Daseinsvorsorge / Besondere Kapazitäten Musterklauseln

Daseinsvorsorge / Besondere Kapazitäten. Die TUC verpflichtet sich im Studiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Abschluss Staatsexamen die Planungsgröße von 150 Studienanfängern pro Jahr zu erreichen und die dafür notwendigen Kapazitäten ab dem Wintersemester 2021/2022 vorzuhalten: Als studierbare Fächer sind weiterhin Deutsch, Mathematik, Englisch, Ethik/Philosophie und Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales (WTH) vorzuhalten. Im Rahmen der Grundschuldidaktik sind neben den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht die Fächer Sport, Werken und Kunst anzubieten. Die TUC bekennt sich zu einem starken Zentrum für Lehrerbildung mit einer sachgerechten Ressourcenausstattung, das Aufgaben in den Bereichen Koordination, Studium, Forschung, Qualitätsmanagement sowie der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften absichert. Die TUC setzt durch geeignete Maßnahmen ein Qualitätsmanagement für die Lehramtsstudiengänge um. Bestandteil dieses Qualitätsmanagements ist die Verpflichtung der TUC, für die oben genannten Fächer Didaktikprofessuren vorzuhalten. Für das an der TUC eingerichtete Lehramt ist für das Erweiterungsfach Deutsch als Zweitsprache (DaZ) eine Kapazität von 20 vorzuhalten. Die TUC erstellt ein Konzept für die Einrichtung eines Modellstudiengangs „Primarstufe plus“ am Standort Chemnitz. Zur Bereitstellung und Buchung der Praktikumsplätze im Rahmen der Schulpraktischen Studien (SPS) für alle Lehramtsstudierenden im Freistaat Sachsen kooperiert die TUC mit der Universität Leipzig und der TU Dresden bezüglich der Sicherung der Funktionalität des Online- Praktikumsportals, das die Universität Leipzig verantwortlich betreibt. Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der immatrikulierten Studierenden (amtliche Studierendenstatistik zum WS 2024/2025) werden der TUC Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Von 11.314 bis 11.500 7 Von 11.126 bis 11.313 8 Von 10.939 bis 11.125 9 Von 10.751 bis 10.938 10 Von 9.250 bis 10.750 11 Von 9.062 bis 9.249 10 Von 8.875 bis 9.061 9 Von 8.687 bis 8.874 8 Von 8.500 bis 8.686 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Studierenden im Wintersemester innerhalb der Regelstudienzeit zuzüglich zwei Semester (amtliche Statistik der Jahre 2023 bis 2024; Mittelwert) werden der TUC Punkte wie folgt angerechnet: Anteil Punkte Ab 87 % 11 Von 85,5 % bis unter 87 % 10 Von 84 % bis unter 85,5 % 9 Von 82,5 % bis unter 84 % 8 Von 81 % bis unter 82,5 % 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für Personentage an hochschuldidaktischen Weiterqualifizierungen kumulier...
Daseinsvorsorge / Besondere Kapazitäten. Die HSM strebt an, die Anzahl der Studienanfänger im Studienbereich Informatik zu erhöhen. Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der immatrikulierten Studierenden (amtliche Studierendenstatistik zum WS 2024/2025) werden der HSM Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Von 7.128 bis 7.245 11 Von 7.010 bis 7.127 12 Von 6.892 bis 7.009 13 Von 6.774 bis 6.891 14 Von 5.827 bis 6.773 15 Von 5.709 bis 5.826 14 Von 5.591 bis 5.708 13 Von 5.473 bis 5.590 12 Von 5.355 bis 5.472 11 Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Studierenden im Wintersemester innerhalb der Regelstudienzeit zuzüglich zwei Semester (amtliche Statistik der Jahre 2023 bis 2024; Mittelwert) werden der HSM Punkte wie folgt angerechnet: Anteil Punkte Ab 91,5 % 15 Von 90 % bis unter 91,5 % 14 Von 88,5 % bis unter 90 % 13 Von 87 % bis unter 88,5 % 12 Von 85,5 % bis unter 87 % 11 Bei Erreichen der folgenden Werte für Teilnehmertage an hochschuldidaktischen Weiterbildungen kumuliert für die Jahre 2021 bis 2024 werden der HSM Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab 160 13 Von 152 bis unter 160 12 Von 144 bis unter 152 11 Von 136 bis unter 144 10 Von 128 bis unter 136 9 Der Punktwert für die Ziele in Lehre und Studium ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 40 Punkte.
Daseinsvorsorge / Besondere Kapazitäten. Die WHZ beabsichtigt, ihr Studienangebot im Studienfach Pflegewissenschaft/-management auszuweiten. Ein grundständiger Studiengang im Bereich Pflegepädagogik (Bachelor of Arts) soll zum Wintersemester 2021/2022 eingerichtet werden. Ein grundständiger Studiengang nach Pflegeberufegesetz wird für das Wintersemester 2023/2024 angestrebt. Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der immatrikulierten Studierenden (amtliche Studierendenstatistik zum WS 2024/2025) werden der WHZ Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Von 4.752 bis 4.830 11 Von 4.674 bis 4.751 12 Von 4.595 bis 4.673 13 Von 4.516 bis 4.594 14 Von 3.885 bis 4.515 15 Von 3.806 bis 3.884 14 Von 3.727 bis 3.805 13 Von 3.649 bis 3.726 12 Von 3.570 bis 3.648 11 Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Studierenden im Wintersemester innerhalb der Regelstudienzeit zuzüglich zwei Semester (amtliche Statistik der Jahre 2023 bis 2024; Mittelwert) werden der WHZ Punkte wie folgt angerechnet: Anteil Punkte Ab 90 % 15 Von 88,5 % bis unter 90 % 14 Von 87 % bis unter 88,5 % 13 Von 85,5 % bis unter 87 % 12 Von 84 % bis unter 85,5 % 11 Bei Erreichen der folgenden Werte für Teilnehmerstunden von hauptberuflich Lehrenden an hochschuldidaktischen Weiterbildungen kumuliert für die Jahre 2021 bis 2024 werden der WHZ Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab 600 13 Von 570 bis unter 600 12 Von 540 bis unter 570 11 Von 510 bis unter 540 10 Von 480 bis unter 510 9 Der Punktwert für die Ziele in Lehre und Studium ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 40 Punkte.
