Computerinformationen Musterklauseln

Computerinformationen. Bestimmte Features in der Software verwenden Internetprotokolle, die an die entsprechenden Systeme Computerinformationen senden, wie z. B. Ihre Internetprotokolladresse, den Typ des Betriebssystems, den Typ des Browsers, Name und Version der von Ihnen verwendeten Software sowie den Sprachcode des Xxxxxx, auf dem
Computerinformationen. Die folgenden Features verwenden Internetprotokolle, die a n die entsprechenden Systeme Computerinformationen senden, wie z. B. Ihre
Computerinformationen. Bestimmte Features in der Software verwenden Internetprotokolle, die an die entsprechenden Systeme Computerinformationen senden, wie z. B. Ihre Internetprotokolladresse, den Typ des Betriebssystems, den Typ des Browsers, Name und Version der von Ihnen verwendeten Software sowie den Sprachcode des Xxxxxx, auf dem Sie die Software installiert haben. Microsoft verwendet diese Informationen, um Ihnen die internetbasierten Dienste zur Verfügung zu stellen. Einige dieser Features schließen die folgenden ein, sind jedoch nicht auf diese beschränkt: • Webinhaltsfeatures. Features in der Software können zugehörigen Inhalt von Microsoft abrufen und Ihnen bereitstellen. Zur Bereitstellung des Inhalts senden diese Features folgende Informationen an Microsoft: Typ des Betriebssystems, Name und Version der von Ihnen verwendeten Software, Typ des Browsers sowie Sprachcode des Xxxxxx, auf dem Sie die Software installiert haben. Beispiele für diese Features sind ClipArt, Vorlagen, Onlineschulungen, Online Assistance und Appshelp. Sie können sich entscheiden, ob Sie diese Webinhaltsfeatures verwenden möchten oder nicht.
Computerinformationen. Die folgenden Features verwenden Internetprotokolle, die an die entsprechenden Systeme Computerinformationen senden, wie z. B. Ihre Internetprotokolladresse, den Typ des Betriebssystems, Name und Version der von Ihnen verwendeten Software, auf dem Sie die Software installiert haben sowie Informationen, die aus der Hardwarekonfiguration des Xxxxxx abgeleitet werden. BBS- INTERNATIONAL verwendet diese Informationen, um Ihnen die internetbasierten Dienste zur Verfügung zu stellen.
Computerinformationen. Die folgenden Features verwenden Internetprotokolle, die an die entsprechenden Systeme Computerinformationen senden, wie z. B. Ihre Internetprotokolladresse, den Typ des Betriebssystems, den Typ des Browsers, Name und Version der von Ihnen verwendeten Software sowie den Sprachcode des Xxxxxx, auf dem Sie die Software installiert haben. Microsoft verwendet diese Informationen, um Ihnen die internetbasierten Dienste zur Verfügung zu stellen. • Webinhaltsfeatures. Features in der Software können zugehörigen Inhalt von Microsoft abrufen und Ihnen bereitstellen. Beispiele für diese Features sind ClipArt, Vorlagen, Onlineschulungen, Online Assistance und Hilfe. Sie können entscheiden, diese Webinhaltsfeatures nicht zu verwenden. • Digitale Zertifikate. Die Software verwendet digitale Zertifikate. Diese digitalen Zertifikate bestätigen die Identität von Internetnutzern, die Informationen senden, die nach dem X.509- Standard verschlüsselt sind. Sie können auch verwendet werden, um Dateien und Makros digital zu signieren, um die Integrität und Herkunft der Dateiinhalte zu überprüfen. Die Software ruft Zertifikate ab und aktualisiert Zertifikatsperrlisten mithilfe des Internets, soweit verfügbar. • SharePoint Workspace. Wenn die Software Microsoft SharePoint Workspace („SharePoint Workspace“) enthält, bietet Ihnen SharePoint Workspace die Möglichkeit, direkt mit anderen über das Internet zu kommunizieren. Wenn Sie mit einer Kontaktperson nicht direkt über das Internet kommunizieren können und Ihr Administrator die öffentliche Serverinfrastruktur von Microsoft verwendet, wird Ihre Kommunikation verschlüsselt und über die Microsoft-Server zur späteren Zustellung gesendet. Diesen Dienst können Sie nicht deaktivieren, wenn Ihr Administrator die öffentliche Serverinfrastruktur von Microsoft verwendet. SharePoint Workspace gibt einige Informationen zu Ihrem SharePoint Workspace-Account und - Gerät an Ihre genehmigten Kontaktpersonen weiter. Wenn Sie zum Beispiel: • eine Kontaktperson zu Ihrer Kontaktliste hinzufügen, • Ihr Nutzer-Account auf ein neues Gerät importieren, • die Informationen in Ihrem „Identitätskontakt“ aktualisieren oder • eine SharePoint Workspace-Einladung über eine URL versenden, die auf die Einladungsdatei verweist, können Information über Sie und Ihre Geräte an Ihre Kontaktpersonen gesendet werden. Wenn Sie SharePoint Workspace zur Verwendung von Microsoft-Servern konfigurieren, erfassen diese Server Informationen zu Ihrem Gerät und Ihren Nutzer-Accou...

