Daseinsvorsorge / Besondere Kapazitäten Musterklauseln

Daseinsvorsorge / Besondere Kapazitäten. Die HMT Leipzig verpflichtet sich in den folgenden Studiengängen mit dem Abschluss Xxxxxx- examen die entsprechenden Planungsgrößen zu erreichen und die dafür notwendigen Kapa- zitäten ab dem Wintersemester 2021/2022 vorzuhalten: - für das Lehramt an Grundschulen: 35 Studienanfänger - für das Lehramt an Oberschulen/Sonderpädagogik: 30 Studienanfänger - für das Lehramt an Gymnasien: 30 Studienanfänger Gesamt: 95 Studienanfänger pro Studienjahr Sollte die Anzahl der Bewerbungen für das Lehramt an Oberschulen unterhalb der Kapazität liegen, werden die Plätze durch Bewerber für das Lehramt an Gymnasien gefüllt. Die HMT Leipzig gewährleistet die Ausbildung im Fach Musik für alle einschlägigen Lehrämter im Verbund mit der Universität Leipzig (UL). HMT Leipzig und UL stimmen dazu das gemein- same Vorgehen ab. Die HMT Leipzig setzt durch geeignete Maßnahmen ein Qualitätsmanagement für die Lehr- amtsstudiengänge um. Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der immatrikulierten Studierenden (amtliche Studierendenstatistik zum WS 2024/2025) werden der HMT Leipzig Punkte wie folgt ange- rechnet: Anzahl Punkte Von 1.352 bis 1.380 7 Von 1.324 bis 1.351 8 Von 1.295 bis 1.323 9 Von 1.266 bis 1.294 10 Von 1.035 bis 1.265 11 Von 1.006 bis 1.034 10 Von 977 bis 1.005 9 Von 949 bis 976 8 Von 920 bis 948 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Studierenden im Wintersemester inner- halb der Regelstudienzeit zuzüglich zwei Semester (amtliche Statistik der Jahre 2023 bis 2024; Mittelwert) werden der HMT Leipzig Punkte wie folgt angerechnet: Anteil Punkte Ab 93 % 11 Von 91,5 % bis unter 93 % 10 Von 90 % bis unter 91,5 % 9 Von 88,5 % bis unter 90 % 8 Von 87 % bis unter 88,5 % 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für Lehrgangstage an hochschuldidaktischen Weiterbildun- gen kumuliert für die Jahre 2023 bis 2024 werden der HMT Leipzig Punkte wie folgt angerech- net: Anzahl Punkte Ab 30 11 Von 28 bis unter 30 10 Von 26 bis unter 28 9 Von 24 bis unter 26 8 Von 22 bis unter 24 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für die abgeschlossenen Meisterschülerprüfungen (amtli- che Statistik der Jahre 2021 bis 2024) kumuliert für die Jahre 2021 bis 0000 xxxxxx xxx XXX Xxxxxxx Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab 35 11 Von 33 bis 34 10 Von 31 bis 32 9 Von 29 bis 30 8 28 7 Der Punktwert für die Ziele in Lehre und Studium ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 40 Punkte.
Daseinsvorsorge / Besondere Kapazitäten. Die HSM strebt an, die Anzahl der Studienanfänger im Studienbereich Informatik zu erhöhen. Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der immatrikulierten Studierenden (amtliche Studierendenstatistik zum WS 2024/2025) werden der HSM Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Von 7.128 bis 7.245 11 Von 7.010 bis 7.127 12 Von 6.892 bis 7.009 13 Von 6.774 bis 6.891 14 Von 5.827 bis 6.773 15 Von 5.709 bis 5.826 14 Von 5.591 bis 5.708 13 Von 5.473 bis 5.590 12 Von 5.355 bis 5.472 11 Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Studierenden im Wintersemester innerhalb der Regelstudienzeit zuzüglich zwei Semester (amtliche Statistik der Jahre 2023 bis 2024; Mittelwert) werden der HSM Punkte wie folgt angerechnet: Anteil Punkte Ab 91,5 % 15 Von 90 % bis unter 91,5 % 14 Von 88,5 % bis unter 90 % 13 Von 87 % bis unter 88,5 % 12 Von 85,5 % bis unter 87 % 11 Bei Erreichen der folgenden Werte für Teilnehmertage an hochschuldidaktischen Weiterbildungen kumuliert für die Jahre 2021 bis 2024 werden der HSM Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab 160 13 Von 152 bis unter 160 12 Von 144 bis unter 152 11 Von 136 bis unter 144 10 Von 128 bis unter 136 9 Der Punktwert für die Ziele in Lehre und Studium ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 40 Punkte.
Daseinsvorsorge / Besondere Kapazitäten. Im Sinne der Hochschulentwicklungsplanung sind unter staatlicher Daseinsvorsorge die Studiengänge zu verstehen, deren Prüfungsordnungen (staatlicher Teil) durch Bund oder Land per Gesetz oder Rechtsverordnung geregelt sind. Die HSZG stellt ab dem Wintersemester 2022/2023 jährlich 30 Studienanfängerplätze in einem primärqualifizierenden Studiengang nach dem Pflegeberufegesetz zur Verfügung.
