Xxxxx Xxxxxxxxxxx. Rechtsanwalt Xxxxx Xxxxxxxxxxx studierte an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Nach dem 1. Staatsexamen arbei- tete er einige Jahre als Repetitor. Er schloss sich während dieser Zeit der renommierten Kanzlei Gaedertz Vieregge Quack Kreile in München an und wechselte vor 24 Jahren an den Kölner Kanzleisitz. Nach einigen Jahren in Köln und in eigener Kanzlei leitete er die Rechtsabteilung eines Konzerns im Bereich eHealth. Von der Rechtsabteilung wechselte Xxxx Xxxxxxxxxxx 2011 in die Leitung der Personalabteilung. 2014 übernahm er zu- nächst die Leitung der Kölner Haie und da- raufhin die Leitung des VfL Gummersbach. Nachfolgend wird dieses spezielle Instru- ment der Streitschlichtung vor dem Hin- tergrund allgemeiner verhandlungstakti- scher Grundsätze einmal näher beleuchtet – und zwar mit dem Ziel, dem oder der an der Güteverhandlung teilnehmenden An- walt oder Anwältin einige sinnvolle Tipps zur Fehlervermeidung und Erlangung eines besseren Ergebnisses an die Hand zu ge- ben. Wer sind eigentlich meine Verhandlungs- partner in der Güteverhandlung? Ist es nur die Gegenseite? Nein keineswegs – ver- handlungstaktisch betrachtet haben Sie zu- mindest drei Verhandlungspartner: M die gegnerische Partei, M das Gericht, M den eigenen Mandant, bzw. die Mandantin. Dass die gegnerische Partei der Hauptver- handlungspartner ist, liegt auf der Hand. Mit dieser soll ja schließlich ein Vergleich ge- schlossen werden. Die anderen beiden Verhandlungspartner drängen sich nicht auf den ersten Blick auf. Tatsächlich ist jedoch auch das Gericht Ver- handlungspartner, denn das Gericht leitet die Verhandlung und schafft durch seine erste unverbindliche Einschätzung zu den Erfolgsaussichten einer streitigen Verhand- lung Drucksituationen für die eine oder die andere Partei, sich doch zügig zu einigen. E S D G A O B E S S E O B A G D S E U R A A R Schließlich muss auch der eigene Mandant bzw. die Mandantin als Verhandlungspart- ner betrachtet werden, denn ohne die Zu- stimmung des Mandanten oder der Man- dantin gibt es schließlich keinen Vergleich.
Xxxxx Xxxxxxxxxxx. MÖGLICHKEITEN DER AUSSERORDENTLICHEN KÜNDIGUNG ◾ Zahlungsverzugskündigung (Art. 257d OR) ◾ Verletzung der Sorgfaltspflicht (Art. 257f OR) ◾ Veräusserung des Mietobjekts und dringender Eigenbedarf (Art. 261 OR) ◾ wichtige Gründe (Art. 266g OR) ◾ Konkurs des Mieters (Art. 266h OR) ◾ Xxxxxx strengen Schlichtungsverfahren an zufolge Mängeln ◾ Vermieter kündigt während des Schlichtungsverfahrens ◾ Gründe für die Kündigung im untragbaren Verhalten des Mieters ◾ z.B. "primitive Aufführungen", Geschrei, religiösmissionarische Tätigkeiten ◾ Mieter fechten Kündigung an, sie sei missbräuchlich wegen des laufenden Schlichtungsverfahrens und beantragen eine Erstreckung (Art. 271a Abs. 1 lit. d OR) ◾ Auslegung der Kündigungserklärung: Vermieter wollte aus wichtigen Gründen künden ◾ Wichtige Gründe im Sinn von Art. 266g OR lagen vor ◾ Kündigung ist somit nicht anfechtbar (Art. 271a Abs. 3 lit. e OR) ◾ Vorbringen der psychischen Störung durch Xxxxxx ändert daran nichts, Verschulden ist irrelevant ◾ 🡪 Zur Vermeidung von Unklarheiten muss klar ausgedrückt werden, dass ausserordentlich gekündigt wird, was für alle ausserordentlichen Kündigungsarten gilt ◾ Vater (Xxxxxx) überlässt Mietobjekt der Tochter, die in Ausbildung ist ◾ Xxxxxxxxx setzt Xxxxx, innert der er die Wohnung wieder persönlich beziehen muss ◾ Nach unbenutztem Verstreichen der Frist ausserordentliche Kündigung nach Art. 257f OR ◾ Xxxxxxxxx stellte sich auf den Standpunkt, dass der Vater die Wohnung