Updates Musterklauseln

Updates. Die Software kann regelmäßig nach Updates suchen, sie herunterladen und für Sie installieren. Sie sind nur berechtigt, Updates von Microsoft oder autorisierten Quellen zu beziehen. Microsoft muss möglicherweise Ihr Systems aktualisieren, um Ihnen Updates bereitzustellen. Sie erklären sich damit einverstanden, diese automatischen Updates ohne weitere Benachrichtigung zu erhalten. Updates enthalten oder unterstützen unter Umständen nicht alle vorhandenen Softwarefunktionen, Dienste oder Peripheriegeräte.
Updates. Um ein als Update gekennzeichnetes Produkt verwenden zu können, müssen Sie zuerst über eine Lizenz für das Produkt verfügen, das von RD als für das Update geeignet gekennzeichnet ist. Nach dem Update sind Sie nicht mehr zur Verwendung des Ausgangsprodukts berechtigt.
Updates. Der Kunde stimmt zu, dass er Updates von Adobe als Bestandteil seiner Nutzung der On-premise Software erhalten kann. Hat der Kunde keine Konfiguration vorgenommen, die automatische Updates verhindert, kann bestimmte On-premise Software Updates jeweils automatisch herunterladen und im System des Kunden installieren.
Updates. Der Anbieter ist berechtigt, gelegentlich während der Abonnementlaufzeit und ohne Ihre gesonderte Erlaubnis oder Zustimmung jeweils ein Upgrade oder Update einer Lösung durchzuführen bzw. einen Ersatz dafür bereitzustellen („Update“). Dabei kann es vorkommen, dass Sie infolge einer solchen Bereitstellung die betreffende Lösung oder das betreffende Gerät (bzw. bestimmte Funktionen des Xxxxxx) erst nutzen können, wenn das Update vollständig installiert oder aktiviert ist. Im Sinne dieser Vereinbarung ist jedes Update als Teil der „Lösung“ anzusehen. Updates können sowohl Ergänzungen als auch das Entfernen bestimmter Produktmerkmale oder Funktionen einer Lösung beinhalten oder eine Lösung vollständig ersetzen. Der Inhalt, die Produktmerkmale und die Funktionen einer solchen aktualisierten Lösung liegen im alleinigen Ermessen des Anbieters. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Ihnen die Option anzubieten, Updates ablehnen oder hinauszögern zu können. Es kann durchaus erforderlich sein, dass Sie alle verfügbaren Updates herunterladen und deren Installation und Aktivierung zulassen, um in den größtmöglichen Nutzen der Lösung zu gelangen. Der Anbieter kann die Unterstützung der Lösung einstellen, bis Sie alle Updates angenommen und installiert oder aktiviert haben. Der Anbieter allein bestimmt, ob und wann Updates angebracht sind und ist nicht verpflichtet, Ihnen Updates zur Verfügung zu stellen. Es liegt im alleinigen Ermessen des Anbieters, ob Updates für jede Version der Lösung zur Verfügung gestellt werden, außer der neuesten Version, oder Updates, die die Lösung in Verbindung mit Versionen von Betriebssystemen, E-Mail-Programmen, Browsern oder sonstiger Software unterstützen, mit denen die Lösung funktionieren soll.
Updates. 3.1 NEVARIS wird dem Kunden jeweils aktualisierte Versionen der Software überlassen (Updates), sowie neue oder inhaltlich überarbeitete Fassungen des zur Software gehörenden Benutzerhandbuchs, soweit im Einzelfall erforderlich (z.B. soweit eine erhebliche Änderung des Funktionsumfangs oder der Bedienung der Software erfolgt). NEVARIS bestimmt Zeitpunkt und Inhalt der Updates sowie Aktualisierung des Benutzerhandbuchs nach eigenem Ermessen. 3.2 NEVARIS wird dem Kunden die Updates auf einem geeigneten Datenträger oder per Datenfernübertragung (Download) zukommen lassen. Die Installation der Updates erfolgt durch den Kunden in eigener Verantwortung und auf dessen Kosten. Dies bedeutet, Aufwände des Kunden bei der Installation der Updates gehen zu dessen Lasten und werden nicht von NEVARIS erstattet.
Updates. Der Kunde wird die COMOS-Software in Übereinstimmung mit den in der Dokumentation festgelegten Installationsregeln aktualisieren. Alle in der Dokumentation enthaltenen oder von SISW getrennt bereitgestellten Hinweise in Bezug auf die Einstellung von Pflegeservices für ältere Versionen der COMOS-Software sind für den Kunden bindend.