Daseinsvorsorge / Besondere Kapazitäten. Die TU Dresden verpflichtet sich, in den folgenden Studiengängen mit dem Abschluss Staatsexamen die entsprechenden Planungsgrößen zu erreichen und die dafür notwendigen Kapazitäten ab dem Wintersemester 2021/2022 vorzuhalten: - für das Lehramt an Grundschulen: 150 Studierende - für das Lehramt an Oberschulen: 285 Studierende - für das Lehramt an Gymnasien: 215 Studierende - für das Lehramt an berufsbildenden Schulen: 240 Studierende Gesamt: 890 Studienanfänger pro Jahr Die TU Dresden sichert eine Verteilung der Fächer und Fachrichtungen gemäß den nachfolgenden Orientierungen: • Im Lehramt an Grundschulen eine Verteilung der Fächer gemäß den Regelungen der Lehramtsprüfungsordnung I. In der Grundschuldidaktik wirkt die TU Dresden in besonderer Weise auf eine hinreichende Belegung der Bereiche Kunst, Musik und Werken hin. • Im Lehramt an Oberschulen und im Lehramt an Gymnasien ist von Planungen gemäß der nachfolgenden Tabelle auszugehen, wobei eine Gleichverteilung zwischen diesen beiden Schularten anzustreben ist. Sollte die Anzahl der Bewerbungen für das Lehramt an Oberschulen unterhalb der Kapazität liegen, werden die Plätze durch Bewerber für das Lehramt an Gymnasien gefüllt.
Daseinsvorsorge / Besondere Kapazitäten. Die WHZ beabsichtigt, ihr Studienangebot im Studienfach Pflegewissenschaft/-management auszuweiten. Ein grundständiger Studiengang im Bereich Pflegepädagogik (Bachelor of Arts) soll zum Wintersemester 2021/2022 eingerichtet werden. Ein grundständiger Studiengang nach Pflegeberufegesetz wird für das Wintersemester 2023/2024 angestrebt. Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der immatrikulierten Studierenden (amtliche Studierendenstatistik zum WS 2024/2025) werden der WHZ Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Von 4.752 bis 4.830 11 Von 4.674 bis 4.751 12 Von 4.595 bis 4.673 13 Von 4.516 bis 4.594 14 Von 3.885 bis 4.515 15 Von 3.806 bis 3.884 14 Von 3.727 bis 3.805 13 Von 3.649 bis 3.726 12 Von 3.570 bis 3.648 11 Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Studierenden im Wintersemester innerhalb der Regelstudienzeit zuzüglich zwei Semester (amtliche Statistik der Jahre 2023 bis 2024; Mittelwert) werden der WHZ Punkte wie folgt angerechnet: Anteil Punkte Ab 90 % 15 Von 88,5 % bis unter 90 % 14 Von 87 % bis unter 88,5 % 13 Von 85,5 % bis unter 87 % 12 Von 84 % bis unter 85,5 % 11 Bei Erreichen der folgenden Werte für Teilnehmerstunden von hauptberuflich Lehrenden an hochschuldidaktischen Weiterbildungen kumuliert für die Jahre 2021 bis 2024 werden der WHZ Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab 600 13 Von 570 bis unter 600 12 Von 540 bis unter 570 11 Von 510 bis unter 540 10 Von 480 bis unter 510 9 Der Punktwert für die Ziele in Lehre und Studium ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 40 Punkte.
Daseinsvorsorge / Besondere Kapazitäten. Die UL verpflichtet sich, in den folgenden Studiengängen mit dem Abschluss Staatsexamen die entsprechenden Planungsgrößen zu erreichen und die dafür notwendigen Kapazitäten ab dem Wintersemester 2021/2022 vorzuhalten: - für das Lehramt an Grundschulen: 280 Studierende - für das Lehramt an Oberschulen: 415 Studierende - für das Lehramt an Gymnasien: 485 Studierende - für das Lehramt Sonderpädagogik: 220 Studierende. Spätestens ab dem Wintersemester 2022/2023 verpflichtet sich die UL darüber hinaus für das Lehramt an berufsbildenden Schulen eine Planungsgröße von 90 Studierende pro Jahr zu erreichen und die dafür notwendigen Kapazitäten vorzuhalten. Insgesamt werden spätestens ab dem Wintersemester 2022/2023 1.490 Studienanfänger pro Jahr in Lehramtsstudiengängen immatrikuliert. Die UL sichert eine Verteilung der Fächer, Fachrichtungen und Förderschwerpunkte gemäß den nachfolgenden Orientierungen: • Im Lehramt an Grundschulen und im Lehramt Sonderpädagogik eine Verteilung der Fächer und Förderschwerpunkte gemäß den Regelungen der Lehramtsprüfungsordnung I. In der Grundschuldidaktik wirkt die UL in besonderer Weise auf eine hinreichende Belegung der Bereiche Kunst, Musik, Sport und Werken hin. • Im Lehramt an Oberschulen und im Lehramt an Gymnasien ist von Planungen gemäß der nachfolgenden Tabelle auszugehen, wobei eine Gleichverteilung zwischen diesen beiden Schularten anzustreben ist. Sollte die Anzahl der Bewerbungen für das Lehramt an Oberschulen unterhalb der Kapazität liegen, werden die Plätze durch Bewerber für das Lehramt an Gymnasien gefüllt. Lehramts-Fächer: Planungsgrößen Mathematik 270 Deutsch 270 Englisch 240 Sport 1902 Physik 100 Geschichte 90 Biologie 1203 Französisch 30 Spanisch 10 Chemie 80 Kunst 50 Ethik 80 Informatik 70 Latein 20 Russisch(/Slavistik) 20 Evang. Religion 60 Gemeinschaftskunde 60 WTH/Arbeitslehre 40 Polnisch 10 Xxxxxxxxxxx 00 Xxxxxxxx 00 Italienisch 10 2 Im Wintersemester 2021/2022: Zielzahl 150, ab dem Wintersemester 2022/2023: Zielzahl 190 3 Ab Wintersemester 2022/2023: Zielzahl 100 • Im Lehramt an berufsbildenden Schulen ist von folgenden Planungsgrößen auszugehen: Fachbereich: Planungsgrößen Wirtschaft und Verwaltung 604 Gesundheit und Pflege 305 • Für die an der UL eingerichteten Lehrämter ist für das Erweiterungsfach Deutsch als Zweitsprache (DaZ) eine Kapazität von 40 vorzuhalten. • Die Ausbildung im Fach Musik wird für alle einschlägigen Lehrämter im Verbund mit der Hochschule für Musik und Theater „Xxxxx Xxxxxxxxxxx X...