persönlich hätte nutzen müssen ◾ BGer prüft Untermiete, Gebrauchsleihe und Beherbergungsvertrag ◾ Anwendbar ist aber Kindsrecht nach ZGB ◾ Art der Beherbergung gehört zur Unterhaltspflicht des Vaters gemäss Art. 277 Abs. 2 ZGB ◾ Unterhaltspflicht schliesst Unterkunft des Kindes ein und gehört zum normalen Gebrauch der Wohnung ◾ Es handelt sich somit um einen persönlichen Gebrauch der Wohnung ◾ Kündigung ist unwirksam ◾ Ehegatten erwerben eine Wohnung ◾ Eigenbedarfskündigung nach Art. 261 Abs. 2 lit. a OR ◾ Mieter fechten die Kündigung an ◾ Dringender Eigenbedarf wurde verneint, Kündigung ist unwirksam ◾ Konversion (Umwandlung) einer ausserordentlichen Kündigung in eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen ◾ Problem: mit einer unwirksamen ausserordentlichen Kündigung kann im Falle des Unterliegens grundsätzlich eine Sperrfrist nach Art. 271a OR ausgelöst werden; Mieter bleibt länger im Objekt ◾ Lösung: subsidiäre Kündigung, wenn ausserordentliche Kündigung zweifelhaft ist ◾ Separate Anzeigen bzw. Formulare und B...
Xxxxx Xxxxxxxxxxx. Leiter Investments Mehr als 15 Jahre Erfahrung im Banking, mit Schwerpunkt in den Bereichen Kapitalmarkt, Treasury und Investments. Investmentmanager Mehr als 6 Jahre Investmenterfahrung für Banken und Asset Manager im digitalen Kreditmarkt. Risikomanager Mehr als 8 Jahre Erfahrung im Risikomanagement von Banken mit Schwerpunkt Kreditrisiko und der Überwachung interner Kontrollmechanismen. Risikoanalyst Mehr als 3 Jahre Erfahrung im Banking und Risikomanagement, mit Fokus auf Datenanalyse und Reporting. Erfahrung ▪ Leiter Capital Markets, Investments & Treasury bei Banco BNI Europa ▪ Zuständig für das Management von Kredit- Liquiditäts-, Zins- und Währungsrisiken ▪ Portfoliomanager eines alternativen Kreditfonds ▪ FX und Fixed Income Trader (Novo Banco, Banco BPI) ▪ Investmentmanager bei Banco BNI Europa, zuständig für die Analyse, Auswahl und Durchführung neuer Investments, sowie das Portfoliomanagement ▪ Associate bei Eiffel IG, mit den Schwerpunkten Operations, Risiko und Investments im digitalen Kreditmarkt ▪ Leiter der Risikoabteilung bei Banco BNI Europa ▪ Senior Risikoanalyst für Kredit- & Modellrisiken, sowie Entwicklung von Bewertungsmodellen ▪ Risikoanalyst bei der Deutschen Bank, mit dem Schwerpunkt auf Kreditüberwachung und Regulatorik ▪ Risikoanalyst bei Banco BNI Europa, zuständig für Performance- und Risikoreporting ▪ Erfahrung im Bereich Data Science und Kreditreporting Investoren CrossLend GmbH. ▪ Fondsinitiator ▪ Verwaltung der Debt Marketplace SARL ▪ Bereitstellung der technologischen Infrastruktur ... Digitaler Kreditgeber #1 Digitaler Kreditgeber #n Bereitstellung von hochwertigen Assets SPV Debt Marketplace SARL ... Ankauf von Forderungen anhand spezifischer Auswahlkriterien Emission der Schuldverschreibungen Vertragliche Beziehung mit den digitalen Kreditgebern/ Dienstleistern Auswahl der best-in-class digitalen Kreditgeber ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ Fonds: Geschlossener Fonds Laufzeit: 10 Jahre Anlageregion: EWR, UK und CH Investmentkategorie: KMU Finanzierung Währung: EUR Zielrendite: 3J EUR-Swap-Satz + 500 BPS ESG: unter Art. 8 SFDR Ausschüttungen: jährlich Kredite: +5.000 Investmentprozess ▪ ▪ *agiert als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ Portfoliomanagement Risikomanagement Bewertung Verwaltung des Portfolios Liquiditätsmanagement Unabhängige Investmententscheidungen Investmentauswahl und Due-Diligence Governance Xxxx xxx Xxxxxx- verschreibungen ▪ Der EDLF ermöglicht Investoren einen Zugang zum ...