Updates. Der Kunde kann neue Software-Versionen, Release-Stände oder Wartungsupdates (gemeinsam „Updates“), soweit verfügbar, gesondert oder im Rahmen eines HP Software Support Vertrages bestellen. Für diese Updates können zusätzliche Nutzungsrechtsvereinbarungen oder Gebühren Anwendung finden. Dasselbe gilt für die Nutzung der Software in einer erweiterten Einsatzumgebung. Für Updates gelten die im Zeitpunkt der Bereitstellung geltenden Lizenzbedingungen.
Updates. 1. Der Provider kann die Plattform in seinem eigenen Tempo aktualisieren und neue Funktionen hinzufügen. 2. Aktualisierungen der Plattform führen zu zwei Arten von Änderungen: a. Non-breaking changes: Updates, die das vorhandene Verhalten nicht wesentlich ändern und keine API-Verträge brechen. b. Breaking changes: Updates, die das vorhandene Verhalten wesentlich ändern oder API-Verträge brechen. 3. Der Provider versucht, Breaking Changes zu vermeiden, indem er Verfahren wie das standardmäßige Deaktivieren neuer Funktionen oder Versionierung verwendet, jedoch können Breaking Changes nicht vollständig eliminiert werden. 4. Der Provider benachrichtigt den Kunden schriftlich über die Anwendung eines Breaking Sicherheitsupdates und mindestens 10 Werktage im Voraus schriftlich über die Anwendung eines Breaking, nicht sicherheitsrelevanten Updates. Dem Provider ist es gestattet, ohne vorherige Ankündigung Non-Breaking Changes vorzunehmen 5. Der Provider aktualisiert die Plattform wie folgt: a. Sicherheitsupdates von Drittanbietern werden unverzüglich nach der Veröffentlichung durch den betreffenden Dritten und Test durch den Provider auf die Plattform angewendet, es sei denn der Provider entscheidet mit einer vernünftigen Begründung das Sicherheitsupdate von Drittanbietern nicht anzuwenden oder aufzuschieben. b. Die Sicherheitsupdates des Providers werden unverzüglich nach der Identifizierung des relevanten Sicherheitsrisikos und dem Abschluss der Tests des betreffenden Updates auf die Plattform angewendet. c. Andere Updates werden gemäß eines vom Provider festgelegten Zeitplans auf die Plattform angewendet.
Updates. 2.1 SMENSO informiert den Kunden, sobald SMENSO bezüg- lich der Vertragssoftware ein Update veröffentlicht hat. SMENSO sendet dem Kunden Updates elektronisch zu. Ein körperlicher Datenträger sowie die Installation beim Kunden sind nicht geschuldet. 2.2 Die Updates können zusätzliche Funktionalitäten enthalten, wobei der Kunde jedoch keinen Anspruch auf die Realisie- rung bestimmter Funktionalitäten im Rahmen der Updates hat. SMENSO entscheidet insoweit alleine über Art, Umfang und Frequenz von Updates zur SMENSO-Software. 2.3 Sofern der Kunde (ggf. durch einen Dritten) ein überlassenes Update nicht innerhalb von 1 Monat installiert oder SMENSO mit der Installation beauftragt, hat er dies SMENSO unver- züglich schriftlich mitzuteilen. SMENSO kann zukünftige Wartungsleistungen, die sich auf einen veralteten Software- stand beziehen, ablehnen.
Updates. Basilicom wartet und pflegt die betriebene Software-Anwendung in regelmäßigen Abständen bzw. abhängig von Aktualisierungen Dritter, gemäß dem Hauptvertrag. Komplexere Aufgaben (z.B. Versionswechsel und Upgrades) sind gesondert zu evaluieren und zu vereinbaren. Das Wartungsfenster für Maßnahmen rund um die Wartung und Pflege der Software-Anwendung sowie der technischen Betriebsumgebung ist zwischen dem Service-Team und dem Kunden zu vereinbaren. Wird kein Wartungsfenster konkret vereinbart, wird die Wartung immer am ersten Dienstag im Monat zwischen 8 und 12 Uhr durchgeführt. Bei Maßnahmen zur Beseitigung von Störungen, welche ein unmittelbares Eingreifen erforderlich machen (z.B. um Schaden abzuwenden), kann vom vereinbarten Wartungsfenster abgewichen werden.