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  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgängig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rechnungsabschluss erteilt wurde.

  • Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe 6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

  • Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN Die nachfolgenden Emissionsspezifischen Bestimmungen enthalten die Produktspezifischen Bestimmungen (die "Produktspezifischen Bestimmungen") des entsprechenden Wertpapiertyps (Produkt Nr. 12 in dem Basisprospekt), die in den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen ausgewählt und vervollständigt werden, und darüber hinaus die Allgemeinen Bestimmungen (die "Allgemeinen Bestimmungen"), welche die in dem Basisprospekt enthaltenen Allgemeinen Bedingungen ergänzen und auf die Wertpapiere anwendbar sind.

  • Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung 3.1. Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach Pkt. 1 oder 2 vorsätzlich, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegen- heit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. 3.2. Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, ist der Versicherer nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E- Mail, Telefax oder Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. 3.3. Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hat. Dies gilt auch, wenn der Ver- sicherungsnehmer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der dem Ver- sicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat.

  • Verhalten bei Unfällen Bei Verkehrsunfällen hat der Mieter alle Maßnahmen einzuleiten, um die Beweissicherung (Unfallhergang) und die Schadenersatzansprüche des Vermieters gegen Dritte zu gewährleisten. Der Mieter hat unbedingt die Polizei zu verständigen. An Ort und Stelle ist das Eintreffen der Polizei abzuwarten. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Schuldanerkenntnisse sind nicht abzugeben. Selbst bei geringfügigen Schäden ist dem Vermieter ein Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen, Fahrzeuge, amtliche Kennzeichen, bekannt gegebene Versicherungsnummern sowie Namen und Anschriften von Zeugen enthalten, und ist per Telefax unverzüglich an den Vermieter zu übermitteln. Ein vom Mieter unterzeichnetes Original des Unfallberichts ist bei Rückgabe des Fahrzeuges an den Vermieter zu übergeben. Ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, ist der Vermieter sofort zu unterrichten. Auch bei Brand, Entwendungs- und Wildschäden sind vom Mieter unverzüglich der Vermieter und die zuständige Polizeibehörde zu unterrichten.

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