Daseinsvorsorge / Besondere Kapazitäten. Die TU Dresden verpflichtet sich, in den folgenden Studiengängen mit dem Abschluss Staatsexamen die entsprechenden Planungsgrößen zu erreichen und die dafür notwendigen Kapazitäten ab dem Wintersemester 2021/2022 vorzuhalten: - für das Lehramt an Grundschulen: 150 Studierende - für das Lehramt an Oberschulen: 285 Studierende - für das Lehramt an Gymnasien: 215 Studierende - für das Lehramt an berufsbildenden Schulen: 240 Studierende Gesamt: 890 Studienanfänger pro Jahr Die TU Dresden sichert eine Verteilung der Fächer und Fachrichtungen gemäß den nachfolgenden Orientierungen: • Im Lehramt an Grundschulen eine Verteilung der Fächer gemäß den Regelungen der Lehramtsprüfungsordnung I. In der Grundschuldidaktik wirkt die TU Dresden in besonderer Weise auf eine hinreichende Belegung der Bereiche Kunst, Musik und Werken hin. • Im Lehramt an Oberschulen und im Lehramt an Gymnasien ist von Planungen gemäß der nachfolgenden Tabelle auszugehen, wobei eine Gleichverteilung zwischen diesen beiden Schularten anzustreben ist. Sollte die Anzahl der Bewerbungen für das Lehramt an Oberschulen unterhalb der Kapazität liegen, werden die Plätze durch Bewerber für das Lehramt an Gymnasien gefüllt.
Daseinsvorsorge / Besondere Kapazitäten. Die HfM Dresden verpflichtet sich, in den folgenden Studiengängen mit dem Abschluss Xxxxxx- examen die entsprechenden Planungsgrößen zu erreichen und die dafür notwendigen Kapa- zitäten ab dem Wintersemester 2021/2022 vorzuhalten: - für das Lehramt an Grundschulen: 35 Studierende - für das Lehramt an Oberschulen: 20 Studierende - für das Lehramt an Gymnasien: 20 Studierende Gesamt: 75 Studienanfänger pro Jahr Sollte die Anzahl der Bewerbungen für das Lehramt an Oberschulen unterhalb der Kapazität liegen, werden die Plätze durch Bewerber für das Lehramt an Gymnasien gefüllt. Die HfM Dresden gewährleistet die Ausbildung im Fach Musik für alle einschlägigen Lehrämter im Verbund mit der TU Dresden (TUD). HfM Dresden und TUD stimmen dazu das gemein- same Vorgehen ab. Die HfM Dresden setzt durch geeignete Maßnahmen ein Qualitätsmanagement für die Lehr- amtsstudiengänge um. Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der immatrikulierten Studierenden (amtliche Studierendenstatistik zum WS 2024/2025) werden der HfM Dresden Punkte wie folgt ange- rechnet: Anzahl Punkte Von 777 bis 792 7 Von 760 bis 776 8 Von 744 bis 759 9 Von 727 bis 743 10 Von 594 bis 726 11 Von 577 bis 593 10 Von 560 bis 576 9 Von 544 bis 559 8 Von 528 bis 543 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Studierenden im Wintersemester inner- halb der Regelstudienzeit zuzüglich zwei Semester (amtliche Statistik der Jahre 2023 bis 2024; Mittelwert) werden der HfM Dresden Punkte wie folgt angerechnet: Anteil Punkte Ab 99 % 11 Von 97,5 % bis unter 99 % 10 Von 96 % bis unter 97,5 % 9 Von 94,5 % bis unter 96 % 8 Von 93 % bis unter 94,5 % 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für Personentage an hochschuldidaktischen Weiterbildun- gen kumuliert für die Jahre 2023 bis 2024 werden der HfM Dresden Punkte wie folgt ange- rechnet: Anzahl Punkte Ab 20 11 Von 18 bis 19 10 Von 16 bis 17 9 Von 14 bis 15 8 Von 12 bis 13 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für die abgeschlossenen Meisterschülerprüfungen (amtli- che Statistik der Jahre 2023 bis 2024) kumuliert für die Jahre 2023 bis 2024 werden der HfM Dresden Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab 27 10 Von 25 bis 26 11 24 10 23 9 22 8 21 7 Der Punktwert für die Ziele in Lehre und Studium ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 40 Punkte.
Daseinsvorsorge / Besondere Kapazitäten. Im Sinne der Hochschulentwicklungsplanung sind unter staatlicher Daseinsvorsorge die Studiengänge zu verstehen, deren Prüfungsordnungen (staatlicher Teil) durch Bund oder Land per Gesetz oder Rechtsverordnung geregelt sind. Die HSZG stellt ab dem Wintersemester 2022/2023 jährlich 30 Studienanfängerplätze in einem primärqualifizierenden Studiengang nach dem Pflegeberufegesetz zur Verfügung.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.