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  • Informationen Das Vertragsunternehmen sichert Elavon mit Wirkung zum Tag des Inkrafttretens dieses Vertrages sowie zum Zeitpunkt jeder Transaktion während der Laufzeit dieses Vertrages im Wege eines eigenständigen Garantieversprechens zu: Alle Elavon übermittelten Informationen sind wahr und vollständig und vermitteln ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Geschäfts- und Finanzlage und der wesentlichen Gesellschafter, Eigentümer oder leitenden Angestellten des Vertragsunternehmens.

  • Informationspflicht Vor Beginn der Kurzarbeit, spätestens jedoch mit der Vorlage dieser Vereinbarung zur Unterfertigung, ist von dem/der ArbeitgeberIn eine schriftliche Begründung über die wirtschaftliche Notwendigkeit der Kurzarbeit jeder zuständigen Gewerk- schaft zu übermitteln. Auf Aufforderung der zuständigen Gewerkschaft ist nach Beendigung der Kurzarbeit vom Betrieb eine schriftliche Information über die tatsächliche Inanspruchnahme bzw. Ausschöpfung der Kurzarbeit an diese zu übermitteln. Die Information hat jedenfalls die in Abschnitt I Pkt 1-4 dieser Vereinbarung genannten Punkte zu enthalten. Eine Kopie ist der/den zuständigen Betriebsratskörperschaft/en zuzustellen.

  • Informationspflichten Über die gesetzlichen Informationspflichten hinaus treffen das Kreditinstitut mangels einer gesonderten Vereinbarung keine anderen als die in seinen Geschäftsbedingungen erwähnten Informationspflichten. Das Kreditinstitut ist daher – soweit keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung besteht – nicht verpflichtet, den Kunden über drohende Kursverluste, über den Wert oder die Wertlosigkeit anvertrauter Gegenstände oder über Umstände, die den Wert dieser Gegenstände beeinträchtigen oder gefährden könnten, zu unterrichten oder dem Kunden sonstige Ratschläge oder Auskünfte zu erteilen.

  • Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission Die Emittentin beabsichtigt, mit Ausnahme der in den Bedingungen genannten Bekanntmachungen, keine Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission. Das US-Finanzministerium (US-Treasury Department) hat Vorschriften erlassen, gemäß derer gezahlte Dividenden oder als Dividenden eingestufte Zahlungen aus US-Quellen für bestimmte Finanzinstrumente entsprechend den Umständen insgesamt oder teilweise, als eine Dividendenäquivalente Zahlung betrachtet werden, die einer Quellensteuer in Höhe von 30% (vorbehaltlich eines niedrigeren Satzes im Fall eines entsprechenden Abkommens) unterliegt. Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere zum Zeitpunkt der Begebung nicht der Quellensteuer nach diesen Vorschriften. In bestimmten Fällen ist es aber im Hinblick auf eine Kombination von Transaktionen, die so behandelt werden, als würden sie miteinander in Verbindung stehen, auch wenn sie eigentlich keiner Einbehaltung der Quellensteuer unterliegen, möglich, dass Nicht-US-Inhaber der Besteuerung gemäß dieser Vorschriften unterfallen. Nicht-US-Inhaber sollten ihren Steuerberater bezüglich der Anwendbarkeit dieser Vorschriften, nachträglich veröffentlichter offiziellen Bestimmungen/Richtlinien und bezüglich jeglicher anderer möglicher alternativen Einordnung ihrer Wertpapiere für US-amerikanische Bundeseinkommensteuerzwecke zu Rate ziehen (siehe hierzu auch den Abschnitt „Besteuerung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Ausschüttungsgleiche Zahlungen“ im Basisprospekt, der eine ausführlichere Darstellung der Anwendbarkeit des Abschnitts 871 (m) auf die Wertpapiere enthält).

  • Weitere Informationen Die Bank wird den Karteninhaber niemals per E-Mail oder Anruf zur Registrierung oder Bekanntgabe seiner Registrierungsdaten auffordern. Der Ablauf der Registrierung und die Bezugsquellen der Anwendung sind in der Infor- mation „Mehr Sicherheit beim Online-Shopping“ beschrieben, die dem Karteninhaber bereitgestellt wird und bei der Bank erhältlich ist.

  • Vertrauliche Informationen Die Parteien erkennen an, dass jede Partei bestimmte Informationen der anderen Partei erlangen kann, die der Öffentlichkeit nicht allgemein bekannt sind und die von der anderen Partei als vertraulich oder geschützt angesehen würden („Vertrauliche Informationen“). Zu den vertraulichen Informationen gehören unter anderem alle Kaufverträge, die Preisgestaltung von Laetus sowie alle wettbewerbsrelevanten oder geheimen Geschäfts-, Marketing- und technischen Informationen, die von einer Partei gegenüber einer anderen Partei offengelegt werden. Jede Partei stimmt zu, dass für den Fall, dass eine Partei die vertraulichen Informationen der anderen Partei erlangt, die empfangende Partei: (i) vertrauliche Informationen vor unbefugter Offenlegung mit wirtschaftlich zumutbarer Sorgfalt schützen wird, (ii) vertrauliche Informationen nicht an Dritte weitergeben wird, außer an ihre Mitarbeiter, Berater und Konzerngesellschaften, die an der Erfüllung des entsprechenden Kaufvertrags beteiligt sind, und (iii) (außer durch diese Bedingungen genehmigte) vertrauliche Informationen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei verwenden wird. Innerhalb von fünf (5) Werktagen nach einem Antrag einer der Parteien oder nach Stornierung des Kaufs werden alle Materialien oder Medien, die vertrauliche Informationen enthalten, entweder an die ursprüngliche Partei zurückgegeben oder von der empfangenden Partei vernichtet. Die vorstehende Vernichtungsbestimmung gilt nicht für Sicherungskopien vertraulicher Informationen, die von einer der Parteien im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs angefertigt wurden, vorausgesetzt, dass in Bezug auf diese Kopien die hier festgelegten Geheimhaltungspflichten so lange gelten, wie solche Sicherungskopien existieren. Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die: (i) der empfangenden Partei bereits vor dem Zeitpunkt bekannt waren, an dem sie der empfangenden Partei offengelegt werden, oder die von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, ohne Verwendung oder Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei, wie schriftlich nachgewiesen wird; (ii) ohne Verstoß gegen diese Bedingungen oder eine andere unrechtmäßige Handlung der empfangenden Partei öffentlich bekannt sind oder geworden sind; (iii) rechtmäßig von einer Drittpartei ohne Verletzung der Geheimhaltungspflicht erhalten wurden;