Updates. Die Software kann regelmäßig nach Updates suchen, sie herunterladen und für Sie installieren. Sie sind nur berechtigt, Updates von Microsoft oder autorisierten Quellen zu beziehen. Microsoft muss möglicherweise Ihr Systems aktualisieren, um Ihnen Updates bereitzustellen. Sie erklären sich damit einverstanden, diese automatischen Updates ohne weitere Benachrichtigung zu erhalten. Updates enthalten oder unterstützen unter Umständen nicht alle vorhandenen Softwarefunktionen, Dienste oder Peripheriegeräte.
Updates. Um ein als Update gekennzeichnetes Produkt verwenden zu können, müssen Sie zuerst über eine Lizenz für das Produkt verfügen, das von RD als für das Update geeignet gekennzeichnet ist. Nach dem Update sind Sie nicht mehr zur Verwendung des Ausgangsprodukts berechtigt.
Updates. Der Kunde stimmt zu, dass er Updates von Adobe als Bestandteil seiner Nutzung der On-premise Software erhalten kann. Hat der Kunde keine Konfiguration vorgenommen, die automatische Updates verhindert, kann bestimmte On-premise Software Updates jeweils automatisch herunterladen und im System des Kunden installieren.
Updates. Der Anbieter ist berechtigt, gelegentlich während der Abonnementlaufzeit und ohne Ihre gesonderte Erlaubnis oder Zustimmung jeweils ein Upgrade oder Update einer Lösung durchzuführen bzw. einen Ersatz dafür bereitzustellen („Update“). Dabei kann es vorkommen, dass Sie infolge einer solchen Bereitstellung die betreffende Lösung oder das betreffende Gerät (bzw. bestimmte Funktionen des Xxxxxx) erst nutzen können, wenn das Update vollständig installiert oder aktiviert ist. Im Sinne dieser Vereinbarung ist jedes Update als Teil der „Lösung“ anzusehen. Updates können sowohl Ergänzungen als auch das Entfernen bestimmter Produktmerkmale oder Funktionen einer Lösung beinhalten oder eine Lösung vollständig ersetzen. Der Inhalt, die Produktmerkmale und die Funktionen einer solchen aktualisierten Lösung liegen im alleinigen Ermessen des Anbieters. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Ihnen die Option anzubieten, Updates ablehnen oder hinauszögern zu können. Es kann durchaus erforderlich sein, dass Sie alle verfügbaren Updates herunterladen und deren Installation und Aktivierung zulassen, um in den größtmöglichen Nutzen der Lösung zu gelangen. Der Anbieter kann die Unterstützung der Lösung einstellen, bis Sie alle Updates angenommen und installiert oder aktiviert haben. Der Anbieter allein bestimmt, ob und wann Updates angebracht sind und ist nicht verpflichtet, Ihnen Updates zur Verfügung zu stellen. Es liegt im alleinigen Ermessen des Anbieters, ob Updates für jede Version der Lösung zur Verfügung gestellt werden, außer der neuesten Version, oder Updates, die die Lösung in Verbindung mit Versionen von Betriebssystemen, E-Mail-Programmen, Browsern oder sonstiger Software unterstützen, mit denen die Lösung funktionieren soll.
Updates. 3.1 NEVARIS wird dem Kunden jeweils aktualisierte Versionen der Software überlassen (Updates), sowie neue oder inhaltlich überarbeitete Fassungen des zur Software gehörenden Benutzerhandbuchs, soweit im Einzelfall erforderlich (z.B. soweit eine erhebliche Änderung des Funktionsumfangs oder der Bedienung der Software erfolgt). NEVARIS bestimmt Zeitpunkt und Inhalt der Updates sowie Aktualisierung des Benutzerhandbuchs nach eigenem Ermessen.
Updates. Der Kunde wird die COMOS-Software in Übereinstimmung mit den in der Dokumentation festgelegten Installationsregeln aktualisieren. Alle in der Dokumentation enthaltenen oder von SISW getrennt bereitgestellten Hinweise in Bezug auf die Einstellung von Pflegeservices für ältere Versionen der COMOS-Software sind für den Kunden bindend.
Updates. Der Kunde kann neue Software-Versionen, Release-Stände oder Wartungsupdates (gemeinsam „Updates“), soweit verfügbar, gesondert oder im Rahmen eines HPE Software Support Vertrages bestellen. Für diese Updates können zusätzliche Nutzungsrechtsvereinbarungen oder Gebühren Anwendung finden. Dasselbe gilt für die Nutzung der Software in einer erweiterten Einsatzumgebung. Für Updates gelten die im Zeitpunkt der Bereitstellung geltenden Lizenzbedingungen.
Updates. (1) Sofern bei Vertragsabschluss zwischen den Parteien vereinbart, wird die anaptis GmbH die Software weiterentwickeln. Die Weiterentwicklung der Software kann zu einer Erweiterung und/oder Änderung der Software führen mit der Folge, dass neue Funktionalitäten zur Verfügung stehen, bestehende Funktionalitäten im Ablauf und/oder der Benutzerführung optimiert oder die Datenverwaltung an den Stand der Technik angepasst wird. Auf eine bestimmte Weiterentwicklung besteht kein Anspruch.
Updates. 2.1 SMENSO informiert den Kunden, sobald SMENSO bezüg- lich der Vertragssoftware ein Update veröffentlicht hat. SMENSO sendet dem Kunden Updates elektronisch zu. Ein körperlicher Datenträger sowie die Installation beim Kunden sind nicht geschuldet.
Updates. Basilicom wartet und pflegt die betriebene Software-Anwendung in regelmäßigen Abständen bzw. abhängig von Aktualisierungen Dritter, gemäß dem Hauptvertrag. Komplexere Aufgaben (z.B. Versionswechsel und Upgrades) sind gesondert zu evaluieren und zu vereinbaren. Das Wartungsfenster für Maßnahmen rund um die Wartung und Pflege der Software-Anwendung sowie der technischen Betriebsumgebung ist zwischen dem Service-Team und dem Kunden zu vereinbaren. Wird kein Wartungsfenster konkret vereinbart, wird die Wartung immer am ersten Dienstag im Monat zwischen 8 und 12 Uhr durchgeführt. Bei Maßnahmen zur Beseitigung von Störungen, welche ein unmittelbares Eingreifen erforderlich machen (z.B. um Schaden abzuwenden), kann vom vereinbarten Wartungsfenster abgewichen werden.