Cross-Browser-Kompatibilität Musterklauseln

Cross-Browser-Kompatibilität. Soweit die Leistungen von Connetation die Erstellung von Webanwendungen beinhaltet, wird, soweit dies aufgrund der verwendeten Technik möglich ist, eine Kompatibilität mit jenen Webbrowserversionen angestrebt, welche zum Zeitpunkt des Beginns der Auftragsausführung einen Marktanteil von mindestens 5% aufweisen.
Cross-Browser-Kompatibilität. Soweit die Leistungen von PICS die Erstellung von Webanwendungen beinhaltet, wird, soweit dies aufgrund der verwendeten Technik möglich ist, eine Kompatibilität mit jenen Webbrowserversionen angestrebt, welche zum Zeitpunkt des Beginns der Auftragsausführung einen Marktanteil von mindestens 5% aufweisen.
Cross-Browser-Kompatibilität. Soweit die Leistungen von pixelart die Erstellung von Webanwendungen beinhaltet, wird, soweit
Cross-Browser-Kompatibilität. Soweit die Leistungen von Alpha 148 die Erstellung von Webanwendungen beinhaltet, wird, soweit dies aufgrund der verwendeten Technik möglich ist, eine Kompatibilität mit jenen Webbrowserversionen angestrebt, welche zum Zeitpunkt des Beginns der Auftragsausführung einen Marktanteil von mindestens 5% aufweisen.
Cross-Browser-Kompatibilität. Soweit die Leistungen von AHD die Erstel- lung von Webanwendungen beinhaltet, wird, soweit dies aufgrund der verwende- ten Technik möglich ist, eine Kompatibilität mit jenen Webbrowsern angestrebt, welche zum Zeitpunkt des Beginns der Auftragsausführung einen Marktanteil von mindestens 5% aufweisen.
Cross-Browser-Kompatibilität. Soweit die Leistungen von PCODE die Erstellung von Webanwendungen beinhaltet, wird, soweit dies aufgrund der verwendeten Technik möglich ist, eine Kompatibilität mit jenen Webbrowserversionen angestrebt, welche zum Zeitpunkt des Beginns der Auftragsausführung einen Marktanteil von mindestens 5% aufweisen.
Cross-Browser-Kompatibilität. Soweit die Leistungen von ALGO die Erstellung von Webanwendungen beinhaltet, wird, soweit dies aufgrund der verwendeten Technik möglich ist, eine Kompatibilität mit jenen Webbrowserversionen angestrebt, welche zum Zeitpunkt des Beginns der Auftragsausführung einen Marktanteil von mindestens 5% aufweisen.
Cross-Browser-Kompatibilität. Soweit die Leistungen von Shapepress die Erstellung von Webanwendungen beinhaltet, wird, soweit dies aufgrund der verwendeten Technik möglich ist, eine Kompatibilität mit jenen Webbrowserversionen angestrebt, welche zum Zeitpunkt des Beginns der Auftragsausführung einen Marktanteil von mindestens 5% aufweisen.
Cross-Browser-Kompatibilität. Soweit die Leistungen von PRECOM die Erstellung von Webanwendungen beinhaltet, wird, soweit dies aufgrund der verwendeten Technik möglich ist, eine Kompatibilität mit jenen Webbrowserversionen angestrebt, welche zum Zeitpunkt des Beginns der Auftragsausführung einen Marktanteil von mindestens 5% aufweisen.
Cross-Browser-Kompatibilität. Soweit die Leistungen von ROTA die Erstellung von Webanwendungen beinhaltet, wird, soweit dies aufgrund der verwendeten Technik möglich ist, eine Kompatibilität mit jenen Webbrowserversionen angestrebt, welche zum Zeitpunkt des Beginns der Auftragsausführung einen Marktanteil von mindestens 10% aufweisen. XXXX behält sich vor, bestimmte Webbrowserversionen aufgrund von allfälligen Sicherheitsrisiken nicht zu unterstützten.