Textform Musterklauseln

Textform. Soweit nichts anderes geregelt ist, bedürfen vertragliche Mitteilungen und Erklärungen mindestens der Textform.
Textform. Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts (siehe Ab- sätze 1 und 2) sowie eine Abtretung oder Verpfändung von An- sprüchen aus Ihrem Vertrag (siehe Absatz 3) sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns der bisherige Berechtigte in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) angezeigt hat. Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie. Es können aber auch andere Personen sein, wenn Sie vorher bindende Verfügungen vorgenommen haben.
Textform. Wenn Sie uns oder wir Ihnen Mitteilungen ma- chen, kann dies in unterschiedlicher Form ge- schehen. Wenn für eine Mitteilung die Textform gefordert ist, bedeutet dies Folgendes: Die Mittei- lung kann dann per Brief, E-Mail oder Telefax er- folgen.
Textform. Soweit nichts anderes geregelt ist, bedürfen vertragliche Mitteilungen und Erklärungen mindestens der Textform. Für Störungsmeldungen und Mängelrügen ist der Eintrag in ein Ticketsystem* ausreichend.
Textform. Für manche rechtserhebliche Erklärungen müssen Sie die Textform einhalten. Das gilt auch für uns. Anders als bei der Schriftform ist bei der Textform eine eigenhändige Unterschrift nicht nötig. Sie können uns Ihre Erklärung als Brief, aber auch als Fax, Computerfax oder bspw. als E-Mail senden. Hauptsache, Sie haben die Erklärung lesbar auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben. Wichtig ist, dass Sie als Erklärender für uns erkennbar sind. Außerdem müssen Sie deutlich machen, wo Ihre Erklärung endet. Das ist bspw. durch eine Grußformel möglich.
Textform. Ist Textform vorgesehen, muss die Erklärung z.B. per Brief, Fax oder E-Mail abgegeben werden.
Textform. Ist Textform vorgesehen, kann die Erklärung zum Bei- spiel per Brief, Fax oder E-Mail abgegeben werden. Eine telefonische Übermittlung genügt nicht.
Textform. Textform im Sinne dieser AGB ist die Abgabe einer Willenserklärung in einer Urkunde oder in einer anderen, zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneten Art und Weise, die die Person des Erklärenden nennt und den Abschluss der Erklärung durch Namensunterschrift oder anders erkennbar macht.
Textform. Um die Textform zu erfüllen, genügt eine Erklärung in Papier- form, aber auch z.B. eine E-Mail.
Textform. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung der vertraglichen Vereinbarungen und/oder dieser Geschäftsbedingungen beinhalten sowie besondere Abmachungen, Zusicherungen und Nebenabreden zwischen AMTANGEE und dem Vertragspartner bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform. Die Mitarbeiter von AMTANGEE sind grundsätzlich nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen, die diese Geschäftsbedingungen und andere Verträge abändern oder ergänzen. Sie sind insbesondere nicht befugt, mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Bedingungen hinausgehen bzw. den Vertrag oder die Bedingungen abändern. Solche Nebenabreden gelten nur dann, wenn sie durch einen Prokuristen oder einen Geschäftsführer der AMTANGEE GmbH schriftlich und mit Unterschrift bestätigt werden. Für alle Erklärungen, für die in diesen Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen Schriftform definiert ist, genügt die Textform.