Xxxxx Xxxxxxxxxxx. Xxxxxx 0
Xxxxx Xxxxxxxxxxx. Dresden, den 03.12.2015 Für den Freistaat Sachsen: St. Tillich Berlin, den 03.12.2015 Für das Land Sachsen-Anhalt: Xxxxxx Xxxxxxxx Berlin, den 03.12.2015 Für das Land Schleswig-Holstein:
Xxxxx Xxxxxxxxxxx. Weit über Eschweiler hinaus werden viele Men- schen die Frage mit einem „Natürlich!“ beant- worten und dabei an ihre Funktion als Abge- ordnete des Landtags Nordrhein-Westfalen, SPD-Politikerin und Erste Stellvertretende Bürgermeisterin der Stadt Eschweiler denken. Andere sehen in ihr primär die Lehrerin, Xxxxxxxx, Freundin oder engagierte Ehrenamtlerin, die sich als solche nicht nur für Eschweiler stark macht. Egal welche Rolle das Energiebündel gerade innehat, sobald sie den Raum betritt, erfüllt sie diesen mit ihrer Präsenz und setzt sich seit über 30 Jahren mit Herzblut für soziale Gerech- tigkeit ein.
Xxxxx Xxxxxxxxxxx. ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND GEWERKSCHAFT xxxx Xxxxxx-Xxxx-Xxxxx 0, 0000 Xxxx Wirtschaftsbereich Forschung, Bildung, Kultur FÜR DAS VERHANDLUNGSTEAM Mag. Xxxxxxxx Xxxxxxxxx Verhandlungsleiter ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND GEWERKSCHAFT GPA Xxxxxx-Xxxxxxxxx-Xxxxx 0, 0000 Xxxx NOTIZEN NOTIZEN NOTIZEN
Xxxxx Xxxxxxxxxxx. GEWERKSCHAFT VIDA Wirtschaftsbereichssekretärin Bundesausschussvorsitzende Xxx Xxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx WIRTSCHAFTSBEREICH „GESUNDHEIT, SOZIALE DIENSTLEISTUNGEN, KINDER- UND JUGENDHILFE” Geschäftsbereichsleiter Vorsitzende Xxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx, MA Mag. Xxxxxxx Xxxxxxx Vorsitzender des Arbeitgeberverbandes Geschäftsführer Vorsitzende des Aufsichtsrats Xxx. Xxxxxxxxx Xxxxx Xxx. Xxxxx Xxxxxx SOS-KINDERDORF ÖSTERREICH .............................................................................................................................. .............................................................................................................................. .............................................................................................................................. .............................................................................................................................. .............................................................................................................................. .............................................................................................................................. .............................................................................................................................. .............................................................................................................................. .............................................................................................................................. .............................................................................................................................. .............................................................................................................................. .............................................................................................................................. .............................................................................................................................. .............................................................................................................................. .............................................................................................................................. .............................................................................................................................. ...............................................
Xxxxx Xxxxxxxxxxx. Der Bundesgeschäftsführer: Der Vorsitzende: FÜR DIE GEWERKSCHAFT XXXX Xxxxxx Xxxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxx Wirtschaftsbereichssekretärin: Der Wirtschaftsbereichsvorsitzende: Xxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx, MA Der Geschäftsbereichsleiter: Die Vorsitzende: FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN APOTHEKERVERBAND Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich auszuführen:
Xxxxx Xxxxxxxxxxx. Oberbürgermeister, Stadt Kassel Xxxxxxx Xxxxxx Bürgermeister, Gemeinde Calden Xx. Xxxxxx Xxxxxx Stadtkämmerer, Stadt Kassel Xxxxx Xxxxxx Xxxxxx