationen fördern soll. Irland führte die CRS-Vorschriften im Dezember 2015 ein, und die Umsetzung des CRS in den Ländern, die ihn frühzeitig eingeführt haben (44 Länder einschließlich Irland), erfolgte mit Wirkung vom 1. Januar 2016trat. Die Nichteinhaltung Richtlinie 2014/107/EU über die Zusammenarbeit der Anforderungen gemäß CRS durch die Gesellschaft kann Strafen nach sich ziehen. Am 25. Mai 2018 hat der EU-Rat für Wirtschaft und Finanzen („ECOFIN“) die Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (DAC II) implementiert den CRS in einem europäischen Kontext und schafft eine obligatorische Verpflichtung für alle EU-Mitgliedstaaten zum jährlichen Austausch von Informationen über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen Finanzkonten in Bezug auf in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässige Personen. Section 891G des TCA enthielt für die Umsetzung von DAC II erforderliche Massnahmen. Die Mandatory Automatic Exchange of Information in the Field of Taxation Regulations von 2015 (zusammen mit den CRS- Vorschriften die „RichtlinieVerordnungen“), auch bekannt als „DAC6“, förmlich angenommen. Die Hauptziele der DAC6 sind liessen die Stärkung der Steuertransparenz und der Kampf gegen eine als aggressiv angesehene grenzüberschreitende Steuerplanung. DAC6 erlegt in der EU ansässigen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Banken, Finanzberatern und anderen Intermediären, die potenziell aggressive grenzüberschreitende Steuerplanungsstrategien ausarbeiten, vermarkten, organisieren, zur Umsetzung anbieten oder deren Umsetzung verwalten, Meldepflichten auf. Sie gilt auch für Personen, die Beihilfe, Unterstützung oder Beratung im Zusammenhang mit potenziell aggressiven grenzüberschreitenden Steuerplanungsstrategien leisten, wenn davon ausgegangen werden kann, dass sie wissen, dass sie diese Funktion ausgeübt haben. Wenn sich der Intermediär außerhalb der EU befindet oder an ein gesetzliches Berufsgeheimnis gebunden ist, kann die Meldepflicht in bestimmten Fällen auf die Gesellschaft als Steuerpflichtigen übergehen. Eine Vereinbarung ist meldepflichtig, wenn sie bestimmte Merkmale erfüllt. Diese Merkmale sind sehr weit gefasst und können ein breites Spektrum an Transaktionen abdecken DAC6 wurde durch Chapter 3A, Part 33, TCA, in irisches Recht umgesetzt, das durch Section 67 des Finance Xxx 0000 eingeführt wurde. Meldepflichtige Transaktionen, bei denen der erste Schritt der Umsetzung einer grenzüberschreitenden Vereinbarung zwischen 1. Juli 2020 und 31. Dezember 2020 stattfindet, müssen bis 31. Januar 2021 gemeldet werden. Meldepflichtige Transaktionen, bei denen der erste Schritt der Umsetzung einer grenzüberschreitenden Vereinbarung zwischen 25. Juni 2018 und 1. Juli 2020 stattgefunden haben, müssen bis 28. Februar 2021 gemeldet werden. Alle meldepflichtigen Transaktionen, die DAC II ab dem 1. Januar 2021 getätigt werden, müssen innerhalb von 30 Tagen gemeldet 2016 wirksam werden. Das Hauptziel des CRS ist der jährliche automatische Informationsaustausch zu bestimmten Finanzkonten zwischen maßgeblichen Steuerbehörden der teilnehmenden Länder. Der CRS stützt sich weitgehend auf den zwischenstaatlichen Ansatz, der zwecks FATCA-Umsetzung angewandt wurde, und deshalb gibt es beträchtliche Ähnlichkeiten zwischen beiden Meldemechanismen. Während FATCA im Wesentlichen nur die Meldung Gemäss diesen Verordnungen sind meldepflichtige Finanzinstitutionen zur Einholung bestimmter Informationen über bestimmte US-Personen an die US-Steuerbehörde (IRS) verlangt, ist der CRS aufgrund der vielen verschiedenen an den Regelungen teilnehmenden Länder erheblich weiter gefasst. Ebenso ist zu beachten, dass der Ausschluss Kontoinhaber und im Falle von AnteilenKontoinhabern, die regelmäßig an einem etablierten Wertpapiermarkt gehandelt werdenjuristische Personen sind, aus der Definition eines Finanzkontos im Sinne des FATCA im Fall des CRS nicht gilt. Allgemein ausgedrückt schreibt der CRS irischen Finanzinstituten vor, in anderen teilnehmenden Ländern ansässige Kontoinhaber anzugeben und der irischen Steuerbehörde jährlich über bestimmte Informationen über die Kontoinhaber zu erteilen (die diese Informationen wiederum den zuständigen Steuerbehörden in dem Land, in dem der Kontoinhaber ansässig ist, zur Verfügung stellt). In diesem Zusammenhang beachten Sie bitte, dass die Gesellschaft Personen mit Kontrollbefugnis im Sinne des CRS als irisches Finanzinstitut gilt(z. B. Name, Adresse, Wohnsitzland, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum und -ort – sofern zutreffend –, die Kontonummer und den Kontostand oder den Wert am Ende eines jeden Kalenderjahres) verpflichtet, um Konten zu identifizieren, die gegenüber den irischen Steuerbehörden meldepflichtig sind. Die irischen Steuerbehörden verpflichten sich im Gegenzug zum Austausch besagter Informationen mit ihren Kontrahenten in den teilnehmenden Ländern. Weitere Informationen bezüglich des CRS und DAC II sind auf der Webseite zum Automatic Exchange of Information unter xxx.xxxxxxx.xx zu finden.
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