Datenbank Administration Musterklauseln

Datenbank Administration. 4.5.1 Im Rahmen der Datenbank-Administration beobachtet EXASOL die Performancetrends in der Datenbank und teilt die Ergebnisse dem Vertragspartner regelmäßig (z.B. monatlich) mit. XXXXXX übernimmt zudem die Analyse von Performance-Problemen im Cluster, die nicht als Fehler im Sinne von Ziffer 3.2.1 anerkannt werden. Dabei unterbreitet EXASOL dem Vertragspartner Verbesserungsvorschläge. Der Aufwand hierfür ist auf maximal 1 Personentag (PT) pro Monat begrenzt. Weiteren Service kann EXASOL im Rahmen des Consulting-Angebots übernehmen. 4.5.2 EXASOL erhält durch einen speziellen Datenbanknutzer einen Zugriff auf Systemtabellen in der Datenbank. Dieser Nutzer hat nur Zugriff auf die Systemtabellen und statistischen Systemtabellen. Ein unmittelbarer Zugriff auf Datentabellen der Datenbank ist damit ausgeschlossen. 4.5.3 Datenbankadministrationszeiten entsprechen den Geschäftszeiten nach Ziffer 1.8.
Datenbank Administration. XXXXxxxx übernimmt die Benutzer- und Rollenverwaltung in allen Datenbankinstanzen. Die Arbeiten werden im Auftrag ausgeführt und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Vertragspartners. Das Berechtigungskonzept wird von EXACloud gepflegt, jedoch nicht im Rahmen dieses Services erstellt. Die Erstellung des Berechtigungskonzepts kann EXACloud im Rahmen des Consulting-Angebots übernehmen. Darüber hinaus beobachtet EXACloud die Performancetrends in der Datenbank und teilt die Ergebnisse dem Vertragspartner regelmäßig mit. EXACloud übernimmt zudem die Analyse bei Performance-Problemen im Cluster, die nicht als Fehler im Sinne von Ziffer 2.1 anerkannt werden. Dabei unterbreitet EXACloud dem Vertragspartner Verbesserungsvorschläge. Der Aufwand hierfür ist auf maximal 1 Personentag (PT) pro Monat begrenzt. Weiteren Service kann EXACloud im Rahmen des Consulting-Angebots übernehmen. EXACloud erhält einen Vollzugriff (sys) auf die Datenbank. XXXXxxxx führt im Auftrag des Vertragspartners weitere Arbeiten in der Datenbank, die einen Vollzugriff erfordern, durch.
Datenbank Administration. 4.5.1 Im Rahmen der Datenbank-Administration beobachtet der Exasol die Performancetrends in der Datenbank und teilt die Ergebnisse dem Endnutzer regelmäßig (z.B. monatlich) mit. Xxxxxx übernimmt zudem die Analyse von Performance-Problemen im Cluster, die nicht als Fehler im Sinne von Ziffer 3.2.1 anerkannt werden. Dabei unterbreitet der Exasol dem Endnutzer Verbesserungsvorschläge. Der Aufwand hierfür ist auf maximal 1 Personentag (PT) pro Monat begrenzt. Weiteren Service kann der Reseller/Exasol im Rahmen des Consulting-Angebots übernehmen. 4.5.2 Exasol erhält durch einen speziellen Datenbanknutzer einen Zugriff auf Systemtabellen in der Datenbank. Dieser Nutzer hat nur Zugriff auf die Systemtabellen und statistischen Systemtabellen. Ein unmittelbarer Zugriff auf Datentabellen der Datenbank ist damit ausgeschlossen. 4.5.3 Datenbankadministrationszeiten entsprechen den Geschäftszeiten nach Ziffer 1.7. Mindestlaufzeit, Kündigung bei dauerhaften Serviceleistungen Hinsichtlich Laufzeit/Leistungsperiode und Kündigung gelten bei dauerhaften Serviceleistungen die Regelungen in Ziffer 3.7.2-3.7.4 entsprechend.

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  • Zugriffskontrolle Maßnahmen, die gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können.

  • Zutrittskontrolle Maßnahmen, die geeignet sind, Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, zu verwehren.

  • Reklamation Der Kunde ist verpflichtet, sowohl Bestellbestätigungen als auch die Tickets nach deren Zugang unverzüglich und gewissenhaft auf Richtigkeit zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort. Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Mangel aufweisen, muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Versandbestätigung des Clubs (vgl. Ziffer 2.2) oder nach Erhalt des Tickets, spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung, in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg an die Kontaktadresse erfolgen. Bei Tickets und/oder Ticketbestellungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen werden, bei einer sonstigen Bestellung gemäß Ziffer 2.3, bei der das Ticket übergeben wird und/oder im Fall hinterlegter Tickets nach Ziffer 6.2 hat die Reklamation un- verzüglich zu erfolgen, im Übrigen gilt die vorherige Regelung entsprechend. Mängel im Sinne dieser Ziffer 7.1 sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel bzw. das Übertragungsprotokoll des Faxes oder der E-Mail. Bei DES 1. FC HEIDENHEIM 1846 E. V. berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt der Club dem Kunden gegen Vernichtung bzw. Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus. Die Regelungen zur Reklamation gelten ausdrücklich nicht für gemäß Ziffer 7.3 abhandengekommene oder für die Zusendung nicht bestellter Tickets sowie nicht für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden seitens des Clubs zurückzuführen ist.

  • Datenschutz-Management Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen

  • Wasserfahrzeuge Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasserfahrzeug ist kein Ge- brauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.

  • Diebstahl Aufgrund der Versicherungsbedingungen für das entliehene Endgerät ist bei Diebstahl des überlassenen Leihgeräts - durch die Lernende oder den Lernenden, beziehungsweise durch die Erziehungsberechtigten, umgehend eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die polizeiliche Anzeige ist unmittelbar der Schulleitung vorzulegen. - (ggf. versicherungsbedingt anderslautende Regelung)

  • Veranstalter Veranstalter und Vertragspartner ist Xxxxxx Xxx, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx („Xxxxxx Xxx Yoga“).

  • Versicherte Fahrzeuge Die Waren und beruflich genutzten Geräte sind ausschließlich während ihres Transports mit im Großherzogtum Luxemburg zugelassenen und vom Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Leasing-Nehmer im Rahmen der beruflichen Tätigkeiten genutzten Fahrzeugen gedeckt.

  • Zugangskontrolle Maßnahmen, die geeignet sind zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können.

  • Kommunikation Sämtliche Kommunikation zwischen dem Anleger und der Bank erfolgt grundsätz- lich auf elektronischem Weg über den geschützten Bereich der Webseite oder per E-Mail. Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn und soweit dies in dieser Rahmenvereinbarung ausdrücklich geregelt wurde sowie im Fall der Ausübung eines gesetzlichen Widerrufsrechts.